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Haushalt & KücheKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Einweg-Teller: 4823.69.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Einweg-Teller (4823.69.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Einweg-Teller unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Einweg-Teller Produktbild

Für Einweg-Teller sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung erfolgt auf folgenden Hierarchieebenen des Zolltarifs:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4823 - Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  • Unterposition: 4823 61 - Tabletts, Schüsseln, Teller, Tassen, Becher und ähnliche Waren, aus Papier oder Pappe
  • Unterposition: 4823 69 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4823 6910 00 0 - Tabletts, Schüsseln und Teller

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt vom Material ab. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur Prüfung Ihrer Ware.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einweg-Teller

Der HS-Code für Einweg-Teller lautet 4823.69 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.69.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.69.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.69.10.00.0.

Einreihung von Einweg-Teller nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gemäß Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) ist die Einreihung von Einweg-Tellern aus Papier oder Pappe durch den Wortlaut der Position 4823 und der Unterposition 4823.69 bestimmt. Die Teller fallen als Waren aus Papier oder Pappe unter die Codenummer 4823.69.10.00.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einweg-Teller

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFormgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff, andere – für Teller aus Bagasse (Zuckerrohr)4823.70.90.00.0 0 %
Alternative EinreihungGeschirr aus Kunststoffen – für Einweg-Teller aus Kunststoff (PP, PS, Melamin)3924.10.00.90.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Einweg-Teller (4823) ≠ Formgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff, andere – für Teller aus Bagasse (Zuckerrohr) (4823)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teller bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einweg-Teller (4823) ≠ Geschirr aus Kunststoffen – für Einweg-Teller aus Kunststoff (PP, PS, Melamin) (3924)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einweg-Teller bleibt die Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nachfolgend sind mögliche Einreihungen in andere Kapitel oder Positionen aufgeführt, die für Einweg-Teller in Betracht kommen können.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFormgepresste oder gepresste Waren aus Papierhalbstoff, andere – für Teller aus Bagasse (Zuckerrohr)4823.70.90.00.0 0 %
Alternative EinreihungGeschirr aus Kunststoffen – für Einweg-Teller aus Kunststoff (PP, PS, Melamin)3924.10.00.90.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Einweg-Teller ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Einweg-Teller (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI24312/22-1Papier-Einwegteller mit Kunststoffbeschichtung4823.69.10.00.0
DEBTI24312/22-2Papier-Einwegteller, unbeschichtet4823.69.10.00.0
DEBTI22340/22-1Einwegteller aus Pappe4823.69.10.00.0
DEBTI22340/22-2Pappteller, bedruckt4823.69.10.00.0
DEBTI22340/22-5Einweg-Teller aus Papier4823.69.10.00.0
DEBTI22340/22-7Einweg-Pappteller4823.69.10.00.0
DEBTI22340/22-8Einweg-Teller aus Pappe4823.69.10.00.0
DEBTI22340/22-15Einwegteller aus Papier, rund4823.69.10.00.0
DE5031/14-1Einwegteller aus Pappe4823.69.10.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Einweg-Teller

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Einweg-Teller.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Einweg-Teller

Welche Zolltarifnummer hat Einweg-Teller?

Die Zolltarifnummer für Einweg-Teller aus Pappe lautet 4823.69.10.00.0. Für Teller aus formgepresster Bagasse gilt die Nummer 4823.70.90.00.0, für Kunststoffteller die Nummer 3924.10.00.90.0. Die korrekte Einreihung hängt vom Material ab. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Welchen HS-Code hat Einweg-Teller?

Der sechsstellige HS-Code für Einweg-Teller aus Papier oder Pappe ist 482369. Er umfasst Tabletts, Schüsseln und Teller. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur führt zur 8-stelligen Nummer 48236910 und schließlich zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer 4823.69.10.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Einweg-Teller?

Der Drittlandszollsatz für Einweg-Teller der Codenummer 4823.69.10.00.0 beträgt 0 Prozent, beispielsweise bei Einfuhr aus China oder den USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Einweg-Teller zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Einweg-Tellern erfolgt nach Material und Herstellungsverfahren. Als Alternative zum Pappteller unter 4823.69.10.00.0 kommen Bagasse-Teller unter 4823.70.90.00.0 oder Kunststoffteller unter 3924.10.00.90.0 in Betracht. Jede Alternative hat eigene Zollsätze und Voraussetzungen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Einweg-Teller verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im Wiederholungsfall drohen verstärkte Kontrollen. Mit einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) können Sie dieses Risiko vermeiden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Einweg-Teller?

Für Einweg-Teller aus Papier oder Pappe bestehen derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen. Für Kunststoffteller ist jedoch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie zu beachten, die bestimmte Produkte verbietet. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Maßnahmen im TARIC ist empfehlenswert.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Einweg-Teller?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Einweg-Teller lautet 4823.69.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code 482369, der achtstelligen Kombinierten Nomenklatur 48236910 und dem zehnstelligen TARIC-Code 4823691000. Jede Stelle dient der genaueren Warenbeschreibung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Einweg-Teller?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für das Jahr 2025 gilt für Pappteller die Nummer 4823.69.10.00.0. Es ist ratsam, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung zu prüfen, da neue Unterpositionen oder Streichungen möglich sind.

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