Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionTurbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen8411
- UnterpositionTurbo-Strahltriebwerke841111
- Unterpositionmit einer Schubkraft von mehr als 25 kN841112
- Kombinierte Nomenklaturmit einer Schubkraft von mehr als 44 kN bis 132 kN84111230
- Zolltarifnummerfür zivile Luftfahrzeuge
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flugzeug-Triebwerk
Der HS-Code für Flugzeug-Triebwerk lautet 8411.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8411.12.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8411.12.30.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8411.12.30.10.0.
Einreihung von Flugzeug-Triebwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Flugzeug-Triebwerks stützt sich auf folgende Allgemeine Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flugzeug-Triebwerk
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTurbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.12.80.10.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTurbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.12.10.10.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTurbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.11.00.10.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTurbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.21.00.10.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTurbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von mehr als 3730 kW, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.22.80.10.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTeile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken, für zivile Luftfahrzeuge | 8411.91.00.10.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Flugzeug-Triebwerk (8411) ≠ Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN, für zivile Luftfahrzeuge (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Flugzeug-Triebwerk bleibt die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flugzeug-Triebwerk (8411) ≠ Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN, für zivile Luftfahrzeuge (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Flugzeug-Triebwerk bleibt die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Flugzeug-Triebwerk (8411) ≠ Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge (8411) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Flugzeug-Triebwerk bleibt die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flugzeug-Triebwerk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19551/11-1 | Turbinengehäuse für Turbostrahltriebwerk, zivile Luftfahrzeuge | 8411.91.00.10.0 |
| DE19555/11-1 | Turbinenscheibe für Turbostrahltriebwerk, zivile Luftfahrzeuge | 8411.91.00.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Nichtpräferentieller Zollsatz bei Endverwendung | Ein spezieller Zollsatz, der nur gilt, wenn die Ware für einen bestimmten Zweck verwendet wird, auch wenn kein Freihandelsabkommen besteht. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Flugzeug-Triebwerke
Berechnen Sie hier die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Flugzeug-Triebwerk. Grundlage sind der Zollwert, der geltende Drittlandszollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bitte beachten Sie, dass der Drittlandszollsatz beim Hauptcode in der Regel 0 % beträgt, sofern die Voraussetzungen für die Endverwendung oder die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung erfüllt sind.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Werkzeugmaschinen und Mechanik, die in der Zolltarifpraxis häufig im Zusammenhang mit Flugzeug-Triebwerken genannt werden.