Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9202 - Andere Saiteninstrumente (z.|B. Gitarren, Geigen und Harfen)
- Unterposition: 9202 90 - andere
Zolltarifnummer: 9202 9030 00 0 - Gitarren
Hinweis zur Einreihung
Gitarren können je nach Bauform (akustisch, elektro-akustisch, E-Gitarre) unterschiedlichen Zolltarifnummern zugeordnet werden. Eine fehlerhafte Einreihung führt zu falschen Zollsätzen und kann Nachzahlungen auslösen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine verbindliche Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gitarre
Der HS-Code für Gitarre lautet 9202.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9202.90.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9202.90.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9202.90.30.00.0.
Einreihung von Gitarre nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 wird eine Gitarre nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitte eingereiht. Position 9202 erfasst andere Saiteninstrumente, wobei Gitarren ausdrücklich genannt sind. AV 3a bestimmt, dass die speziellste Beschreibung (Gitarren) vorgeht. Elektro-akustische Gitarren mit eingebautem Tonabnehmer bleiben gemäß AV 3b in Position 9202, da der akustische Korpus charakterbestimmend ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gitarre
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Ton wird durch Schwingung der Saiten und Resonanzkörper erzeugt (Zupfinstrument)Akustikgitarren, Konzertgitarren, Westerngitarren (auch mit eingebautem Tonabnehmer, wenn akustisch spielbar) | 9202.90.30.00.0 | 3,2 % |
| Ton wird elektrisch erzeugt oder muss elektrisch verstärkt werden (Massivholzkorpus ohne Resonanzkörper)E-Gitarren – elektrische Gitarren, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss | 9207.90.10.00.0 | 3,2 % |
| Gezupftes Saiteninstrument, aber keine Gitarre im klassischen SinneAndere gezupfte Saiteninstrumente (z.B. Banjo, Mandoline, Ukulele) | 9202.90.80.00.0 | 3,2 % |
| Antike Gitarren mit nachgewiesenem historischen Wert und Alter über 100 Jahre → anderes Kapitel (97)!Sammlungsstücke von historischem Wert (Antiquitäten über 100 Jahre alt) | 9705.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gitarre (9202) ≠ E-Gitarren – elektrische Gitarren, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss (9207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Ton wird elektrisch erzeugt oder muss elektrisch verstärkt werden (Massivholzkorpus ohne Resonanzkörper). Für Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9202.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gitarre (9202) ≠ Andere gezupfte Saiteninstrumente (z.B. Banjo, Mandoline, Ukulele) (9202) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gezupftes Saiteninstrument, aber keine Gitarre im klassischen Sinne. Für Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9202.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gitarre (9202) ≠ Sammlungsstücke von historischem Wert (Antiquitäten über 100 Jahre alt) (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Antike Gitarren mit nachgewiesenem historischen Wert und Alter über 100 Jahre → anderes Kapitel (97)!. Für Gitarre bleibt die Zolltarifnummer 9202.90.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptpositionen können folgende Codes aus anderen Kapiteln oder Unterpositionen in Frage kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Ton wird elektrisch erzeugt oder muss elektrisch verstärkt werden (Massivholzkorpus ohne Resonanzkörper)E-Gitarren – elektrische Gitarren, bei denen der Ton elektrisch erzeugt oder verstärkt werden muss | 9207.90.10.00.0 | 3,2 % |
| Gezupftes Saiteninstrument, aber keine Gitarre im klassischen SinneAndere gezupfte Saiteninstrumente (z.B. Banjo, Mandoline, Ukulele) | 9202.90.80.00.0 | 3,2 % |
| Antike Gitarren mit nachgewiesenem historischen Wert und Alter über 100 Jahre → anderes Kapitel (97)!Sammlungsstücke von historischem Wert (Antiquitäten über 100 Jahre alt) | 9705.00.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gitarre ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gitarre (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI10909/17-1 | Bei der sogenannten akustischen Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker handelt es sich um ein Saiteninstrument (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 1 m, besteht aus einem Korpus sowie einem Griffbrett/Hals aus Holz und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der... Mehr anzeigenBei der sogenannten akustischen Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker handelt es sich um ein Saiteninstrument (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 1 m, besteht aus einem Korpus sowie einem Griffbrett/Hals aus Holz und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der die aufgezogenen 6 Metallsaiten gespannt werden. An der Oberseite des Korpus sind ein Bedienelement sowie ein Batteriefach eingelassen. An der hinteren Seite der Gitarre befindet sich eine Ausgangsbuchse (mit Ein- und Ausschaltfunktion). Gespielt werden kann die Gitarre akustisch (ohne den Verstärker) oder elektrisch unter Einbezug des Verstärkers. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI40192/22-1 | Bei der sog. Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321 handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von 99,06 cm, einer Mensur von 65,0 cm und einer Sattelbreite von 5,2 cm. Die schwarz lackierte Gitarre besteht aus verschiedenen Holzarten (Korpus aus Linde, Gitarrenhals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn) und ist mit... Mehr anzeigenBei der sog. Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321 handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von 99,06 cm, einer Mensur von 65,0 cm und einer Sattelbreite von 5,2 cm. Die schwarz lackierte Gitarre besteht aus verschiedenen Holzarten (Korpus aus Linde, Gitarrenhals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn) und ist mit sechs Saiten aus Nylon bespannt. Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Sie ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI3822/24-1 | Bei der sog. Konzertgitarre handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 98 cm, einer Mensur von ca. 65 cm und einer Sattelbreite von ca. 5 cm. Decke, Boden, Zargen und Hals der Gitarre bestehen aus Lindenholz, das Griffbrett aus Plywood. Sie ist mit sechs Saiten bespannt. Bei der Gitarre werden die... Mehr anzeigenBei der sog. Konzertgitarre handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 98 cm, einer Mensur von ca. 65 cm und einer Sattelbreite von ca. 5 cm. Decke, Boden, Zargen und Hals der Gitarre bestehen aus Lindenholz, das Griffbrett aus Plywood. Sie ist mit sechs Saiten bespannt. Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Sie ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEB/3095/08-1 | Saiteninstrument in Form einer akustischen Gitarre (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 81 cm, besteht aus einem lackierten Holzkorpus, einem Hals und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der die aufgezogenen 6 Metallsaiten gespannt werden. Die Gitarre, charakterbestimmend in Bezug auf... Mehr anzeigenSaiteninstrument in Form einer akustischen Gitarre (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 81 cm, besteht aus einem lackierten Holzkorpus, einem Hals und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der die aufgezogenen 6 Metallsaiten gespannt werden. Die Gitarre, charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung, ist gemeinsam mit 6 Ersatzsaiten und einem Kunststoffplektron in einem Pappkarton aufgemacht. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI40190/22-1 | Bei der mattschwarz lackierten E-Gitarre (Art.-Nr. 449491) handelt es sich um ein elektrisches Musikinstrument mit einem Korpus aus Linde und einem geschraubten Hals aus Ahorn. Auf dem Gitarrenhals befindet sich ein Griffbrett aus dunklem Amaranth, welche in 22 Bünden unterteilt ist. Die Ware weist eine Mensur von ca.... Mehr anzeigenBei der mattschwarz lackierten E-Gitarre (Art.-Nr. 449491) handelt es sich um ein elektrisches Musikinstrument mit einem Korpus aus Linde und einem geschraubten Hals aus Ahorn. Auf dem Gitarrenhals befindet sich ein Griffbrett aus dunklem Amaranth, welche in 22 Bünden unterteilt ist. Die Ware weist eine Mensur von ca. 648 mm sowie ein Sattelbreite von ca. 42 mm auf und ist mit 6 Saiten bespannt. Des Weiteren verfügt das Erzeugnis u.a. über einen Double-Action Halsstab zur Verstellbarkeit der Halsbiegung, drei Tonabnehmern, einem 5-Wege Tonabnehmerwahlschalter, einem Tremolo, einen Volumen- und zwei Tonreglern. Bei der E-Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die E-Gitarre stellt sich als funktionsfähiges Musikinstrument dar und dient dem Musizieren. Die Ware ist als „Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, andere als Instrumente mit Klaviatur, Gitarre“ einzureihen. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI2263/24-1 | Bei der Ware handelt es sich um einen Saitensatz für eine Konzertgitarre. Die Saiten E (Stärke 0,72 mm), H (Stärke 0,83 mm) und G (Stärke 1,04 mm) bestehen aus Nylon, die Saiten D (Stärke 0,76 mm), A (Stärke 0,94 mm) und E (Stärke 1,12 mm) bestehen ebenfalls aus Nylon und sind zusätzlich versilbert umsponnen. Die... Mehr anzeigenBei der Ware handelt es sich um einen Saitensatz für eine Konzertgitarre. Die Saiten E (Stärke 0,72 mm), H (Stärke 0,83 mm) und G (Stärke 1,04 mm) bestehen aus Nylon, die Saiten D (Stärke 0,76 mm), A (Stärke 0,94 mm) und E (Stärke 1,12 mm) bestehen ebenfalls aus Nylon und sind zusätzlich versilbert umsponnen. Die Ware ist als "Teil für Musikinstrumente, Musiksaiten" einzureihen. Weniger anzeigen | 9209.30.00.00.0 |
| DEBTI30492/22-1 | Bei der Ware handelt es sich um einen Saitensatz für E-Gitarren. Die sechs Saiten bestehen aus vernickeltem Stahldraht und weisen die Stärken 011, 014, 018, 030w, 042w und 052w auf. Die in einer Papierverpackung verpackte Ware ist als "Teil für Musikinstrumente, Musiksaiten" einzureihen. | 9209.30.00.00.0 |
| DEBTI7952/25-1 | Bei der Ware handelt es sich um ein Saiteninstrument aus einem Korpus und einem Hals aus Holz, einer Stimmmechanik, einem Steg und ein Schlagbrett aus Metall sowie fünf Klangregelungselementen und einer Buchse für einen Stecker als elektrische Ausstattung. Als Konstruktionsmerkmal der Gitarrenserie zählt ein in den... Mehr anzeigenBei der Ware handelt es sich um ein Saiteninstrument aus einem Korpus und einem Hals aus Holz, einer Stimmmechanik, einem Steg und ein Schlagbrett aus Metall sowie fünf Klangregelungselementen und einer Buchse für einen Stecker als elektrische Ausstattung. Als Konstruktionsmerkmal der Gitarrenserie zählt ein in den Korpus versenktes Blech (anstelle einer Buchse am äußeren Rand des Korpus), mit dem Stecker und Kabel bei Sturz geschützt sind. Das Erzeugnis stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Das vorliegende Instrument stellt sich nicht als eine Ware der Position 9705 dar, da es sich um eine Weiterentwicklung elektrischer Gitarren und somit um keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung menschlicher Errungenschaften handelt. Ein geschichtlicher Wert ist somit nicht gegeben und die Einreihung als Sammlungsstück nicht möglich. Die Ware ist als „Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, andere als Instrumente mit Klaviatur, Gitarre“ einzureihen. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEB/3095/08-1 | Saiteninstrument in Form einer akustischen Gitarre (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 81 cm, besteht aus einem lackierten Holzkorpus, einem Hals und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der die aufgezogenen 6 Metallsaiten gespannt werden. Die Gitarre, charakterbestimmend in Bezug auf... Mehr anzeigenSaiteninstrument in Form einer akustischen Gitarre (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 81 cm, besteht aus einem lackierten Holzkorpus, einem Hals und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der die aufgezogenen 6 Metallsaiten gespannt werden. Die Gitarre, charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung, ist gemeinsam mit 6 Ersatzsaiten und einem Kunststoffplektron in einem Pappkarton aufgemacht. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI40192/22-1 | Bei der sog. Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321 handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von 99,06 cm, einer Mensur von 65,0 cm und einer Sattelbreite von 5,2 cm. Die schwarz lackierte Gitarre besteht aus verschiedenen Holzarten (Korpus aus Linde, Gitarrenhals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn) und ist mit... Mehr anzeigenBei der sog. Konzertgitarre, Art.-Nr. 109321 handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von 99,06 cm, einer Mensur von 65,0 cm und einer Sattelbreite von 5,2 cm. Die schwarz lackierte Gitarre besteht aus verschiedenen Holzarten (Korpus aus Linde, Gitarrenhals aus Nato, Griffbrett aus Ahorn) und ist mit sechs Saiten aus Nylon bespannt. Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Sie ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI3822/24-1 | Bei der sog. Konzertgitarre handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 98 cm, einer Mensur von ca. 65 cm und einer Sattelbreite von ca. 5 cm. Decke, Boden, Zargen und Hals der Gitarre bestehen aus Lindenholz, das Griffbrett aus Plywood. Sie ist mit sechs Saiten bespannt. Bei der Gitarre werden die... Mehr anzeigenBei der sog. Konzertgitarre handelt es sich um eine Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 98 cm, einer Mensur von ca. 65 cm und einer Sattelbreite von ca. 5 cm. Decke, Boden, Zargen und Hals der Gitarre bestehen aus Lindenholz, das Griffbrett aus Plywood. Sie ist mit sechs Saiten bespannt. Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Sie ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DE23118/11-1 | Es handelt sich um ein Zupfinstrument, in Form einer akustischen Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 53 cm. Die Gitarre besteht aus einem Korpus aus rot lackiertem Holz und einem damit verbundenen Griffbrett, über das die 6 zwischen Sattel (am Kopf) und Steg (auf dem Korpus) aufgespannten Saiten laufen. Der Korpus,... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Zupfinstrument, in Form einer akustischen Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 53 cm. Die Gitarre besteht aus einem Korpus aus rot lackiertem Holz und einem damit verbundenen Griffbrett, über das die 6 zwischen Sattel (am Kopf) und Steg (auf dem Korpus) aufgespannten Saiten laufen. Der Korpus, der als Resonanzkörper dient, setzt sich aus einem Boden, Seitenwänden und einer mit einem kreisrunden Schallloch versehenen Decke zusammen. Der Hals endet in einer sog. Kopfplatte, an der die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar, die hinsichtlich ihrer Größe auf die Körpergröße von Kindern abgestimmt ist und dem Musizieren dient. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Zusätzlich sind ein Plektrum und 6 Ersatz-Saiten enthalten, welche gemäß Anmerkung 2 Absatz 1 Kapitel 92 wie das Instrument eingereiht werden, für das sie bestimmt sind. Das Erzeugnis ist als "anderes Saiteninstrument, in Form einer Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI10909/17-1 | Bei der sogenannten akustischen Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker handelt es sich um ein Saiteninstrument (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 1 m, besteht aus einem Korpus sowie einem Griffbrett/Hals aus Holz und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der... Mehr anzeigenBei der sogenannten akustischen Westerngitarre mit SRT Piezo Tonabnehmersystem und Vorverstärker handelt es sich um ein Saiteninstrument (Zupfinstrument). Die Gitarre hat eine Gesamtlänge von ca. 1 m, besteht aus einem Korpus sowie einem Griffbrett/Hals aus Holz und einer mit 6 Wirbeln besetzten Kopfplatte, mit der die aufgezogenen 6 Metallsaiten gespannt werden. An der Oberseite des Korpus sind ein Bedienelement sowie ein Batteriefach eingelassen. An der hinteren Seite der Gitarre befindet sich eine Ausgangsbuchse (mit Ein- und Ausschaltfunktion). Gespielt werden kann die Gitarre akustisch (ohne den Verstärker) oder elektrisch unter Einbezug des Verstärkers. Die Ware ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI4696/21-1 | Bei der "Gitarre mit 6 Saiten", Art.-Nr. 61884 handelt es sich um eine in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Zupfinstrument in Form einer akustischen Gitarre mit einem Plektron, die im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die... Mehr anzeigenBei der "Gitarre mit 6 Saiten", Art.-Nr. 61884 handelt es sich um eine in einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Zupfinstrument in Form einer akustischen Gitarre mit einem Plektron, die im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend ist, und zwei Ersatzsaiten. Die Gitarre mit einer Gesamtlänge von ca. 91,4 cm aus Lindensperrholz besteht aus einem Korpus und einem damit verbundenen Griffbrett, über das die sechs zwischen Sattel (am Kopf) und Steg (auf dem Korpus) aufgespannten Saiten laufen. Der Korpus, der als Resonanzkörper dient, setzt sich aus einem Boden, Seitenwänden und einer mit einem kreisrunden Schallloch versehenen Decke zusammen. Der Hals endet in einer sog. Kopfplatte, an der die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Die Warenzusammenstellung ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI47988/22-1 | Bei der sog. elektrisch-akustischen Gitarre mit Cutaway handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Saiteninstrument und einem Stimmgerät. Die Gitarre mit einer Gesamtlänge von 88,6 cm und einer Mensur von 58,0 cm besteht aus verschiedenen Holzarten (u.a. Fichte) und ist mit sechs Saiten... Mehr anzeigenBei der sog. elektrisch-akustischen Gitarre mit Cutaway handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Saiteninstrument und einem Stimmgerät. Die Gitarre mit einer Gesamtlänge von 88,6 cm und einer Mensur von 58,0 cm besteht aus verschiedenen Holzarten (u.a. Fichte) und ist mit sechs Saiten bespannt. Die Ware ist mit einem eingebautem Tonabnehmer mit Bedienfeld, in welchem sich auch das Stimmgerät befindet, sowie einen Batteriehalter und eine Ausgangsbuchse ausgestattet. Die Gitarre ist charakterbestimmend hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und den Umfang. Gespielt werden kann die Gitarre akustisch, mit Tonabnehmer oder unter Einbezug eines Verstärkers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Bei der Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die Ware stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Die in einer gepolsterten Tasche für entsprechende Musikinstrumente (sog. Gigbag) verpackte Ware ist als "anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Gitarren" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI21467/17-1 | Bei dem "Toy Place Akustik Gitarren Set" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Zupfinstrument in Form einer akustischen Gitarre, die im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend ist; - einem elektrisch... Mehr anzeigenBei dem "Toy Place Akustik Gitarren Set" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem Zupfinstrument in Form einer akustischen Gitarre, die im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmend ist; - einem elektrisch betriebenen Stimmgerät (mit Batterien); - einer Tragetasche für die Gitarre; - einem Tragegurt für die Gitarre; - sechs Ersatz-Saiten und zwei Plektren. Die Gitarre mit einer Mensurlänge von ca. 53 cm besteht aus einem Korpus aus Holz und einem damit verbundenen Griffbrett, über das die sechs zwischen Sattel (am Kopf) und Steg (auf dem Korpus) aufgespannten Saiten laufen. Der Korpus, der als Resonanzkörper dient, setzt sich aus einem Boden, Seitenwänden und einer mit einem kreisrunden Schallloch versehenen Decke zusammen. Der Hals endet in einer sog. Kopfplatte, an der die Wirbel befestigt sind, mittels derer die Saiten gespannt und gestimmt werden können. Das Instrument stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar, die hinsichtlich ihrer Größe auf die Körpergröße von Kindern abgestimmt ist und dem Musizieren dient. Das in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackte Set ist als "anderes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, Zupfinstrument in Form einer Gitarre" einzureihen. Weniger anzeigen | 9202.90.30.00.0 |
| DEBTI40190/22-1 | Bei der mattschwarz lackierten E-Gitarre (Art.-Nr. 449491) handelt es sich um ein elektrisches Musikinstrument mit einem Korpus aus Linde und einem geschraubten Hals aus Ahorn. Auf dem Gitarrenhals befindet sich ein Griffbrett aus dunklem Amaranth, welche in 22 Bünden unterteilt ist. Die Ware weist eine Mensur von ca.... Mehr anzeigenBei der mattschwarz lackierten E-Gitarre (Art.-Nr. 449491) handelt es sich um ein elektrisches Musikinstrument mit einem Korpus aus Linde und einem geschraubten Hals aus Ahorn. Auf dem Gitarrenhals befindet sich ein Griffbrett aus dunklem Amaranth, welche in 22 Bünden unterteilt ist. Die Ware weist eine Mensur von ca. 648 mm sowie ein Sattelbreite von ca. 42 mm auf und ist mit 6 Saiten bespannt. Des Weiteren verfügt das Erzeugnis u.a. über einen Double-Action Halsstab zur Verstellbarkeit der Halsbiegung, drei Tonabnehmern, einem 5-Wege Tonabnehmerwahlschalter, einem Tremolo, einen Volumen- und zwei Tonreglern. Bei der E-Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die E-Gitarre stellt sich als funktionsfähiges Musikinstrument dar und dient dem Musizieren. Die Ware ist als „Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, andere als Instrumente mit Klaviatur, Gitarre“ einzureihen. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI3386/23-1 | Es handelt sich bei dem E-Gitarrenbausatz DC-Style (Art.-Nr. 255975) um eine elektrische, noch nicht zusammengesetzte Gitarre. Die einzelnen, gemeinsam verpackten Teile werden durch einfaches Zusammenbauen, teilweise mit Hilfe von Schraubendrehern zu einer kompletten E-Gitarre zusammengesetzt. Die zusammengebaute... Mehr anzeigenEs handelt sich bei dem E-Gitarrenbausatz DC-Style (Art.-Nr. 255975) um eine elektrische, noch nicht zusammengesetzte Gitarre. Die einzelnen, gemeinsam verpackten Teile werden durch einfaches Zusammenbauen, teilweise mit Hilfe von Schraubendrehern zu einer kompletten E-Gitarre zusammengesetzt. Die zusammengebaute elektrische Gitarre verfügt über einen Holzkorpus und einen geschraubten Hals aus Ahorn. Auf dem Gitarrenhals befindet sich ein Griffbrett aus dunklem Amaranth, welche in 22 Bünden unterteilt ist. Die Ware weist eine Mensur von ca. 628 mm sowie ein Sattelbreite von ca. 42 mm auf und wird mit 6 Saiten bespannt. Des Weiteren verfügt das Erzeugnis u.a. über zwei Volume- und Tonregler, einem 3-Wege-Schalter und zwei Tonabnehmer. Bei der E-Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die E-Gitarre stellt sich als funktionsfähiges Musikinstrument dar und dient dem Musizieren. Die Ware ist als „Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, andere als Instrumente mit Klaviatur, Gitarre“ einzureihen. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI9861/25-1 | Bei der elektrischen Gitarre handelt es sich um ein elektrisches Musikinstrument aus den späten 50er Jahren mit einem schwarzen Korpus und Gitarrenhals aus Mahagoni und einem schwarzen Griffbrett aus Ebenholz, welches in 22 Bünde unterteilt ist. Die Ware ist mit sechs Metallsaiten bespannt und mit sechs Stimmschrauben... Mehr anzeigenBei der elektrischen Gitarre handelt es sich um ein elektrisches Musikinstrument aus den späten 50er Jahren mit einem schwarzen Korpus und Gitarrenhals aus Mahagoni und einem schwarzen Griffbrett aus Ebenholz, welches in 22 Bünde unterteilt ist. Die Ware ist mit sechs Metallsaiten bespannt und mit sechs Stimmschrauben ausgestattet. Des Weiteren verfügt das Erzeugnis über drei Tonabnehmer mit Brummunterdrückung (Humbucker), insgesamt vier Volumen- und Klangfarbenregler einen Kippschalter zur Auswahl oder Kombination der verschiedenen Tonabnehmer und eine Kabelbuchse. Bei der E-Gitarre werden die Schwingungen der Saiten entweder durch ein kurzes Abziehen der Saiten mit den Fingern oder mit Hilfe eines Plektrons erzeugt. Die E-Gitarre stellt sich grundsätzlich als funktionsfähiges Musikinstrument dar und dient dem Musizieren. Bei dem vorliegenden Instrument handelt es sich nicht um eine Ware der Position 9705, da es sich bei der Verwendung der Humbucker-Tonabnehmer um eine Weiterentwicklung elektrischer Gitarren und somit um keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung menschlicher Errungenschaften (hier: Entwicklung von Musikinstrumenten/Elektrischer Gitarren) handelt. Ein geschichtlicher Wert ist somit nicht gegeben und die Einreihung als Sammlungsstück nicht möglich. Die Ware ist als „Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, andere als Instrumente mit Klaviatur, Gitarre“ einzureihen. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DE9500/13-1 | Bei der sog. Play On 30-E-Gitarre handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer elektrischen, batteriebetriebenen Gitarre (charakterbestimmend nach Wert und in Bezug auf die Verwendung), -- mit einer Gesamthöhe von ca. 76 cm und einem X-förmigen Korpus, --... Mehr anzeigenBei der sog. Play On 30-E-Gitarre handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer elektrischen, batteriebetriebenen Gitarre (charakterbestimmend nach Wert und in Bezug auf die Verwendung), -- mit einer Gesamthöhe von ca. 76 cm und einem X-förmigen Korpus, -- mit Ein-/Ausschalter, Lautstärkeregler, Lautsprecher, integriertem Leistungsverstärker und Anschlussmöglichkeit für externe Verstärker, - 3 Plektren zum Anschlagen bzw. Zupfen der Gitarre, - einem längenverstellbaren Schultergurt für das bequeme Spielen im Stehen, - einer passgenauen Tragetasche für den Transport der Gitarre. Das Erzeugnis stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar, die hinsichtlich ihrer Größe auf die Körpergröße von Kindern abgestimmt ist und dem Musizieren dient. Die in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackte Ware ist als "anderes Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird, Gitarre" einzureihen. Anlage: 1 Abbildung Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DE6243/10-1 | Gitarrenset als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Artikel-Nr.: 301750), bestehend aus: - einer elektrischen Gitarre (charakterbestimmend nach Wert und in Bezug auf die Verwendung), - einer Gitarrentasche, - einer elektrischen Verstärker-/Lautsprecherkombination, - einem Gitarrenkabel, - einem... Mehr anzeigenGitarrenset als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Artikel-Nr.: 301750), bestehend aus: - einer elektrischen Gitarre (charakterbestimmend nach Wert und in Bezug auf die Verwendung), - einer Gitarrentasche, - einer elektrischen Verstärker-/Lautsprecherkombination, - einem Gitarrenkabel, - einem Gitarrenschulterband, - drei Plektren, - einem Satz Reservesaiten (6 Stück) und - einer Stimmflöte. Die Ware ist als anderes Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, einzureihen (E-Gitarre). Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEB/1916/07-1 | Elektrische 6-Saiten-Gitarre (Artikel 621 146) - mit 2-farbig lackiertem Holzkorpus mit asymetrischen Cutaways, - Hals mit 22 Bünden und 4-Punktverschraubung, - asymmetrischer Kopfplatte mit Stimmmechanik, - Elektrik auf Schlagbrett aus Kunststoff, bestehend aus 1 Lautstärkeregler, 2 Klangreglern, 3 Single-Coil-... Mehr anzeigenElektrische 6-Saiten-Gitarre (Artikel 621 146) - mit 2-farbig lackiertem Holzkorpus mit asymetrischen Cutaways, - Hals mit 22 Bünden und 4-Punktverschraubung, - asymmetrischer Kopfplatte mit Stimmmechanik, - Elektrik auf Schlagbrett aus Kunststoff, bestehend aus 1 Lautstärkeregler, 2 Klangreglern, 3 Single-Coil- Tonabnehmern, 1 Tonabnehmer-Wählschalter, - Tremolo-Mechanik, - 1 Klinkenbuchse auf der Gitarrendecke. Ein abnehmbarer Gitarrengurt aus Spinnstoffgewebe ist an 2 Metallknöpfen am Korpus der Gitarre befestigt. Der Klang wird durch eine an der Klinkenbuchse anzuschließende Lautsprecher-Verstärkerkombination (nicht Gegenstand der vZTA) wiedergegeben. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEBTI7952/25-1 | Bei der Ware handelt es sich um ein Saiteninstrument aus einem Korpus und einem Hals aus Holz, einer Stimmmechanik, einem Steg und ein Schlagbrett aus Metall sowie fünf Klangregelungselementen und einer Buchse für einen Stecker als elektrische Ausstattung. Als Konstruktionsmerkmal der Gitarrenserie zählt ein in den... Mehr anzeigenBei der Ware handelt es sich um ein Saiteninstrument aus einem Korpus und einem Hals aus Holz, einer Stimmmechanik, einem Steg und ein Schlagbrett aus Metall sowie fünf Klangregelungselementen und einer Buchse für einen Stecker als elektrische Ausstattung. Als Konstruktionsmerkmal der Gitarrenserie zählt ein in den Korpus versenktes Blech (anstelle einer Buchse am äußeren Rand des Korpus), mit dem Stecker und Kabel bei Sturz geschützt sind. Das Erzeugnis stellt sich als funktionsfähige Gitarre dar und dient dem Musizieren. Das vorliegende Instrument stellt sich nicht als eine Ware der Position 9705 dar, da es sich um eine Weiterentwicklung elektrischer Gitarren und somit um keinen charakteristischen Schritt in der Entwicklung menschlicher Errungenschaften handelt. Ein geschichtlicher Wert ist somit nicht gegeben und die Einreihung als Sammlungsstück nicht möglich. Die Ware ist als „Musikinstrument, bei dem der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss, andere als Instrumente mit Klaviatur, Gitarre“ einzureihen. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
| DEB/2439/07-1 | Gitarrenset: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer elektrischen Gitarre (charakterbestimmend nach Wert und in Bezug auf die Verwendung), - einer Gitarrentasche aus Kunststoff, - einer elektrischen Verstärker-/Lautsprecherkombination, - einem Gitarrengurt, - einem... Mehr anzeigenGitarrenset: Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einer elektrischen Gitarre (charakterbestimmend nach Wert und in Bezug auf die Verwendung), - einer Gitarrentasche aus Kunststoff, - einer elektrischen Verstärker-/Lautsprecherkombination, - einem Gitarrengurt, - einem Gitarrenkabel, - einem 64-seitigem Notenbuch, - einer Karaoke-CD, - einem Kopfhöhrer, - einem Satz Saiten, - einer Saitenkurbel, - zwei Plektren, - einem Kapodaster, - einem Gitarrenständer und - einem Digital-Tuner (Kombination aus elektronischem Stimmgerät mit einem elektronischen Metronom). Die Zusammenstellung befindet sich in einem Karton zur Abgabe an den Endverbraucher. Weniger anzeigen | 9207.90.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle – CITES | Gitarren aus geschützten Holzarten (z.B. Palisander, Mahagoni) unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Beim Import aus Drittländern kann ein CITES-Zertifikat erforderlich sein. |
Zollrechner für Gitarren
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Gitarre auf Basis der korrekten Zolltarifnummer. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenzen ein, um die Importkosten zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Die Ausfuhr von Gitarren aus geschützten Holzarten (Palisander/Rosewood, Mahagoni) in Drittländer erfordert CITES-Genehmigungen. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Historische Gitarren über einem bestimmten Alter und Wert können dem Kulturgüterschutz unterliegen und benötigen eine Ausfuhrgenehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | In Einzelfällen kann für bestimmte Gitarren eine gesonderte Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein. |
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
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