Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung erfolgt auf folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionAndere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern4823
- UnterpositionTabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe482361
- Unterpositionandere482369
- ZolltarifnummerTabletts, Schüsseln und Teller
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Teller
Der HS-Code für Einweg-Teller lautet 4823.69 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.69.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.69.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.69.10.00.0.
Einreihung von Einweg-Teller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gemäß Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) ist die Einreihung von Einweg-Tellern aus Papier oder Pappe durch den Wortlaut der Position 4823 und der Unterposition 4823.69 bestimmt. Die Teller fallen als Waren aus Papier oder Pappe unter die Codenummer 4823.69.10.00.0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Teller
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFormgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff, andere – für Teller aus Bagasse (Zuckerrohr) | 4823.70.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Kunststoffen – für Einweg-Teller aus Kunststoff (PP, PS, Melamin) | 3924.10.00.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einweg-Teller (4823) ≠ Formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff, andere – für Teller aus Bagasse (Zuckerrohr) (4823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teller bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einweg-Teller (4823) ≠ Geschirr aus Kunststoffen – für Einweg-Teller aus Kunststoff (PP, PS, Melamin) (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teller bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nachfolgend sind mögliche Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen aufgeführt, die für Einweg-Teller in Betracht kommen können.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr aus Kunststoffen – für Einweg-Teller aus Kunststoff (PP, PS, Melamin) | 3924.10.00.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Teller (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24312/22-1 | Papier-Einwegteller mit Kunststoffbeschichtung | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI24312/22-2 | Papier-Einwegteller, unbeschichtet | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI22340/22-1 | Einwegteller aus Pappe | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI22340/22-2 | Pappteller, bedruckt | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI22340/22-5 | Einweg-Teller aus Papier | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI22340/22-7 | Einweg-Pappteller | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI22340/22-8 | Einweg-Teller aus Pappe | 4823.69.10.00.0 |
| DEBTI22340/22-15 | Einwegteller aus Papier, rund | 4823.69.10.00.0 |
| DE5031/14-1 | Einwegteller aus Pappe | 4823.69.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Einweg-Teller
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
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