Hierarchie der Zolltarifnummer
Bespielte USB-Sticks werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8523 umfasst Halbleiter-Aufzeichnungsträger und ähnliche Speichermedien mit oder ohne Aufzeichnung:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8523 - Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, "intelligente Karten (smart cards)" und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37
- Unterposition: 8523 51 - Halbleiter-Aufzeichnungsträger
Kombinierte Nomenklatur: 8523 5190 - andere
Zolltarifnummer: 8523 5190 00 9 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für USB-Stick mit Software kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für USB-Stick mit Software
Der HS-Code für USB-Sticks mit Software ist 8523.51 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8523.51.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8523.51.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8523.51.90.00.9 .
Einreihung von USB-Stick mit Software nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
USB-Sticks können je nach Art der Aufzeichnung und Hauptfunktion des Geräts unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Stick Daten enthält, welcher Art diese sind und ob das Gerät primär als Speicher oder als Zugangskontrolle dient.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für USB-Stick mit Software
USB-Stick enthält vorinstallierte Software, Programme oder Daten
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung mit Aufzeichnung (Software, Daten, Programm)
USB-Stick ohne gespeicherte Daten oder Software – leerer Speicher
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung ohne Aufzeichnung (leerer USB-Stick)
USB-Stick enthält ausschließlich Tonaufzeichnungen (Hörbücher)
Nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung, ausschließlich Hörbücher enthaltend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
USB-Stick mit Software (8523.51) ≠ Dongle/Kopierschutz (8471.80)
Wenn die Hauptfunktion in der Authentifizierung und Verschlüsselung liegt (nicht im Datenspeichern), wird der Stick als ADP-Einheit unter 8471.80 eingereiht.
USB-Stick mit Software (8523.51) ≠ CD-ROM mit Software (8523.49)
CD-ROMs und DVDs mit aufgezeichneter Software fallen unter optische Aufzeichnungsträger (8523.49), nicht unter Halbleiterspeicher. Das Speichermedium entscheidet über die Position.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle USB-Sticks mit Software fallen unter Position 8523. Wenn ein USB-Stick primär als Kopierschutzstecker oder Lizenzschlüssel fungiert, wird er als ADP-Einheit eingereiht:
USB-Dongle mit Schutz- und Verschlüsselungsfunktion als Kopierschutzstecker – anderes Kapitel!
Einheit für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Dongle als ADP-Einheit)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für USB-Stick mit Software ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – ob der Stick Aufzeichnungen enthält, welche Art von Software gespeichert ist und ob das Gerät primär als Speicher oder Kopierschutz fungiert. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von USB-Stick mit Software (vZTA)
So hat der Zoll bei realen USB-Sticks mit Software entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
USB-Stick "UD Pocket" – Speichervorrichtung in Metallgehäuse mit USB-Anschluss, 8 GB Flash-Speicher, Betriebssystem IGEL Linux 10; dient als Thin Client nach Anschluss an USB-Schnittstelle; mit Anwendungsprogramm/Software/Lizenz als Aufzeichnung
AV 1, Pos. 8523.51
Speicherstick (Dongle) mit Flash-Speicherbaustein und Controller in Gehäuse mit USB-Anschluss; auf dem USB-Stick ist eine Simulationssoftware gespeichert; als nicht flüchtiger Datenspeicher zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe geeignet
AV 1, Pos. 8523.51
USB-Karte in Kartenform (85 x 54 mm) mit ausklappbarer USB-Anschlussvorrichtung, ca. 7,48 GB Speicherkapazität; enthält diverse PDF-Dateien (Kataloge, Produktinformationen); zur Datenaufzeichnung und -wiedergabe bestimmt
AV 1, Pos. 8523.51
Flash-Speicherkarte (CF Card) mit Software – 64 MB Speicherkapazität, 50-Pin-Anschlussleiste; mit Aufzeichnung (Programm/Steuerungsdatei) für modulare Hutschienen-Industrie-PCs
AV 1, Pos. 8523.51
WebKey (elektronischer Schlüssel), rechteckige Karte aus Kunststoff oder Pappe mit integriertem USB-Stecker; EPROM-Speicher mit 84 Zeichen (URL und Autorun-Funktion); aufgezeichnete Daten nicht veränderbar; für Werbungszwecke
AV 1, Pos. 8523.51
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %Drittlandszoll
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. Mehr erfahren →
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