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Kosmetik & PflegeKapitel 67Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung: 6704.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung (6704.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Echthaar-Verlängerung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Echthaar-Verlängerung Produktbild

Echthaar-Verlängerungen sind konfektionierte Waren aus Menschenhaaren, die als Perückenmacherware der Position 6704 unterliegen. Maßgeblich ist der Verarbeitungsgrad: Sobald die Haare auf Schnur genäht, verklebt oder mit Clips versehen sind, endet die Einstufung als Rohmaterial (Position 6703). Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 ist im Zolltarif in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 67 - ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  • Position: 6704 - Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6704 2000 00 0 - aus Menschenhaaren

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Nachverzollung, Säumniszuschlägen oder Strafverfahren führen. Nutzen Sie das amtliche Klassifizierungstool, um Ihre Echthaar-Verlängerung prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung

Der HS-Code für Echthaar-Verlängerung lautet 6704.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6704.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6704.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.20.00.00.0.

Einreihung von Echthaar-Verlängerung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einfuhr von Echthaar-Verlängerungen sind keine spezifischen AV-Codes (nationale "Anhang-Verordnung"-Codes) bekannt. Bei unklarer Beschaffenheit empfehlen wir eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere – aus synthetischen Spinnstoffen6704.19.00.00.0 2,2 %
Alternative Einreihungvollständige Perücken – aus synthetischen Spinnstoffen6704.11.00.00.0 2,2 %
Alternative Einreihungaus anderen Stoffen6704.90.00.00.0 2,2 %
Alternative EinreihungMenschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet6703.00.00.00.0 2,2 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Echthaar-Verlängerung (6704) ≠ andere – aus synthetischen Spinnstoffen (6704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Echthaar-Verlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Echthaar-Verlängerung (6704) ≠ vollständige Perücken – aus synthetischen Spinnstoffen (6704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Echthaar-Verlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Echthaar-Verlängerung (6704) ≠ aus anderen Stoffen (6704)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Echthaar-Verlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb des Kapitels 67 ist bei Echthaar-Verlängerungen nicht sachgerecht. Waren aus Menschenhaaren sind ausschließlich den Positionen 6703 oder 6704 zuzuordnen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere – aus synthetischen Spinnstoffen6704.19.00.00.0 2,2 %
Alternative Einreihungvollständige Perücken – aus synthetischen Spinnstoffen6704.11.00.00.0 2,2 %
Alternative Einreihungaus anderen Stoffen6704.90.00.00.0 2,2 %
Alternative EinreihungMenschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet6703.00.00.00.0 2,2 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Echthaar-Verlängerung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE5844/10-1Waren aus Menschenhaar, Haarsträhnen, sog. Tresse aus Menschenhaar – direkt zum Einarbeiten (Einknüpfen) in das Eigenhaar (Haarverlängerung)6704.20.00.00.0
DEBTI30965/19-1Perückenmacherware (Haarsträhne), sog. MicroBellargo-Strähne, aus Menschenhaaren, zum Einarbeiten (Haarverlängerung) ins Eigenhaar6704.20.00.00.0
DEBTI18360/19-1Perückenmacherware, sog. Echthaarteil vom Menschen mit Clips6704.20.00.00.0
DE19088/13-1Haarsträhne (Tresse) mit Menschenhaar6704.20.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China2,2 %Drittlandszoll
USA2,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,2 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Echthaar-Verlängerung schnell und zuverlässig.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerungen

Welche Zolltarifnummer hat Echthaar-Verlängerung?

Gebrauchsfertige Echthaar-Verlängerungen aus Menschenhaar werden unter der Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst Perückenmacherware wie Haarsträhnen, Tressen oder Haarteile mit Clips, die zum Einknüpfen, Einkleben oder Einklipsen in das Eigenhaar bestimmt sind. Voraussetzung ist die Konfektionierung als gebrauchsfertige Ware; reines zugerichtetes Menschenhaar fällt unter Position 6703.

Welchen HS-Code hat Echthaar-Verlängerung?

Der HS-Code (Harmonized System) für Echthaar-Verlängerungen lautet 670420. Er ist die sechsstellige Basis für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN: 67042000) und im TARIC (TARIC: 6704200000). Aus diesen Codes leitet sich die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 ab.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Echthaar-Verlängerung?

Der Drittlandszollsatz für Echthaar-Verlängerungen der Zolltarifnummer 6704.20.00.00.0 beträgt 2,2 %. Bei Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen (z. B. China, USA, Thailand) ist dieser Satz anzuwenden. Aus vielen Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann die Ware zollfrei eingeführt werden.

Wie unterscheidet sich Echthaar-Verlängerung zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zum einen zum Rohmaterial der Position 6703 (zugerichtetes Menschenhaar), das noch nicht zu Strähnen konfektioniert ist. Zum anderen sind Alternativen wie Kunsthaar-Extensions (6704.19) oder vollständige Perücken (6704.11) abzugrenzen. Echthaar-Verlängerungen sind stets aus Menschenhaar gefertigt und als gebrauchsfertige Strähnen oder Haarteile ausgeführt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung verwende?

Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Nachverzollung, der Festsetzung von Säumniszuschlägen und in schweren Fällen zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem drohen Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Verwenden Sie daher stets die amtliche Zolltarifnummer oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Echthaar-Verlängerung?

Für Echthaar-Verlängerungen der Position 6704.20 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Embargos in Kraft. Es gelten die allgemeinen Zollformalitäten. Beachten Sie jedoch, dass Menschenhaar bestimmten Hygienevorschriften unterliegen kann. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Echthaar-Verlängerung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 670420, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 67042000 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6704200000 zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Echthaar-Verlängerung?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Solche Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Die Position 6704 ist jedoch seit Jahren stabil. Prüfen Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des Zolltarifs (EZT-online).

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