Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Fallrohr leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3925 - Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3925 90 - andere
Zolltarifnummer: 3925 9080 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Nummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fallrohr
Der HS-Code für Fallrohr lautet 3925.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3925.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3925.90.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3925.90.80.00.0.
Einreihung von Fallrohr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 3a wird die spezifischste Position gewählt. Fallrohre aus Kunststoff sind als Baubedarfsartikel spezifischer in Position 3925 als in Position 3917 (Rohre).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fallrohr
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Aluminium - andere - andere (für Fallrohre aus Aluminium)
Alternative Einreihung
Rohre und Schläuche aus Polymeren des Vinylchlorids, nicht biegsam, nahtlos, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fallrohr (3925) ≠ Andere Waren aus Aluminium - andere - andere (für Fallrohre aus Aluminium) (7616)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fallrohr bleibt die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fallrohr (3925) ≠ Rohre und Schläuche aus Polymeren des Vinylchlorids, nicht biegsam, nahtlos, andere (3917)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fallrohr bleibt die Zolltarifnummer 3925.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen außerhalb von Kapitel 39:
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Aluminium - andere - andere (für Fallrohre aus Aluminium)
Alternative Einreihung
Rohre und Schläuche aus Polymeren des Vinylchlorids, nicht biegsam, nahtlos, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fallrohr ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fallrohr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um einen Satz aus zwei Regenfallrohren aus Aluminium, welche der Dachentwässerung von Gartengerätehäusern dienen sollen. Jedes der beiden Regenfallrohre hat eine Länge von 171 cm und besteht aus dem eigentlichen Fallrohr (Vierkantrohr mit einer Kantenlänge von 4 cm) und einem kurzen Ansatzstück... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Satz aus zwei Regenfallrohren aus Aluminium, welche der Dachentwässerung von Gartengerätehäusern dienen sollen. Jedes der beiden Regenfallrohre hat eine Länge von 171 cm und besteht aus dem eigentlichen Fallrohr (Vierkantrohr mit einer Kantenlänge von 4 cm) und einem kurzen Ansatzstück (ebenfalls aus dem gleichen Vierkantrohr), welches in passendem Winkel schon mit dem eigentlichen Fallrohr zusammengefügt als Auslauf dient. Diese Regenfallrohre sind gemeinsam und zusammen mit dem zugehörigem Montagematerial (je zwei gelochte Befestigungswinkel, je eine gelochte Befestigungsplatte nebst der notwendigen Schrauben) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. - Angaben laut Antragstellerin – Die Regenfallrohre bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9990 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Regensammler RG100F Grau Art. 20071-01 und RG 75/87F Grau Art. 20073-01" um einen Wasserabzweig für Fallrohre von Regenrinnen aus Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das noch... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Regensammler RG100F Grau Art. 20071-01 und RG 75/87F Grau Art. 20073-01" um einen Wasserabzweig für Fallrohre von Regenrinnen aus Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem rohrförmigen Ober- und Unterteil, einem Mittelteil mit Siebeinsatz und Wasserabzweig, einem sog. Winterteil (ersetzt das Mittelteil im Winterbetrieb) sowie einem Schlauch mit einem Anschlussstück für eine Regensäule (Regentonne). Die Ware wird in das Fallrohr von Regenrinnen eingesetzt und dient dem Befüllen von Regentonnen, wobei ein Überlaufen der Regentonne verhindert wird. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 9020 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Regenfallrohrklappe" aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 31 cm lange Ware besteht aus einem zylindrischen Hauptrohr mit einem bis auf das letzte Fünftel... Mehr anzeigenBei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine sog. "Regenfallrohrklappe" aus Polyvinylchlorid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 31 cm lange Ware besteht aus einem zylindrischen Hauptrohr mit einem bis auf das letzte Fünftel gleichbleibenden Durchmesser, an dem eine bewegliche Klappe mit U-förmigen Profil montiert ist. Die Ware wird in Bodennähe am Fallrohr montiert und dient dazu, das Wasser aus diesem abzuleiten und in einer Regentonne zu sammeln. Aufgrund der besonderen Ausrüstung und der Form kommt eine Einreihung als Rohr der Position 3917 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin, ein Datenblatt und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis, sog. "extrudierte Kastenrinne für Dachentwässerung", handelt es sich um eine Regenrinne aus PVC-U, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die kastenförmige, graue Rinne dient der... Mehr anzeigenBei dem durch die Angaben der Antragstellerin, ein Datenblatt und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis, sog. "extrudierte Kastenrinne für Dachentwässerung", handelt es sich um eine Regenrinne aus PVC-U, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die kastenförmige, graue Rinne dient der Dachentwässerung. Derartige Waren werden als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 9020 genannt, Regenrinnen und deren Zubehör" eingereiht. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Ablaufstutzen aus UV-beständigem und schlagzähem PVC-U, zum Kleben -Verbindung von der PVC-Kastenrinne (Regenrinne) Nennweite NW 68 auf das PVC-Regenfallrohr Nominaldurchmesser DN 50, Farbe braun- Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Abbildungen und Datenblättern... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Ablaufstutzen aus UV-beständigem und schlagzähem PVC-U, zum Kleben -Verbindung von der PVC-Kastenrinne (Regenrinne) Nennweite NW 68 auf das PVC-Regenfallrohr Nominaldurchmesser DN 50, Farbe braun- Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand von Abbildungen und Datenblättern beschrieben. Demnach liegt ein rundes Rohrstück aus Kunststoff vor, mit dem Rohre an eine Regenrinne befestigt werden können. Befund: Es liegt ein Verbindungsstück aus Kunststoff (hier Polyvinylchlorid) für Rohre vor. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein so genanntes Dachrinnen-Siphon aus einem beidseitig gewölbten Gehäuse aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit mehreren Aussparungen, Stegen und einem Rohrstutzen an der Unterseite. Die etwa 15 x 10 x 7,5 cm große Ware soll mit dem Rohrstutzen in die Ablauföffnung von... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein so genanntes Dachrinnen-Siphon aus einem beidseitig gewölbten Gehäuse aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit mehreren Aussparungen, Stegen und einem Rohrstutzen an der Unterseite. Die etwa 15 x 10 x 7,5 cm große Ware soll mit dem Rohrstutzen in die Ablauföffnung von Regenrinnen gesteckt werden, um das Verstopfen des Ablaufs durch z. B. Laub zu verhindern. Jeweils zwei Dachrinnen-Siphons sind gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Waren werden zolltariflich als " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen so genannten Laubfang für Dachrinnen (Art. 15177209) aus Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das kugelförmige, im Durchmesser etwa 12,7 cm große Erzeugnis besteht aus Längsstreben, die an der... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen so genannten Laubfang für Dachrinnen (Art. 15177209) aus Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das kugelförmige, im Durchmesser etwa 12,7 cm große Erzeugnis besteht aus Längsstreben, die an der Unterseite zu einem Hals zusammenlaufen, der in die Ablauföffnung der Regenrinne gesteckt werden soll. Der Laubfang soll so das Verstopfen des Fallrohres verhindern und den Ablauf des Regenwassers gewährleisten. Die Ware ist als 2er Set in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigem Zubehör für Dachrinnen um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst". Weniger anzeigen
Bei dem "Dachrinnenschutz" handelt es sich um ein ca. 50 x 17 cm großes, individuell kürzbares, flexibles Gitter aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Dieses ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne und integriertem Clip-Verbinder (zum Verbinden mehrerer Gitter)... Mehr anzeigenBei dem "Dachrinnenschutz" handelt es sich um ein ca. 50 x 17 cm großes, individuell kürzbares, flexibles Gitter aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Dieses ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne und integriertem Clip-Verbinder (zum Verbinden mehrerer Gitter) ausgestattet. Das Erzeugnis stellt sich als Zubehör für Regen- oder Dachrinnen dar, hält diese sauber und verhindert das Verstopfen von Fallrohren. Zwei Kunststoffgitter sind in einem Polybeutel aus Kunststoff mit Pappeinlage aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Regensammler RG100F Grau Art. 20071-01 und RG 75/87F Grau Art. 20073-01" um einen Wasserabzweig für Fallrohre von Regenrinnen aus Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das noch... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Regensammler RG100F Grau Art. 20071-01 und RG 75/87F Grau Art. 20073-01" um einen Wasserabzweig für Fallrohre von Regenrinnen aus Polyvinylchlorid (PVC), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem rohrförmigen Ober- und Unterteil, einem Mittelteil mit Siebeinsatz und Wasserabzweig, einem sog. Winterteil (ersetzt das Mittelteil im Winterbetrieb) sowie einem Schlauch mit einem Anschlussstück für eine Regensäule (Regentonne). Die Ware wird in das Fallrohr von Regenrinnen eingesetzt und dient dem Befüllen von Regentonnen, wobei ein Überlaufen der Regentonne verhindert wird. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 9020 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnissen um: 1.) einen sog. "Dachrinnenschutz" aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der ca. 50 cm x 17 cm große Dachrinnenschutz stellt sich als individuell kürzbares, biegsames Gitter dar... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den durch Abbildungen veranschaulichten Erzeugnissen um: 1.) einen sog. "Dachrinnenschutz" aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der ca. 50 cm x 17 cm große Dachrinnenschutz stellt sich als individuell kürzbares, biegsames Gitter dar und ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne versehen und an den Schmalseiten mit Clip-Verbindern zum Zusammenfügen mehrerer Gitter ausgestattet. 2.) einen sog. "Fallrohrschutz" ebenfalls aus PVC. Der Fallrohrschutz ist ein halbrunder, gitterähnlicher Einsatz mit verlängerten Streben, der in die Ablauföffnung der Regenrinne gesteckt wird. Beide Erzeugnisse stellen sich als Zubehör für Regen- oder Dachrinnen dar, indem sie diese sauber halten und das Verstopfen von Fallrohren verhindern sollen. Insgesamt vier Dachrinnen- bzw. vier Fallrohreinsätze sind jeweils in einem Polybeutel mit einem Pappeinleger aufgemacht. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen so genannten Laubfang für Dachrinnen (Art. 15177209) aus Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das kugelförmige, im Durchmesser etwa 12,7 cm große Erzeugnis besteht aus Längsstreben, die an der... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen so genannten Laubfang für Dachrinnen (Art. 15177209) aus Polypropylen (PP), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das kugelförmige, im Durchmesser etwa 12,7 cm große Erzeugnis besteht aus Längsstreben, die an der Unterseite zu einem Hals zusammenlaufen, der in die Ablauföffnung der Regenrinne gesteckt werden soll. Der Laubfang soll so das Verstopfen des Fallrohres verhindern und den Ablauf des Regenwassers gewährleisten. Die Ware ist als 2er Set in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigem Zubehör für Dachrinnen um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst". Weniger anzeigen
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin, ein Datenblatt und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis, sog. "extrudierte Kastenrinne für Dachentwässerung", handelt es sich um eine Regenrinne aus PVC-U, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die kastenförmige, graue Rinne dient der... Mehr anzeigenBei dem durch die Angaben der Antragstellerin, ein Datenblatt und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis, sog. "extrudierte Kastenrinne für Dachentwässerung", handelt es sich um eine Regenrinne aus PVC-U, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die kastenförmige, graue Rinne dient der Dachentwässerung. Derartige Waren werden als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 9020 genannt, Regenrinnen und deren Zubehör" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein so genanntes Dachrinnen-Siphon aus einem beidseitig gewölbten Gehäuse aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit mehreren Aussparungen, Stegen und einem Rohrstutzen an der Unterseite. Die etwa 15 x 10 x 7,5 cm große Ware soll mit dem Rohrstutzen in die Ablauföffnung von... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein so genanntes Dachrinnen-Siphon aus einem beidseitig gewölbten Gehäuse aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit mehreren Aussparungen, Stegen und einem Rohrstutzen an der Unterseite. Die etwa 15 x 10 x 7,5 cm große Ware soll mit dem Rohrstutzen in die Ablauföffnung von Regenrinnen gesteckt werden, um das Verstopfen des Ablaufs durch z. B. Laub zu verhindern. Jeweils zwei Dachrinnen-Siphons sind gemeinsam in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Waren werden zolltariflich als " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Dachrinnenschutz aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 50 x 17 cm große, individuell kürzbare, biegsame Gitter ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Dachrinnenschutz aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das ca. 50 x 17 cm große, individuell kürzbare, biegsame Gitter ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne ausgestattet und verfügt an den Schmalseiten über Clip-Verbinder zum Zusammenfügen mehrerer Gitter. Das Erzeugnis stellt sich als Zubehör für Regen- oder Dachrinnen dar, hält diese sauber und verhindert das Verstopfen von Fallrohren. Insgesamt vier graue Kunststoffgitter sind in einem Polybeutel mit einem Pappeinleger aufgemacht. Derartige Waren werden zolltariflich als " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9020 00 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem "Dachrinnenschutz" handelt es sich um ein ca. 50 x 17 cm großes, individuell kürzbares, flexibles Gitter aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Dieses ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne und integriertem Clip-Verbinder (zum Verbinden mehrerer Gitter)... Mehr anzeigenBei dem "Dachrinnenschutz" handelt es sich um ein ca. 50 x 17 cm großes, individuell kürzbares, flexibles Gitter aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Dieses ist u.a. mit Rastnasen zur Befestigung an der Regen- oder Dachrinne und integriertem Clip-Verbinder (zum Verbinden mehrerer Gitter) ausgestattet. Das Erzeugnis stellt sich als Zubehör für Regen- oder Dachrinnen dar, hält diese sauber und verhindert das Verstopfen von Fallrohren. Zwei Kunststoffgitter sind in einem Polybeutel aus Kunststoff mit Pappeinlage aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als " Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 9020 00 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Baubedarfsartikel aus Kunststoffen Zubehör für Regenrinnen in Form eines Schutzgitters aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Schutzgitter (L: 6 m, B: 16 cm) wird an Regenrinnen befestigt und soll das Verstopfen der Regenrinne durch Laub und Äste verhindern. Die Ware ist gemeinsam mit 15... Mehr anzeigenBaubedarfsartikel aus Kunststoffen Zubehör für Regenrinnen in Form eines Schutzgitters aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Schutzgitter (L: 6 m, B: 16 cm) wird an Regenrinnen befestigt und soll das Verstopfen der Regenrinne durch Laub und Äste verhindern. Die Ware ist gemeinsam mit 15 Klemmstegen aus Kunststoff in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen Satz aus zwei Regenfallrohren aus Aluminium, welche der Dachentwässerung von Gartengerätehäusern dienen sollen. Jedes der beiden Regenfallrohre hat eine Länge von 171 cm und besteht aus dem eigentlichen Fallrohr (Vierkantrohr mit einer Kantenlänge von 4 cm) und einem kurzen Ansatzstück... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen Satz aus zwei Regenfallrohren aus Aluminium, welche der Dachentwässerung von Gartengerätehäusern dienen sollen. Jedes der beiden Regenfallrohre hat eine Länge von 171 cm und besteht aus dem eigentlichen Fallrohr (Vierkantrohr mit einer Kantenlänge von 4 cm) und einem kurzen Ansatzstück (ebenfalls aus dem gleichen Vierkantrohr), welches in passendem Winkel schon mit dem eigentlichen Fallrohr zusammengefügt als Auslauf dient. Diese Regenfallrohre sind gemeinsam und zusammen mit dem zugehörigem Montagematerial (je zwei gelochte Befestigungswinkel, je eine gelochte Befestigungsplatte nebst der notwendigen Schrauben) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. - Angaben laut Antragstellerin – Die Regenfallrohre bestimmen den Charakter der Warenzusammenstellung. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9990 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99. Weniger anzeigen
Es handelt sich um geschweißte Regenfallrohre aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt in Form von Hohlprofilen mit einem kreisförmigen Hohlkörper, der über annähernd die gesamte Länge mit zwei parallel verlaufenden Stegen ausgestattet ist. Die in verschiedenen Längen vorliegenden... Mehr anzeigenEs handelt sich um geschweißte Regenfallrohre aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt in Form von Hohlprofilen mit einem kreisförmigen Hohlkörper, der über annähernd die gesamte Länge mit zwei parallel verlaufenden Stegen ausgestattet ist. Die in verschiedenen Längen vorliegenden Erzeugnisse sind an einer Seite eingezogen. Sie werden in Dachentwässerungssystemen verwendet. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Position 7604 (Profile) oder in die Position 7608 (Rohre) kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse keinen gleichbleibenden Querschnitt über die gesamte Länge aufweisen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7610 9990 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7610 9990 99. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein sog. Regenfallrohr-Set, im Wesentlichen bestehend aus - zwei noch nicht zusammengesetzten Regenfallrohren, jeweils aus einem Rohr aus Aluminium und einem Rohranschlussbogen aus Kunststoff, - zwei Schellen aus Kunststoff zur Befestigung, - Schrauben aus unedlem Metall in entsprechender... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein sog. Regenfallrohr-Set, im Wesentlichen bestehend aus - zwei noch nicht zusammengesetzten Regenfallrohren, jeweils aus einem Rohr aus Aluminium und einem Rohranschlussbogen aus Kunststoff, - zwei Schellen aus Kunststoff zur Befestigung, - Schrauben aus unedlem Metall in entsprechender Anzahl, - einem kleinen Schraubenzieher und - einer Montageanleitung, die gemeinsam in einer Verkaufsumschließung als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Fallrohre werden mittels der Schellen und Schrauben an einem sog. Pavillon (nicht Gegenstand der vZTA) angebracht. - Antragstellerangaben - Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang verleihen die Fallrohre der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Fallrohren ist das Aluminium insbesondere hinsichtlich des Umfanges charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9990 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein sog. Regenfallrohr-Set, im Wesentlichen bestehend aus - zwei noch nicht zusammengesetzten Regenfallrohren, jeweils aus einem Rohr aus Aluminium und einem Rohranschlussbogen aus Kunststoff, - zwei Schellen aus Kunststoff zur Befestigung, - Schrauben aus unedlem Metall in entsprechender... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein sog. Regenfallrohr-Set, im Wesentlichen bestehend aus - zwei noch nicht zusammengesetzten Regenfallrohren, jeweils aus einem Rohr aus Aluminium und einem Rohranschlussbogen aus Kunststoff, - zwei Schellen aus Kunststoff zur Befestigung, - Schrauben aus unedlem Metall in entsprechender Anzahl, - einem kleinen Schraubenzieher und - einer Montageanleitung, die gemeinsam in einer Verkaufsumschließung als Warenzusammenstellung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Die Fallrohre werden mittels der Schellen und Schrauben an einem sog. Pavillon (nicht Gegenstand der vZTA) angebracht. - Antragstellerangaben - Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang verleihen die Fallrohre der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Fallrohren ist das Aluminium insbesondere hinsichtlich des Umfanges charakterbestimmend. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9990 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Karton), bestehend aus - zwei noch nicht zusammengesetzten Regenfallrohren aus Aluminium, jeweils aus unterschiedlich langen Rohren der Position 7608 und verschiedenen Erzeugnissen der Position 7609, - unterschiedlich ausgeformten... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Karton), bestehend aus - zwei noch nicht zusammengesetzten Regenfallrohren aus Aluminium, jeweils aus unterschiedlich langen Rohren der Position 7608 und verschiedenen Erzeugnissen der Position 7609, - unterschiedlich ausgeformten Schellen aus unedlem Metall, - Schrauben und Muttern in einander entsprechender Anzahl, jeweils aus unedlem Metall, - einem Inbus und - und einer Montageanleitung. Die Fallrohre werden mittels der Schellen, Schrauben und Muttern an einem sog. Pavillon (nicht Gegenstand der vZTA) angebracht. - Antragstellerangaben - Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang verleihen die Fallrohre der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9990 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um im Wesentlichen aus Aluminium (nicht gegossen, nicht handgearbeitet) gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus sechs einzelnen Rohrabschnitten, die zusammengesetzt eine Länge von 240 cm aufweisen. Die einzelnen Rohrabschnitte sind auf eine gezwirnte, mit einem Überzug aus Kautschuk/Kunstsoff versehene... Mehr anzeigenEs handelt sich um im Wesentlichen aus Aluminium (nicht gegossen, nicht handgearbeitet) gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus sechs einzelnen Rohrabschnitten, die zusammengesetzt eine Länge von 240 cm aufweisen. Die einzelnen Rohrabschnitte sind auf eine gezwirnte, mit einem Überzug aus Kautschuk/Kunstsoff versehene Stahldrahtschnur aufgereiht. Ein Ende ist zu einer kegelförmigen Spitze ausgearbeitet, das andere Ende ist mit einer Spannvorrichtung aus Kautschuk oder Kunststoff ausgestattet, mit der die Schnur so stramm gezogen werden kann, dass die Zugspannung die einzelnen Rohrabschnitte zusammenhält. Die Rohrabschnitte sind mit verschiedenfarbigen Tiefenmarkierungen versehen. Die Erzeugnisse dienen als Hilfsmittel bei der Suche nach Lawinenopfern und sind in einer verschließbaren Hülle aus Spinnstoffen verpackt und mit einem mit produktspezifischen Informationen bedruckten Pappetikett (Ware mit geringem Wert) versehen. Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Aufgrund des Umfangs bestimmt das unedle Metall den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Erzeugnisse. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium; andere als in den Unterpositionen 7616 10 und 7616 91 genannte; nicht gegossen; nicht handgearbeitet; andere als in den TARIC-Codes 7616 9990 10 bis 7616 9990 77 und 7616 9990 91 genannte" zum TARIC-Code 7616 9990 99. Weniger anzeigen
Sog. Rahmenkonstruktion / Gestell für Regen oder Sonnenschutz: Es handelt sich um vorgefertigte Rahmenkonstruktionen (Gestelle) in Form von faltbaren Gestängen mit Scherenmechanismus aus Aluminium (nicht gegossen), die in Verbindung mit einem textilen Dachbezug (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verwendung als Regen-... Mehr anzeigenSog. Rahmenkonstruktion / Gestell für Regen oder Sonnenschutz: Es handelt sich um vorgefertigte Rahmenkonstruktionen (Gestelle) in Form von faltbaren Gestängen mit Scherenmechanismus aus Aluminium (nicht gegossen), die in Verbindung mit einem textilen Dachbezug (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verwendung als Regen- oder Sonnenschutz dienen. Die Gestelle bestehen im Wesentlichen aus: - 6063-T5 Alu, silber gebürstet DIN 17611 E2 (im 3-stufigen Eloxal-Verfahren behandelt) - 32 mm Vierkantprofil mit 1,0 Wandstärke oder 40 mm Sechskantprofil mit 1,6 mm oder Sechskantprofil mit 2,0 mm Wandstärke - 1 Spannsäule (Dachmitte – centre pole) aus vollverzinktem Stahl - Verbinder und Sicherungsbolzen aus Nylon oder Polymer-Komposit - 4 Fußplatten aus Nylon oder vollverzinktem Stahl und sind in einer Tragetasche und einem Pappkarton verpackt - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9990 91 genannte) Waren aus Aluminium“ zum TARIC-Code 7616 9990 99. Weniger anzeigen
Sogenanntes Universalersatzgestänge für Zelte: Es handelt sich um ein Universalersatzgestänge für Zelte, aus zusammensteckbaren Hohlprofilen (Rohren) aus Aluminium, mit einem Durchmesser von rd. 8,5 mm und einer Gesamtlänge des Gestänges von rd. 4,55 Metern. Die Hohlprofile sind an einem Ende verjüngt, um... Mehr anzeigenSogenanntes Universalersatzgestänge für Zelte: Es handelt sich um ein Universalersatzgestänge für Zelte, aus zusammensteckbaren Hohlprofilen (Rohren) aus Aluminium, mit einem Durchmesser von rd. 8,5 mm und einer Gesamtlänge des Gestänges von rd. 4,55 Metern. Die Hohlprofile sind an einem Ende verjüngt, um aufeinandergesteckt werden zu können. Das Erzeugnis ist in einem Beutel aus Kunststoff mit Pappreiter für den Einzelverkauf aufgemacht und beinhaltet ferner eine Kordel aus Spinnstoff. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage Bei der aus verschiedenen Materialien bestehenden Zusammenstellung ist Aluminium charakterbestimmend in Bezug auf Umfang, Gewicht und Bedeutung für die Verwendung als Zeltgestänge. Derartige Waren sind als "andere Waren aus Aluminium, nicht gegossen (andere als von Unterposition 7616 1000 bis 7616 9910 genannte)" der Codenummer 7616 9990 99 0 zuzuweisen. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um einen grünen Kunststoff-Pfosten aus PVC mit Füllstoff, der über eine Holzmaserung auf der Oberfläche verfügt und in den Maßen 10 cm x 10 cm x 195 cm erhältlich ist. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um einen grünen Kunststoff-Pfosten aus PVC mit Füllstoff, der über eine Holzmaserung auf der Oberfläche verfügt und in den Maßen 10 cm x 10 cm x 195 cm erhältlich ist. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde anhand eines Fotos veranschaulicht. Befund: Es handelt sich um ein anderes, nahtloses, nicht biegsames Rohr mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Polymeren des Vinylchlorids. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um Kunststoff-Pfosten, die eine Holzmaserung auf der Oberfläche besitzen und in unterschiedlichen Abmessungen (130 cm x 10 cm x 10 cm, 195 cm x 10 cm x 10 cm (Höhe x Breite x Länge)) und Farben (grün, weiß) erhältlich sind. Feststellungen an einem... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um Kunststoff-Pfosten, die eine Holzmaserung auf der Oberfläche besitzen und in unterschiedlichen Abmessungen (130 cm x 10 cm x 10 cm, 195 cm x 10 cm x 10 cm (Höhe x Breite x Länge)) und Farben (grün, weiß) erhältlich sind. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein ca. 1,30 m langes, hartes, weißes Hohlerzeugnis aus Kunststoff (PVC mit Füllstoff), das über einen quadratischen (Kantenlänge ca. 10,2 cm), über die gesamte Länge gleichbleibenden Querschnitt und eine gerillte Oberfläche verfügt, vorgelegt. Befund: Es handelt sich um ein anderes, nahtloses, nicht biegsames Rohr mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Polymeren des Vinylchlorids. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Isolierschlauch aus PVC Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine schwarzer, flachliegender Schlauchabschnitt (Länge: ca. 18,5 cm) vorgelegt. Der Schlauch knickt beim Biegen ab. Befund: Es liegt ein nicht biegsamer Kunststoffschlauch aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Isolierschlauch aus PVC Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine schwarzer, flachliegender Schlauchabschnitt (Länge: ca. 18,5 cm) vorgelegt. Der Schlauch knickt beim Biegen ab. Befund: Es liegt ein nicht biegsamer Kunststoffschlauch aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition (KN) 3917 2310 vor. Weniger anzeigen
Isolierrohr aus Kunststoff, starr für die Aufputzmontage, Art.Nr. 79721. Zur stofflichen Beschaffenheit wurden vertrauliche Angaben gemacht. Hellgraues Rohr. nicht biegsam. Die vorgelegte Warenprobe (Länge 200, Durchmesser 1,6 cm) weist an einem Ende auf einer Länge von ca. 2,5 cm eine Vergrößerung des Querschnitts... Mehr anzeigenIsolierrohr aus Kunststoff, starr für die Aufputzmontage, Art.Nr. 79721. Zur stofflichen Beschaffenheit wurden vertrauliche Angaben gemacht. Hellgraues Rohr. nicht biegsam. Die vorgelegte Warenprobe (Länge 200, Durchmesser 1,6 cm) weist an einem Ende auf einer Länge von ca. 2,5 cm eine Vergrößerung des Querschnitts auf, dieses Stück ist noch kein Verbindungsstück i.S. der Pos. 3917. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Kunststoffhülse aus Polyvinylchlorid für Kosmetikstifte Feststellungen an einem Warenmuster: Braunrote Hülse (auf der Innenseite rosefarben), bedruckt mit silberner Schrift und einer Länge von ca. 11,4cm. An den Enden sind die Hülsen etwas abgetragen, so dass der rosafarbene Kern sichtbar... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Kunststoffhülse aus Polyvinylchlorid für Kosmetikstifte Feststellungen an einem Warenmuster: Braunrote Hülse (auf der Innenseite rosefarben), bedruckt mit silberner Schrift und einer Länge von ca. 11,4cm. An den Enden sind die Hülsen etwas abgetragen, so dass der rosafarbene Kern sichtbar ist. Die Hülsen sind an den Enden zusätzlich abgestumpft. Die Hülse hat einen Durchmesser von ca. 0,8cm und eine Wanddicke von ca. 0,2cm. Die Hülse ist nicht biegsam. Befund: Es liegt ein nicht biegsames Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid im Sinne der Unterposition (KN) 3917 2390 vor. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
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TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
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Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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Mehrschicht-Parkett
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Vierkantprofil
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Gips-Pulver
2520.20.00.00.0 · 0 %
Waschtisch-Armatur
8481.80.11.90.0 · 2,2 %
Eisen-Stift
7317.00.60.00.0 · 0 %
Pvc-Profil
3916.20.00.99.0 · 6,5 %
