Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7610 - Konstruktionen und Konstruktionsteile (z.|B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position|9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium
- Unterposition: 7610 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7610 9090 - andere
TARIC: 7610 9090 91 - andere
Zolltarifnummer: 7610 9090 92 0 - Waren, die sich in einem verpackten Bausatz befinden, der die für das Zusammensetzen eines Fertigerzeugnisses erforderlichen Teile enthält, wobei für diese Teile keine weitere Endbearbeitung oder Fertigung erforderlich ist („Bausatz aus Fertigerzeugnissen“)
Hinweis zur Einreihung
Prüfen Sie vor der Zollanmeldung die genaue Beschaffenheit Ihres Fahnenmastes mit dem Klassifizierungstool. Nur bei Übereinstimmung aller Merkmale (Bausatz, Aluminium, Konstruktion) ist die genannte Nummer korrekt.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahnenmast
Der HS-Code für Fahnenmast lautet 7610.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7610.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7610.90.90.92. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7610.90.90.92.0.
Einreihung von Fahnenmast nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften 2b und 3b wird ein Fahnenmast-Bausatz aus Aluminium wie das Fertigerzeugnis in die Position 7610 eingereiht. Der Aluminiummast als charakterbestimmender Bestandteil gibt die Einreihung vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahnenmast
Alternative Einreihung
andere (als in 7610 1000 00 bis 7610 9090 92 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406
Alternative Einreihung
andere Waren aus Aluminium
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahnenmast (7610) ≠ andere (als in 7610 1000 00 bis 7610 9090 92 genannte) Konstruktionen aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 (7610)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahnenmast bleibt die Zolltarifnummer 7610.90.90.92.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahnenmast (7610) ≠ andere Waren aus Aluminium (7616)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahnenmast bleibt die Zolltarifnummer 7610.90.90.92.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Fahnenmaste aus anderen Materialien oder ohne Konstruktionseigenschaft fallen in andere Kapitel.
Alternative Einreihung
andere Waren aus Aluminium
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahnenmast ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahnenmast (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Fahnenmast
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Fahnenmast.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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