Hierarchie der Zolltarifnummer
Frauenbekleidung wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 62 (gewebt) oder Kapitel 61 (gestrickt) eingereiht. Position 6204 umfasst die wichtigsten gewebten Oberbekleidungsstücke für Frauen und Mädchen:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6204 - Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen, Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- Unterposition: 6204 41 - Kleider
- Unterposition: 6204 42 - aus Baumwolle
Zolltarifnummer: 6204 4200 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Frauenbekleidung kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Frauenbekleidung
Der HS-Code für Frauenbekleidung (Kleider aus Baumwolle) ist 6204.41 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6204.42.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6204.42.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6204.42.00.90.0 .
Einreihung von Frauenbekleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Frauenbekleidung kann je nach Kleidungstyp, Material und Herstellungsverfahren unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Kleidungsstück gewebt oder gestrickt ist und aus welchem Material es besteht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Frauenbekleidung
Gewebtes Frauenkleid aus Baumwolle (häufigster Importtyp)
Kleider aus Baumwolle, gewebt, für Frauen (nicht Batik)
Frauenkleid aus Polyester oder anderen Kunstfasern
Kleider aus synthetischen Chemiefasern, gewebt, für Frauen
Damenhose aus Wolle (gewebt)
Lange Hosen aus Wolle oder feinen Tierhaaren, für Frauen
Damenjeans oder Hose aus Denim
Lange Hosen aus Baumwolle (Denim), für Frauen
Gestricktes oder gewirktes Baumwollkleid (z.B. Jersey)
Kleider aus Baumwolle, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gewebtes Kleid (6204) ≠ Gestricktes Kleid (6104)
Jersey-Kleider und andere gestrickte/gewirkte Kleidung fallen in Kapitel 61, nicht in Kapitel 62.
Kleid (6204) ≠ Hemdbluse (6206)
Eine Bluse, die über den Schritt hinausreicht und als Kleid getragen werden kann, wird als Kleid eingereiht.
Frauenbekleidung (6204) ≠ Männerbekleidung (6203)
Die Einreihung richtet sich nach dem Bestimmungsgeschlecht und dem Schnitt des Kleidungsstücks.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Bekleidung für Frauen fällt unter Position 6204. Gestrickte und gewirkte Oberbekleidung wie Pullover und Strickwaren wird unter Kapitel 61 eingereiht:
Damen-Strickpullover oder Cardigan aus Baumwolle → Kapitel 61!
Pullover und Strickjacken aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Frauenbekleidung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Kleidungstyp, Material, Herstellungsverfahren und Bestimmungsgeschlecht. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Frauenbekleidung (vZTA)
So hat der Zoll bei realer Frauenbekleidung entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Kleid, Artikelnr.: 44007, Größe L – aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewebten Geweben aus 100 % Baumwolle, über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 95 cm), mit Umlegekragen, Knopfverschluss, zwei Brusttaschen, ärmellos, schrittbedeckend.
AV 1, Pos. 6204.42
Kleid, sog. gewebtes Hängerkleid, Art. RSADM391, Größe M/L – aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Baumwolle, über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 90 cm), mit rundem Ausschnitt, ohne Öffnung, 3/4-Ärmel, seitliche Taschen.
AV 1, Pos. 6204.42
Kleid, sog. Baumwollkleid – aus 0,4 mm dicken, maschinell bedruckten Geweben aus 100 % Baumwolle, über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge 105 cm), mit Spaghettiträgern, im Rückenbereich gerafft, ohne Öffnung.
AV 1, Pos. 6204.42
Kleid, sog. Tunika aus Öko-Baumwolle, Art. 62.701, Größe M – aus ca. 0,5 mm dicken, durchbrochen gearbeiteten Geweben aus 100 % Baumwolle, bis über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge ca. 87 cm), lange Ärmel.
AV 1, Pos. 6204.42
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Jacke und langen Hose für Frauen, sog. Damenanzug, Größe 38 – aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus 100 % Polyester, in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf.
AV 1 und 3b, Pos. 6204.33
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China12,0 %Drittlandszoll
USA12,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei12,0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Bekleidung aus Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Bekleidung aus Robbenfellen ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bekleidung aus geschützten Tierarten (z.B. Reptilienleder, exotische Federn) benötigt CITES-Dokumente.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Bekleidung aus Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Tierarten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Weitere Produkte aus der gleichen Kategorie mit eigenen Zolltarifnummern und Zollsätzen:









