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UnterhaltungselektronikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Handheld-Terminal: 8471.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Handheld-Terminal (8471.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Handheld-Terminal unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Handheld-Terminal Produktbild

Handheld-Terminals sind tragbare, batteriebetriebene elektronische Geräte mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Tastatur und Bildschirm. Sie sind frei programmierbar und führen Rechenoperationen nach Benutzeranweisungen durch. Entscheidend für die Einreihung ist die Eigenschaft als vollständige automatische Datenverarbeitungsmaschine im Sinne der Anmerkung 5 A zu Kapitel 84. Andere Varianten oder Abgrenzungen zu ähnlichen Geräten finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Handheld-Terminal beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie im Zolltarif für Handheld-Terminals:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 3000 00 0 - tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10|kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Handheld-Terminals erfordert die Prüfung, ob das Gerät die Kriterien einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine nach Anmerkung 5 A zu Kapitel 84 erfüllt. Bei abweichender Ausstattung (z. B. ohne programmierbare Logik oder reiner Lesefunktion) kann eine andere Zolltarifnummer in Betracht kommen. Nutzen Sie zur sicheren Klassifizierung das interaktive Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Handheld-Terminal

Der HS-Code für Handheld-Terminal lautet 8471.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.30.00.00.0.

Einreihung von Handheld-Terminal nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) und dem Wortlaut der Position 8471 sowie der Unterposition 8471.30. Handheld-Terminals sind tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, bestehend aus Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm. Sie sind frei programmierbar und erfüllen damit die Kriterien der Anmerkung 5 A zu Kapitel 84.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Handheld-Terminal

Alternative Einreihung

8471.41.00.00.0 0 %

andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen (nicht tragbar)

Alternative Einreihung

8471.90.00.00.0 0 %

andere (sonstige DV-Einheiten)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Handheld-Terminal (8471) ≠ andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen (nicht tragbar) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handheld-Terminal bleibt die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Handheld-Terminal (8471) ≠ andere (sonstige DV-Einheiten) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Handheld-Terminal bleibt die Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 84:

8543.70.05.00.0 für tragbare elektronische Lesegeräte ohne Rechenfähigkeit.

Alternative Einreihung

8471.41.00.00.0 0 %

andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen (nicht tragbar)

Alternative Einreihung

8471.90.00.00.0 0 %

andere (sonstige DV-Einheiten)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Handheld-Terminal ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Handheld-Terminal (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE20602/11-18471.30.00.00.0
Multifunktionales Datenerfassungsterminal, sog. Industriehandheld bzw. PDA
DEM/4581/05-18471.30.00.00.0
Tragbarer Rechner (sog. Industriehandheld/PDA)
DEM/3587/06-18471.30.00.00.0
Multifunktionales tragbares Gerät (Industriehandheld/PDA mit Telefonfunktion)
DEM/2997/05-18471.30.00.00.0
Tragbarer Rechner (sog. Industrie-PDA)
DE9110/14-18471.30.00.00.0
Mobiles Datenerfassungssystem sog. Mobilcomputer für Lager und Vertriebszentren
DEM/4568/05-18471.30.00.00.0
Multifunktionales tragbares Gerät (Industriehandheld/PDA mit Telefonfunktion)
DEM/3585/06-18471.30.00.00.0
Multifunktionales tragbares Gerät (Industriehandheld/PDA mit Telefonfunktion)
DEM/2996/05-18471.30.00.00.0
Tragbarer Rechner (sog. Industrie-PDA)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Handheld-Terminals

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Handheld-Terminal aus jedem Ursprungsland. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz weiter reduziert sein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Handheld-Terminals

Welche Zolltarifnummer hat ein Handheld-Terminal?

Ein Handheld-Terminal (MDE-Gerät, mobiles Datenerfassungsgerät) wird unter der Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, die mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehen.

Welchen HS-Code hat ein Handheld-Terminal?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für ein Handheld-Terminal lautet 847130. Dies ist die sechsstellige internationale Codesystematik, die weltweit für die Klassifizierung von Waren im Außenhandel verwendet wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Handheld-Terminal?

Der Drittlandszollsatz für Handheld-Terminals der Zolltarifnummer 8471.30.00.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich ein Handheld-Terminal zolltechnisch von einem Barcodelesegerät?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung entscheidend: Ein Handheld-Terminal ist eine vollständige, frei programmierbare Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471.30. Ein reines Barcodelesegerät ohne Prozessor und ohne programmierbare Logik fällt dagegen als Ein-/Ausgabeeinheit unter Position 8471.60 oder als elektronisches Lesegerät unter 8543.70. Eine Alternative zur Prüfung ist daher die Ausstattung des Geräts.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Handheld-Terminal verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Steuern, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Bei unrichtiger Angabe drohen zudem Sanktionen nach dem Zollverwaltungsgesetz. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Handheld-Terminals?

Für die Einfuhr von Handheld-Terminals gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz von 0 % ermöglicht eine zollfreie Einfuhr aus allen Ländern. Bei der Ausfuhr kann jedoch eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein, wenn das Gerät für militärische Zwecke verwendet werden kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Handheld-Terminal?

Die vollständige, für die Zollanmeldung in Deutschland und der EU maßgebliche 11-stellige Zolltarifnummer für ein Handheld-Terminal lautet 8471.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (847130), dem 8-stelligen KN-Code (84713000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8471300000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Handheld-Terminals?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des Harmonisierten Systems (HS) ändern. Der Hauptcode 8471.30 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar wirksam. Eine regelmäßige Überprüfung der eingereihten Produkte wird empfohlen.

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