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Kosmetik & PflegeKapitel 82Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer: 8212.10.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer (8212.10.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Einweg-Rasierer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Einweg-Rasierer Produktbild

Für Einweg-Rasierer sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 82 - WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  • Position: 8212 - Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen (einschließlich Rasierklingenrohlinge im Band)
  • Unterposition: 8212 10 - Rasiermesser und Rasierapparate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8212 1010 00 0 - Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt ausschließlich für mechanische Einweg-Rasierer mit nicht auswechselbaren Klingen. Für andere Bauformen nutzen Sie bitte das .

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer

Der HS-Code für Einweg-Rasierer lautet 8212.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8212.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8212.10.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8212.10.10.00.0.

Einreihung von Einweg-Rasierer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Einweg-Rasierer sind Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen aus unedlem Metall. Daher erfolgt die Einreihung nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und AV 6 in die spezifischste Unterposition 8212.1010: Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungRasierapparate mit auswechselbaren Klingen8212.10.90.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungRasierklingen einzeln8212.20.00.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungElektrorasierer8510.10.00.00.0 2,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Einweg-Rasierer (8212) ≠ Rasierapparate mit auswechselbaren Klingen (8212)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Rasierer bleibt die Zolltarifnummer 8212.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einweg-Rasierer (8212) ≠ Rasierklingen einzeln (8212)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Rasierer bleibt die Zolltarifnummer 8212.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einweg-Rasierer (8212) ≠ Elektrorasierer (8510)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Rasierer bleibt die Zolltarifnummer 8212.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Darüber hinaus können in seltenen Konstellationen auch diese alternativen Kapitel oder Positionen in Betracht kommen:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungRasierapparate mit auswechselbaren Klingen8212.10.90.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungRasierklingen einzeln8212.20.00.00.0 2,7 %
Alternative EinreihungElektrorasierer8510.10.00.00.0 2,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Rasierer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE13374/15-1Einmal-Rasierer aus Kunststoff (Polystyrol) mit nicht auswechselbarer Klinge8212.10.10.00.0
DE13373/15-1Einmal-Rasierer aus Kunststoff mit nicht auswechselbarer Klinge8212.10.10.00.0
DEBTI48247/22-1Einmal-Rasierer, T-förmiger Kunststoffkörper, 1-2 nicht auswechselbare Klingen8212.10.10.00.0
DEBTI37837/22-1Einwegrasierer, T-förmiger Kunststoffkörper, 2 nicht auswechselbare Klingen8212.10.10.00.0
DEBTI12137/23-1Einmalrasierer, T-förmiger Kunststoffkörper, 1-2 nicht auswechselbare Klingen8212.10.10.00.0
DEBTI39275/23-1Einmalrasierer mit 1-2 nicht auswechselbaren Klingen8212.10.10.00.0
DEBTI32199/21-1Einmal-Rasierer mit Doppelklinge, nicht auswechselbar8212.10.10.00.0
DEK/45/08-1OP-Vorbereitungs-Rasierer (Einweg), nicht auswechselbare Klinge8212.10.10.00.0
DEK/46/08-1OP-Vorbereitungs-Rasierer (Einweg), zwei nicht auswechselbare Klingen8212.10.10.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China2,7 %Drittlandszoll
USA2,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien2,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand2,7 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Einweg-Rasierer

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Exportmaßnahmen

Besondere Ausfuhrmäßnahmen

Besondere Ausfuhrmäßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer

Welche Zolltarifnummer hat Einweg-Rasierer?

Die Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer (auch Einmalrasierer oder Wegwerfrasierer genannt) lautet 8212.10.10.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen und basiert auf der EU-Kombinierten Nomenklatur.

Welchen HS-Code hat Einweg-Rasierer?

Der HS-Code (6-stellig) für einen Einweg-Rasierer lautet 8212.10, welcher die Position 'Rasiermesser und Rasierapparate' abdeckt. Die spezifischere Unterposition 8212.1010 (KN 8212.10.10) definiert Rasierapparate mit nicht auswechselbaren Klingen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Einweg-Rasierer?

Der Drittlandszollsatz für einen Einweg-Rasierer unter der Zolltarifnummer 8212.10.10.00.0 beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Präferenzabkommen mit der EU.

Wie unterscheidet sich Einweg-Rasierer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Einweg-Rasierers erfolgt primär über die nicht auswechselbare Klinge. Die Alternative zu dieser Einreihung ist ein Rasierapparat mit auswechselbaren Klingen (8212.10.90.00.0). Komplett andere Kategorien sind elektrische Rasierapparate (Kapitel 85) oder lose Rasierklingen (8212.20).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für einen Einweg-Rasierer kann zu Nachverzollungen, Säumniszuschlägen oder sogar Bußgeldern führen. Zudem können unzutreffende Einfuhrkontrollen (z. B. eine vermeintliche CITES-Prüfung) ausgelöst oder umgangen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Einweg-Rasierer?

Ja, für Einweg-Rasierer unter der Zolltarifnummer 8212.10.10.00.0 ist eine Einfuhrkontrolle nach CITES (Maßnahme 710) möglich. Diese erfordert spezielle Dokumente für geschützte Arten. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Einweg-Rasierer?

Die Zolltarifnummer für einen Einweg-Rasierer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 8212.10, der 8-stelligen KN-Code 8212.10.10 und der 10-stelligen TARIC-Code 8212.10.10.00 sowie einer Länderkennung

Ändern sich Zolltarifnummern für Einweg-Rasierer?

Änderungen von Zolltarifnummern sind möglich, wenn die EU-Kombinierte Nomenklatur oder der HS-Code durch die Weltzollorganisation angepasst wird. Für die Position 8212.10.10 sind Änderungen selten, da es sich um eine langjährig stabile Einreihung für Einweg-Rasierer handelt.

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