Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Füllstoffen folgt diesem hierarchischen Pfad vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9996 - andere
Zolltarifnummer: 3824 9996 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Handelt es sich um ein unbehandeltes Mineral (Kaolin, Talkum, Schwerspat) oder um eine Reinsubstanz (Siliciumdioxid ≥ 97 %), gilt ein eigener Code. Lassen Sie Ihren Füllstoff mit dem Klassifizierungstool prüfen, bevor Sie anmelden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Füllstoff
Der HS-Code für Füllstoff lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.
Einreihung von Füllstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln erfolgt. Füllstoffe in Pulver-, Granulat- oder Pastenform, die als Zusatz in Farben, Lacken, Kunststoffen, Klebstoffen oder Spachtelmassen dienen und die nicht als reines Mineral oder definierte chemische Einzelverbindung vorliegen, sind in Position 3824 einzureihen. Die Auffangposition für chemische Zubereitungen wird durch die fehlende spezifischere Nennung in anderen Positionen des Kapitels 38 aktiviert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Füllstoff
Alternative Einreihung
Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 % oder mehr
Alternative Einreihung
Kaolin – natürlicher mineralischer Füllstoff
Alternative Einreihung
Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm – mineralischer Füllstoff
Alternative Einreihung
Anderer Ton und Lehm (Walkerde/Fuller-Erde) – rheologisches Additiv für Spachtelmassen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Füllstoff (3824) ≠ Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 % oder mehr (2811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Füllstoff bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Füllstoff (3824) ≠ Kaolin – natürlicher mineralischer Füllstoff (2507)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Füllstoff bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Füllstoff (3824) ≠ Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm – mineralischer Füllstoff (2507)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Füllstoff bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Füllstoffe, die nicht der Definition einer chemischen Zubereitung nach Position 3824 entsprechen, kommt eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
Silika-Füllstoff, in Granulatform, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 97 % oder mehr
Alternative Einreihung
Kaolin – natürlicher mineralischer Füllstoff
Alternative Einreihung
Anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm – mineralischer Füllstoff
Alternative Einreihung
Anderer Ton und Lehm (Walkerde/Fuller-Erde) – rheologisches Additiv für Spachtelmassen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Füllstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Füllstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben: Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf der Basis von Quarz, zur Herstellung eines Kunststoffs, der als Einbettmittel in der Materialforschung dient. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen,... Mehr anzeigenAngaben: Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf der Basis von Quarz, zur Herstellung eines Kunststoffs, der als Einbettmittel in der Materialforschung dient. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere. Weniger anzeigen
Oberflächenbehandeltes Magnesiumhydroxid. Angaben des Antragstellers: Die Ware besteht aus mindestens 90 % natürlichem Magnesiumhydroxid, welches mit einer Beschichtung versehen wurde, und soll als mineralischer Füllstoff in der Kunststoff- und Gummiindustrie Verwendung finden. Feststellungen anhand eines... Mehr anzeigenOberflächenbehandeltes Magnesiumhydroxid. Angaben des Antragstellers: Die Ware besteht aus mindestens 90 % natürlichem Magnesiumhydroxid, welches mit einer Beschichtung versehen wurde, und soll als mineralischer Füllstoff in der Kunststoff- und Gummiindustrie Verwendung finden. Feststellungen anhand eines Warenmusters: Weißes, mehlfeines Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Wollastonit (Calciummetasilikat, CAS-Nr. 13983-17-0), der mit verschiedenen Silan-Verbindungen oberflächenbeschichtet ist, um eine bessere Einbindung in organische Systeme zu erreichen. Das Erzeugnis soll als Füllstoff in diversen Bereichen verwendet werden. Feststellungen (aus 2015): Weißes, feines... Mehr anzeigenAngaben: Wollastonit (Calciummetasilikat, CAS-Nr. 13983-17-0), der mit verschiedenen Silan-Verbindungen oberflächenbeschichtet ist, um eine bessere Einbindung in organische Systeme zu erreichen. Das Erzeugnis soll als Füllstoff in diversen Bereichen verwendet werden. Feststellungen (aus 2015): Weißes, feines Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen... Mehr anzeigenAngaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch (ca. 99%) mit Anteil Fettsäuren (C16-C18, < 1%) und Silica (< 1%), welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich... Mehr anzeigenAngaben: Calciumcarbonat-Gemisch (ca. 99%) mit Anteil Fettsäuren (C16-C18, < 1%) und Silica (< 1%), welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Farbkonzentrat zum Einfärben von Kunststoff auf der Basis von Titandioxid/Mica Pigment, weitere Inhaltsstoffe (unter 5%): Carbon Black und Cobaltaluminiumspinell; äußere Beschaffenheit: anthrazitfarbenes, metallisch glänzendes Granulat, Körnung ca. 3 mm; Glührückstand ca. 22 GHT darin u.a. Oxide von Titan, Silizium,... Mehr anzeigenFarbkonzentrat zum Einfärben von Kunststoff auf der Basis von Titandioxid/Mica Pigment, weitere Inhaltsstoffe (unter 5%): Carbon Black und Cobaltaluminiumspinell; äußere Beschaffenheit: anthrazitfarbenes, metallisch glänzendes Granulat, Körnung ca. 3 mm; Glührückstand ca. 22 GHT darin u.a. Oxide von Titan, Silizium, Aluminium, Kalium und Cobalt nachweisbar (RFA). Befund: Zubereitung i.S.d. Anm. 3 zu Kap 32 zum Färben von Kunststoffen, auf der Grundlage von Titandioxid, andere. Weniger anzeigen
Angaben: Farbkonzentrat zur Einfärbung von Kunststoffgranulat auf der Basis von Titandioxid/Mica Pigment, Trägermaterial Polyurethan; Pigmentgehalt 20-40%; zum Einfärben von Kunststoffen verwendete Menge des Farbkonzentrats: 2 -10%. Feststellungen: hellgrau-silbrig glänzendes Kunststoffgranulat mit regelmäßiger... Mehr anzeigenAngaben: Farbkonzentrat zur Einfärbung von Kunststoffgranulat auf der Basis von Titandioxid/Mica Pigment, Trägermaterial Polyurethan; Pigmentgehalt 20-40%; zum Einfärben von Kunststoffen verwendete Menge des Farbkonzentrats: 2 -10%. Feststellungen: hellgrau-silbrig glänzendes Kunststoffgranulat mit regelmäßiger Körnung (3,5x3x1mm); Glührückstand bei 800°C (Pigmentanteil): ca. 36,3%, darin festgestellter Titandioxidgehalt (Röntgenfluoreszenz): ca. 44 %. Befund: Zubereitung i.S.d.Anm. 3 zu Kap 32 zum Färben von Kunststoffen, auf der Basis von Titandioxid-Pigment, mit einem Titandioxidgehalt von unter 80 GHT, andere. Weniger anzeigen
Angaben: Wollastonit (Calciummetasilikat, CAS-Nr. 13983-17-0), der mit verschiedenen Silan-Verbindungen oberflächenbeschichtet ist, um eine bessere Einbindung in organische Systeme zu erreichen. Das Erzeugnis soll als Füllstoff in diversen Bereichen verwendet werden. Feststellungen (aus 2015): Weißes, feines... Mehr anzeigenAngaben: Wollastonit (Calciummetasilikat, CAS-Nr. 13983-17-0), der mit verschiedenen Silan-Verbindungen oberflächenbeschichtet ist, um eine bessere Einbindung in organische Systeme zu erreichen. Das Erzeugnis soll als Füllstoff in diversen Bereichen verwendet werden. Feststellungen (aus 2015): Weißes, feines Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch (ca. 99%) mit Anteil Fettsäuren (C16-C18, < 1%) und Silica (< 1%), welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich... Mehr anzeigenAngaben: Calciumcarbonat-Gemisch (ca. 99%) mit Anteil Fettsäuren (C16-C18, < 1%) und Silica (< 1%), welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf der Basis von Quarz, zur Herstellung eines Kunststoffs, der als Einbettmittel in der Materialforschung dient. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen,... Mehr anzeigenAngaben: Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf der Basis von Quarz, zur Herstellung eines Kunststoffs, der als Einbettmittel in der Materialforschung dient. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere. Weniger anzeigen
Angaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen... Mehr anzeigenAngaben: Calciumcarbonat-Gemisch mit Anteil Calciumsuccinaten Magnesiumcarbonat und Silica, welches als Füllstoff oder Pigment bei der Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden soll. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Zubereitung aus Glasionomer (Glaspulver, 80-90%) und Polyacrylsäure (10-20%) in Pulverform. Die Ware stellt sich als eine Komponente eines Zweikomponentengemischs zur Herstellung von Zahnfüllstoffen dar. Es handelt sich um Gebinde von 15 g, die als Nachfüllpack verwendet werden. Befund: Chemische Erzeugnisse... Mehr anzeigenAngaben: Zubereitung aus Glasionomer (Glaspulver, 80-90%) und Polyacrylsäure (10-20%) in Pulverform. Die Ware stellt sich als eine Komponente eines Zweikomponentengemischs zur Herstellung von Zahnfüllstoffen dar. Es handelt sich um Gebinde von 15 g, die als Nachfüllpack verwendet werden. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben: Es handelt sich bei diesem Material um Silan-modifiziertes Kaolin für Polymersysteme (ERP, EPT, PE, Polyester). Es soll zur Verbesserung der Zugfestigkeit, Druckverformung und der elektrischen Charakteristiken verwendet werden. Feststellungen: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver, nicht brennbar, von organischen... Mehr anzeigenAngaben: Es handelt sich bei diesem Material um Silan-modifiziertes Kaolin für Polymersysteme (ERP, EPT, PE, Polyester). Es soll zur Verbesserung der Zugfestigkeit, Druckverformung und der elektrischen Charakteristiken verwendet werden. Feststellungen: Beigefarbenes, mehlfeines Pulver, nicht brennbar, von organischen Lösungsmitteln gut, von Wasser dagegen nicht benetzbar. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere. Weniger anzeigen
Angaben: Premix SC - 35 Graphite Loaded Silicon Carbide Material zur Herstellung von SC-35 Siliziumcarbid-Produkten. Die Ware soll fassweise oder sackweise gehandelt werden. Die Ware soll zur Herstellung feinkeramischer Produkte, wie zum Beispiel Dichtringe für die Automobil- und Pumpenindustrie verwendet werden. Es... Mehr anzeigenAngaben: Premix SC - 35 Graphite Loaded Silicon Carbide Material zur Herstellung von SC-35 Siliziumcarbid-Produkten. Die Ware soll fassweise oder sackweise gehandelt werden. Die Ware soll zur Herstellung feinkeramischer Produkte, wie zum Beispiel Dichtringe für die Automobil- und Pumpenindustrie verwendet werden. Es handelt sich um graubräunliches, sehr feines und rieselfähiges Pulver. Zusammensetzung: Silicon Carbide (CAS 409-21-2) deutlich größer 80 %, Phenolic Resin (CAS 9003-35-4) kleiner 10 %, Moisture (CAS 7732-18-5) kleiner 10 %, Boron Carbide (CAS 12069-32-8) kleiner 10 %, Graphite (CAS 7782-42-5) kleiner 10 %, Trade Polymer Binder kleiner 20%. Feststellungen: Graubraunes, sehr feines und gut rieselfähiges Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Material, um beim Stapeln von Glas Kratzer zu vermeiden. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Material, um beim Stapeln von Glas Kratzer zu vermeiden. Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Kosten berechnen
Ermitteln Sie die Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihren Füllstoff mit dem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Waren werden ebenfalls im Kapitel 38 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht und können als Referenz dienen:
Acrylsäure
2916.11.00.10.0 · 6,5 %
2-Ethylhexanol
2905.16.85.00.0 · 5,5 %
Dicyclopentadien
2902.19.00.00.0 · 0 %
Schmiermittel
3403.19.80.00.0 · 4,6 %
Cholesterin
2906.13.10.00.0 · 5,5 %
Industrieruß
2803.00.00.00.0 · 0 %
Isobutan
2901.10.00.00.0 · 0 %
Silikonöl
3910.00.00.90.0 · 6,5 %
Natriumsulfat
2833.11.00.00.0 · 5,5 %
