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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Füllstoff: 3824.99.96.99.0

Chemisch zubereitete Füllstoffe – ob auf Mineral-, Calciumcarbonat- oder Talkumbasis – werden in die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 eingereiht. Die Position 3824 erfasst chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.

Füllstoff Produktbild

Nicht jeder Füllstoff fällt in dieselbe Zolltarifnummer. Reine Mineralien (Kaolin, Talkum, Schwerspat) haben eigene Codes und Zollsätze. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Füllstoff, Füllmittel, Spachtelmasse, Filler…

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung von Füllstoffen folgt diesem hierarchischen Pfad vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 3824 91 - andere
  • Unterposition: 3824 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9996 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3824 9996 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Handelt es sich um ein unbehandeltes Mineral (Kaolin, Talkum, Schwerspat) oder um eine Reinsubstanz (Siliciumdioxid ≥ 97 %), gilt ein eigener Code. Lassen Sie Ihren Füllstoff mit dem Klassifizierungstool prüfen, bevor Sie anmelden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Füllstoff

Der HS-Code für Füllstoff lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.

Einreihung von Füllstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln erfolgt. Füllstoffe in Pulver-, Granulat- oder Pastenform, die als Zusatz in Farben, Lacken, Kunststoffen, Klebstoffen oder Spachtelmassen dienen und die nicht als reines Mineral oder definierte chemische Einzelverbindung vorliegen, sind in Position 3824 einzureihen. Die Auffangposition für chemische Zubereitungen wird durch die fehlende spezifischere Nennung in anderen Positionen des Kapitels 38 aktiviert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Füllstoff

Alternative Einreihung

2811.22.00.40.0 6,5 %

Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 % oder mehr

Alternative Einreihung

2507.00.20.00.0 6,5 %

Kaolin – natürlicher mineralischer Füllstoff

Alternative Einreihung

2507.00.80.00.0 6,5 %

Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm – mineralischer Füllstoff

Alternative Einreihung

2508.40.00.00.0 6,5 %

Anderer Ton und Lehm (Walkerde/Fuller-Erde) – rheologisches Additiv für Spachtelmassen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Füllstoff (3824) ≠ Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 % oder mehr (2811)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Füllstoff bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Füllstoff (3824) ≠ Kaolin – natürlicher mineralischer Füllstoff (2507)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Füllstoff bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Füllstoff (3824) ≠ Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm – mineralischer Füllstoff (2507)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Füllstoff bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Füllstoffe, die nicht der Definition einer chemischen Zubereitung nach Position 3824 entsprechen, kommt eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

2811.22.00.40.0 6,5 %

Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 % oder mehr

Alternative Einreihung

2507.00.20.00.0 6,5 %

Kaolin – natürlicher mineralischer Füllstoff

Alternative Einreihung

2507.00.80.00.0 6,5 %

Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm – mineralischer Füllstoff

Alternative Einreihung

2508.40.00.00.0 6,5 %

Anderer Ton und Lehm (Walkerde/Fuller-Erde) – rheologisches Additiv für Spachtelmassen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Füllstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Füllstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43514/18-13824.99.96.99.0
Angaben: Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf der Basis von Quarz, zur Herstellung eines Kunststoffs, der als Einbettmittel in der Materialforschung dient. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen,... Mehr anzeigen
DEBTI30548/23-13824.99.96.99.0
Oberflächenbehandeltes Magnesiumhydroxid. Angaben des Antragstellers: Die Ware besteht aus mindestens 90 % natürlichem Magnesiumhydroxid, welches mit einer Beschichtung versehen wurde, und soll als mineralischer Füllstoff in der Kunststoff- und Gummiindustrie Verwendung finden. Feststellungen anhand eines... Mehr anzeigen
DE876/17-13824.99.96.99.0
Angaben: Wollastonit (Calciummetasilikat, CAS-Nr. 13983-17-0), der mit verschiedenen Silan-Verbindungen oberflächenbeschichtet ist, um eine bessere Einbindung in organische Systeme zu erreichen. Das Erzeugnis soll als Füllstoff in diversen Bereichen verwendet werden. Feststellungen (aus 2015): Weißes, feines... Mehr anzeigen
DE13109/17-12508.40.00.00.0
Angaben: Min-U-Gel FG: Tonmineral (Walkerde, Fuller-Erde). Das Tonmineral wird abgebaut, gemahlen und gegebenenfalls hydratisiert. Verwendungszweck: rheologisches Additiv bei dispersionsgebundenen pastösen Spachtelmassen. Warenbeschaffenheit: Cremefarbenes, feines Pulver. Befund: anderer Ton und Lehm
DEBTI37991/21-13824.99.96.99.0
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen... Mehr anzeigen
DEBTI37977/21-13824.99.96.99.0
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch (ca. 99%) mit Anteil Fettsäuren (C16-C18, < 1%) und Silica (< 1%), welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich... Mehr anzeigen
DEF/2102/07-13206.19.00.90.0
Farbkonzentrat zum Einfärben von Kunststoff auf der Basis von Titandioxid/Mica Pigment, weitere Inhaltsstoffe (unter 5%): Carbon Black und Cobaltaluminiumspinell; äußere Beschaffenheit: anthrazitfarbenes, metallisch glänzendes Granulat, Körnung ca. 3 mm; Glührückstand ca. 22 GHT darin u.a. Oxide von Titan, Silizium,... Mehr anzeigen
DEF/692/05-13206.19.00.90.0
Angaben: Farbkonzentrat zur Einfärbung von Kunststoffgranulat auf der Basis von Titandioxid/Mica Pigment, Trägermaterial Polyurethan; Pigmentgehalt 20-40%; zum Einfärben von Kunststoffen verwendete Menge des Farbkonzentrats: 2 -10%. Feststellungen: hellgrau-silbrig glänzendes Kunststoffgranulat mit regelmäßiger... Mehr anzeigen
DE876/17-13824.99.96.99.0
Angaben: Wollastonit (Calciummetasilikat, CAS-Nr. 13983-17-0), der mit verschiedenen Silan-Verbindungen oberflächenbeschichtet ist, um eine bessere Einbindung in organische Systeme zu erreichen. Das Erzeugnis soll als Füllstoff in diversen Bereichen verwendet werden. Feststellungen (aus 2015): Weißes, feines... Mehr anzeigen
DEBTI37977/21-13824.99.96.99.0
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch (ca. 99%) mit Anteil Fettsäuren (C16-C18, < 1%) und Silica (< 1%), welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich... Mehr anzeigen
DEBTI43514/18-13824.99.96.99.0
Angaben: Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf der Basis von Quarz, zur Herstellung eines Kunststoffs, der als Einbettmittel in der Materialforschung dient. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen,... Mehr anzeigen
DEBTI37991/21-13824.99.96.99.0
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen... Mehr anzeigen
DE8462/17-13824.99.96.99.0
Angaben: Zubereitung aus Glasionomer (Glaspulver, 80-90%) und Polyacrylsäure (10-20%) in Pulverform. Die Ware stellt sich als eine Komponente eines Zweikomponentengemischs zur Herstellung von Zahnfüllstoffen dar. Es handelt sich um Gebinde von 15 g, die als Nachfüllpack verwendet werden. Befund: Chemische Erzeugnisse... Mehr anzeigen
DE8602/17-13824.99.96.99.0
Angaben: Es handelt sich bei diesem Material um Silan-modifiziertes Kaolin für Polymersysteme (ERP, EPT, PE, Polyester). Es soll zur Verbesserung der Zugfestigkeit, Druckverformung und der elektrischen Charakteristiken verwendet werden. Feststellungen: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver, nicht brennbar, von organischen... Mehr anzeigen
DE2820/17-13824.99.96.99.0
Angaben: Premix SC - 35 Graphite Loaded Silicon Carbide Material zur Herstellung von SC-35 Siliziumcarbid-Produkten. Die Ware soll fassweise oder sackweise gehandelt werden. Die Ware soll zur Herstellung feinkeramischer Produkte, wie zum Beispiel Dichtringe für die Automobil- und Pumpenindustrie verwendet werden. Es... Mehr anzeigen
DEBTI39868/19-13824.99.96.99.0
Angaben des Antragstellers: Material, um beim Stapeln von Glas Kratzer zu vermeiden. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Kosten berechnen

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Füllstoffe

Welche Zolltarifnummer hat Füllstoff?

Chemisch zubereitete Füllstoffe, z. B. auf Basis von Calciumcarbonat, Talkum oder oberflächenbehandelten Mineralien, werden unter der Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, die in anderen Positionen des Zolltarifs nicht spezifisch genannt sind.

Welchen HS-Code hat Füllstoff?

Der 6-stellige HS-Code für chemisch zubereitete Füllstoffe lautet 3824.99. Dieser Code fasst eine Vielzahl von chemischen Zubereitungen zusammen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Für die feinere Unterteilung auf EU-Ebene sind die 8-stellige KN-Position 3824.99.96 und die 10-stellige TARIC-Position 3824.99.96.99 zu verwenden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Füllstoff?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 beträgt 6,5 % des Zollwerts. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Achtung: Bei Einfuhren aus China kann ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 115,9 % erhoben werden. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Füllstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Beschaffenheit und Behandlung. Unbehandelte Mineralien wie Kaolin (Position 2507) oder natürliches Bariumsulfat (Position 2511) fallen in Kapitel 25. Hochreines Siliciumdioxid als Granulat mit ≥ 97 % SiO₂ wird in Position 2811 eingereiht. Füllstoffe als chemisch zubereitete Gemische oder oberflächenbehandelte Pulver sind der Auffangposition 3824 zugewiesen. Eine Alternative zu 3824 kann auch 2508 (Walkerde) sein, wenn es sich um ein natürliches Tonmineral ohne chemische Zubereitung handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Füllstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder sogar zu einem Bußgeldverfahren führen. Bei einer fehlerhaften Anmeldung von Füllstoffen droht außerdem die Aussetzung der Überlassung durch den Zoll. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden, was zu unnötigen Zollzahlungen führt. Im schlimmsten Fall wird ein Antidumpingzoll nicht korrekt abgeführt, was erhebliche finanzielle Risiken birgt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Füllstoff?

Ja, für die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 gelten verschiedene Maßnahmen. Die Einfuhr unterliegt der REACH-Kontrolle (Code 761), d. h. die chemische Registrierung muss nachgewiesen werden. Für Waren mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) gilt eine Quotenregelung (Code 724). Aus China wird teilweise ein endgültiger Antidumpingzoll (Code 552) erhoben. Für die Ausfuhr ist bei Dual-Use-Waren eine Genehmigung erforderlich (Code 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Füllstoff?

Die vollständige Zolltarifnummer für Füllstoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (3824.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3824.99.96), dem 10-stelligen TARIC-Code (3824.99.96.99) und der nationalen deutschen 11-stelligen Erweiterung (3824.99.96.99.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Füllstoff?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen. Die 8-stellige KN-Position und die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer können sich durch Anpassungen der EU-Kombinierten Nomenklatur oder durch nationale Unterteilungen ändern. Es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Maßnahmen regelmäßig zu prüfen, insbesondere wenn sich das Herkunftsland oder die Zusammensetzung des Füllstoffs ändert.

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