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WerkzeugmaschinenKapitel 26Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet: 2601.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet (2601.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Eisenerz-Pellet unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Eisenerz-Pellet Produktbild

Eisenerz-Pellets sind agglomerierte Eisenerzkonzentrate, die als Einsatzstoff in der Stahlproduktion dienen. Die Pelletierung ist ein Agglomerationsverfahren, das für die zolltarifliche Einreihung in die Unterposition 2601.12 (agglomeriert) entscheidend ist. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Eisenerz-Pellet beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2601.12.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 26 - ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN
  • Position: 2601 - Eisenerze und ihre Konzentrate, einschließlich Schwefelkiesabbrände
  • Unterposition: 2601 11 - Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2601 1200 00 0 - agglomeriert

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Für Eisenerz-Pellets besteht eine CBAM-Berichtspflicht. Zudem können Einfuhrkontrollen für Abfälle relevant sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet

Der HS-Code für Eisenerz-Pellet lautet 2601.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2601.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2601.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2601.12.00.00.0.

Einreihung von Eisenerz-Pellet nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Der Wortlaut der Position 2601 erfasst Eisenerze und ihre Konzentrate. Die Unterposition 2601.12 bestimmt agglomerierte Erze. Da Pellets durch Pelletierung agglomeriert sind, ist die Unterposition 2601.12 einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet

Alternative Einreihung

2601.11.00.00.0 0 %

nicht agglomeriert

Alternative Einreihung

7203.10.00.00.0 0 %

durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse (Eisenschwamm/DRI)

Alternative Einreihung

7326.90.96.90.0 0 %

andere Waren aus Eisen oder Stahl, gesintert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Eisenerz-Pellet (2601) ≠ nicht agglomeriert (2601)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eisenerz-Pellet bleibt die Zolltarifnummer 2601.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eisenerz-Pellet (2601) ≠ durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse (Eisenschwamm/DRI) (7203)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eisenerz-Pellet bleibt die Zolltarifnummer 2601.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Eisenerz-Pellet (2601) ≠ andere Waren aus Eisen oder Stahl, gesintert (7326)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Eisenerz-Pellet bleibt die Zolltarifnummer 2601.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

2601.11.00.00.0 0 %

nicht agglomeriert

Alternative Einreihung

7203.10.00.00.0 0 %

durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse (Eisenschwamm/DRI)

Alternative Einreihung

7326.90.96.90.0 0 %

andere Waren aus Eisen oder Stahl, gesintert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Eisenerz-Pellet (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE15955/13-17203.90.00.00.0
Eisenblättchen, hochreines Eisen in Pellets, Reinheit ≥99,94 GHT
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Eisenerz-Pellet mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellets

Welche Zolltarifnummer hat Eisenerz-Pellet?

Die Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet lautet 2601.12.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst agglomerierte Eisenerze und ihre Konzentrate. Die Pelletierung ist ein Agglomerationsverfahren, das die Einreihung in diese Unterposition begründet. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, jedoch besteht eine CBAM-Berichtspflicht.

Welchen HS-Code hat Eisenerz-Pellet?

Der HS-Code für Eisenerz-Pellet ist 2601.12. Er besteht aus sechs Ziffern und ist international harmonisiert. Die ersten vier Ziffern (2601) stehen für Eisenerze und ihre Konzentrate, die fünfte und sechste Ziffer (12) kennzeichnen agglomerierte Erze. Dieser Code ist Grundlage für die weitere nationale Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Eisenerz-Pellet?

Der Drittlandszollsatz für Eisenerz-Pellet (Zolltarifnummer 2601.12.00.00.0) beträgt 0,00 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten, und es besteht eine CBAM-Berichtspflicht für CO2-Emissionen.

Wie unterscheidet sich Eisenerz-Pellet zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Eisenerz-Pellet erfolgt vor allem zu nicht agglomerierten Erzen (2601.11) und zu direktreduziertem Eisen (7203). Während Pellets agglomeriert sind, fallen lose Erze und Konzentrate unter 2601.11. Eine Alternative ist die Einreihung in Kapitel 72, wenn das Erz zu metallischem Eisen reduziert wurde. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für die zutreffende Zolltarifnummer.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei Eisenerz-Pellet droht insbesondere die falsche Einreihung in Kapitel 72 (Direktreduktion) oder in die Unterposition für nicht agglomerierte Erze. Zudem können CBAM-Berichtspflichten umgangen werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Eisenerz-Pellet?

Ja, für Eisenerz-Pellet gelten besondere Maßnahmen. Zum einen besteht eine CBAM-Berichtspflicht (CO2-Grenzausgleich), bei der die bei der Produktion entstandenen Emissionen gemeldet werden müssen. Zum anderen unterliegt die Ware der Einfuhrkontrolle für Abfälle, wenn es sich um Abfall handelt. Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Zollsatz von 0 % zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet?

Die Zolltarifnummer für Eisenerz-Pellet ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2601.12.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2601.12), dem 8-stelligen KN-Code (2601.12.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2601.12.00.00) zusammen. Die elfte Stelle ist eine Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Eisenerz-Pellet?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Eisenerz-Pellet ist die Position 2601 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen (z. B. CBAM) ändern können. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

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