Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8411 - Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere Gasturbinen
- Unterposition: 8411 11 - Turbo-Strahltriebwerke
- Unterposition: 8411 12 - mit einer Schubkraft von mehr als 25|kN
Kombinierte Nomenklatur: 8411 1230 - mit einer Schubkraft von mehr als 44|kN bis 132|kN
Zolltarifnummer: 8411 1230 10 0 - für zivile Luftfahrzeuge
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Flugzeug-Triebwerks hängt von der Bauart, der Schubkraft beziehungsweise Leistung und dem Verwendungszweck (zivil oder militärisch) ab. Diese Seite zeigt die repräsentative Hauptkategorie für ein Turbo-Strahltriebwerk mit 44–132 kN Schub in einem zivilen Mittelstreckenflugzeug. Nutzen Sie das folgende Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung Ihres konkreten Triebwerks: Jetzt einreihen →
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flugzeug-Triebwerk
Der HS-Code für Flugzeug-Triebwerk lautet 8411.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8411.12.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8411.12.30.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8411.12.30.10.0.
Einreihung von Flugzeug-Triebwerk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Flugzeug-Triebwerks stützt sich auf folgende Allgemeine Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flugzeug-Triebwerk
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von mehr als 3730 kW, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken, für zivile Luftfahrzeuge
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Flugzeug-Triebwerk (8411) ≠ Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN, für zivile Luftfahrzeuge (8411)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Flugzeug-Triebwerk bleibt die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Flugzeug-Triebwerk (8411) ≠ Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN, für zivile Luftfahrzeuge (8411)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Flugzeug-Triebwerk bleibt die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Flugzeug-Triebwerk (8411) ≠ Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge (8411)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Flugzeug-Triebwerk bleibt die Zolltarifnummer 8411.12.30.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nachfolgend ist eine Alternative mit einem anderen Hauptabschnitt aufgeführt, die für bestimmte Konstellationen relevant sein kann.
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 132 kN, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN bis 44 kN, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Strahltriebwerke, mit einer Schubkraft von 25 kN oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von 1100 kW oder weniger, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Turbo-Propellertriebwerke, mit einer Leistung von mehr als 3730 kW, für zivile Luftfahrzeuge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken, für zivile Luftfahrzeuge
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Flugzeug-Triebwerk ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flugzeug-Triebwerk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
nicht ermittelt
EVFTA
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Ein spezieller Zollsatz, der nur gilt, wenn die Ware für einen bestimmten Zweck verwendet wird, auch wenn kein Freihandelsabkommen besteht.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Flugzeug-Triebwerke
Berechnen Sie hier die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Flugzeug-Triebwerk. Grundlage sind der Zollwert, der geltende Drittlandszollsatz und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bitte beachten Sie, dass der Drittlandszollsatz beim Hauptcode in der Regel 0 % beträgt, sofern die Voraussetzungen für die Endverwendung oder die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung erfüllt sind.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Werkzeugmaschinen und Mechanik, die in der Zolltarifpraxis häufig im Zusammenhang mit Flugzeug-Triebwerken genannt werden.
Venturi-Rohr
9026.90.00.00.0 · 0,0 %
Stahlscheibe
7318.29.00.90.0 · 3,7 %
Pleülstange
8409.99.00.90.0 · 2,7 %
Matrize
8207.30.10.90.0 · 2,7 %
Roboter-Arm
8479.50.00.00.0 · 1,7 %
Kolben
8412.90.80.90.0 · nicht ermittelt
Nähmaschinen-Teil
8452.90.00.00.0 · 2,7 %
Becherwerk
8428.32.00.00.0 · 0 %
Spaghetti-Maschine
8438.10.90.00.0 · 1,7 %
