Hierarchie der Zolltarifnummer
Gitarren werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVIII, Kapitel 92 eingereiht. Die Position 9202 umfasst alle anderen Saiteninstrumente außer Klavieren – also Gitarren, Geigen und Harfen:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9202 - Andere Saiteninstrumente (z.B. Gitarren, Geigen und Harfen)
- Unterposition: 9202 90 - andere
Zolltarifnummer: 9202 9030 00 0 - Gitarren
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Gitarre kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gitarre
Der HS-Code für Gitarren ist 9202.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 9202.90.30 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 9202.90.30.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9202.90.30.00.0 .
Einreihung von Gitarre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gitarren können je nach Bauart und Klangerzeugung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine akustische Gitarre, E-Gitarre oder ein sonstiges Zupfinstrument handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gitarre
Ton wird durch Schwingung der Saiten und Resonanzkörper erzeugt (Zupfinstrument)
Akustikgitarren, Konzertgitarren, Westerngitarren (auch mit eingebautem Tonabnehmer, wenn akustisch spielbar)
Ton wird elektrisch erzeugt oder muss elektrisch verstärkt werden (Massivholzkorpus ohne Resonanzkörper)
E-Gitarren – elektrische Gitarren, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss
Gezupftes Saiteninstrument, aber keine Gitarre im klassischen Sinne
Andere gezupfte Saiteninstrumente (z.B. Banjo, Mandoline, Ukulele)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Akustikgitarre (9202.90) ≠ E-Gitarre (9207.90)
E-Gitarren erzeugen den Ton elektrisch oder müssen elektrisch verstärkt werden. Westerngitarren mit Tonabnehmer, die akustisch spielbar sind, bleiben unter 9202.90.
Gitarre (9202.90) ≠ Geige (9202.10)
Streichinstrumente wie Geigen, Bratschen und Celli fallen unter 9202.10. Die Abgrenzung: 9202.10 = Streichinstrumente (Bogen), 9202.90 = Zupfinstrumente.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Gitarren fallen unter Kapitel 92. Antike Gitarren mit historischem Wert können unter Kapitel 97 eingereiht werden:
Antike Gitarren mit nachgewiesenem historischen Wert und Alter über 100 Jahre → anderes Kapitel (97)!
Sammlungsstücke von historischem Wert (Antiquitäten über 100 Jahre alt)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gitarre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Bauart, Klangerzeugung, verwendete Hölzer und eventuelle CITES-Pflichten. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gitarre (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Gitarren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321: Gitarre mit Gesamtlänge 99,06 cm, Mensur 65,0 cm, Sattelbreite 5,2 cm. Schwarz lackiert, Korpus aus Linde, Gitarrenhals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn, sechs Nylonsaiten. Einreihung als 'anderes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre'.
AV 1, Pos. 9202.90
Akustische Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker, Gesamtlänge ca. 1 m, Holzkorpus, Griffbrett/Hals aus Holz, sechs Metallsaiten. Akustisch oder elektrisch spielbar. Einreihung als 'anderes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren'.
AV 1, Pos. 9202.90
Elektrisch-akustische Gitarre mit Cutaway, Gesamtlänge 88,6 cm, Mensur 58,0 cm, diverse Holzarten (u.a. Fichte), sechs Saiten, eingebauter Tonabnehmer mit Bedienfeld, Stimmgerät und Ausgangsbuchse. Verpackt in Gigbag. Einreihung als 'anderes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren'.
AV 1 und 3b, Pos. 9202.90
E-Gitarre (Art.-Nr. 449491), mattschwarzer Lackierung, Korpus aus Linde, Hals aus Ahorn, Griffbrett aus dunklem Amaranth mit 22 Bünden, Mensur ca. 648 mm, sechs Saiten, drei Tonabnehmer, Tremolo. Einreihung als 'Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird, Gitarre'.
AV 1, Pos. 9207.90
Akustische Gitarre (Zupfinstrument), Gesamtlänge ca. 81 cm, lackierter Holzkorpus, sechs Metallsaiten, gemeinsam mit Ersatzsaiten und Plektron in Pappkarton aufgemacht. Einreihung als 'anderes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre'.
AV 1, Pos. 9202.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,2 %Drittlandszoll
USA3,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,2 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,2 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Gitarren aus geschützten Holzarten (z.B. Palisander, Mahagoni) unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Beim Import aus Drittländern kann ein CITES-Zertifikat erforderlich sein.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Die Ausfuhr von Gitarren aus geschützten Holzarten (Palisander/Rosewood, Mahagoni) in Drittländer erfordert CITES-Genehmigungen.
Historische Gitarren über einem bestimmten Alter und Wert können dem Kulturgüterschutz unterliegen und benötigen eine Ausfuhrgenehmigung.
In Einzelfällen kann für bestimmte Gitarren eine gesonderte Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein.
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