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Bau & InstallationKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glasfaser-Band: 7019.65.00.50.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Glasfaser-Band (7019.65.00.50.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Glasfaser-Band unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Glasfaser-Band Produktbild

Für Glasfaser-Bänder sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Glasfaser-Band beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7019 - Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z.|B. Garne, Gewebe)
  • Unterposition: 7019 61 - mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse
  • Unterposition: 7019 65 - offene Gewebe mit einer Breite von 30|cm oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7019 6500 50 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7019 6500 50 0 - offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasfaser-Band

Der HS-Code für Glasfaser-Band lautet 7019.65 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.65.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.65.00.50. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.65.00.50.0.

Einreihung von Glasfaser-Band nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasfaser-Band

Alternative Einreihung

7019.64.00.85.0 7,0 %

Geschlossene Glasfasergewebe, Leinwandbindung, laminiert und bestrichen (dichtgewebtes Klebeband)

Alternative Einreihung

7019.73.00.00.0 7,0 %

Chemisch gebundene offene Flächenerzeugnisse (Gelege)

Alternative Einreihung

3919.10.15.00.0 7,0 %

Selbstklebende Polypropylen-Bänder mit Glasfaserverstärkung

Alternative Einreihung

5906.10.00.00.0 7,0 %

Kautschutierte Klebebänder aus Spinnstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glasfaser-Band (7019) ≠ Geschlossene Glasfasergewebe, Leinwandbindung, laminiert und bestrichen (dichtgewebtes Klebeband) (7019)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-Band bleibt die Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glasfaser-Band (7019) ≠ Chemisch gebundene offene Flächenerzeugnisse (Gelege) (7019)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-Band bleibt die Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glasfaser-Band (7019) ≠ Selbstklebende Polypropylen-Bänder mit Glasfaserverstärkung (3919)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-Band bleibt die Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

7019.64.00.85.0 7,0 %

Geschlossene Glasfasergewebe, Leinwandbindung, laminiert und bestrichen (dichtgewebtes Klebeband)

Alternative Einreihung

7019.73.00.00.0 7,0 %

Chemisch gebundene offene Flächenerzeugnisse (Gelege)

Alternative Einreihung

3919.10.15.00.0 7,0 %

Selbstklebende Polypropylen-Bänder mit Glasfaserverstärkung

Alternative Einreihung

5906.10.00.00.0 7,0 %

Kautschutierte Klebebänder aus Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glasfaser-Band ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasfaser-Band (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI26334/22-17019.65.00.50.0
Glasfasergewebeband, offenes Gewebe in Dreherbindung, Acrylatklebstoff, für Fugen/Stöße bei Gipskartonplatten
DEBTI49595/23-17019.65.00.50.0
Glasfaser-Fugenband, offenes Gewebe, Klebstoff, Zellgröße ca. 2 mm, Flächengewicht ca. 78 g/m²
DEBTI5994/22-17019.65.00.50.0
Dichtgewebtes Klebeband, Leinwandbindung, Silikonkleber, PTFE-beschichtet
DEBTI29142/23-17019.65.00.50.0
Gelege aus Glasfasern, selbstklebend, beidseitig Kautschuk
DEBTI6849/23-17019.65.00.50.0
PP-Folie mit Glasfaser-Kreuzfilamenten, Synthesekautschukkleber
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

7,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,0 %

Drittlandszoll

USA7,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Glasfaser-Band

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glasfaser-Band mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glasfaser-Band

Welche Zolltarifnummer hat Glasfaser-Band?

Glasfaser-Band wird unter der Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben. Die Einreihung wurde durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Glasfaser-Band?

Der HS-Code (6-stellig) für Glasfaser-Band lautet 701965. Er umfasst offene Gewebe aus Glasfasern mit einer Breite von 30 cm oder weniger. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen auf 70196500, der TARIC-Code auf 7019650050 und die vollständige Zolltarifnummer auf 7019.65.00.50.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glasfaser-Band?

Der Drittlandszollsatz für Glasfaser-Band der Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 beträgt 7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Zollpräferenzabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Glasfaser-Band zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Glasfaser-Band erfolgt vor allem gegenüber dichtgewebten Klebebändern (7019.64.00.85.0) und chemisch gebundenen Gelegen (7019.73.00.00.0). Eine Alternative ist die Einreihung als Kunststoffband mit Glasfaserverstärkung unter 3919.10.15.00.0, wenn der Kunststoff charakterbestimmend ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glasfaser-Band verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Antidumpingzölle oder Einfuhrkontrollen umgangen werden, was rechtliche Konsequenzen hat.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glasfaser-Band?

Ja, für Glasfaser-Band der Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 gelten besondere Maßnahmen: eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 714), ein endgültiger Antidumpingzoll von 62,9 % für bestimmte Waren aus China (Code 552) sowie die Pflicht zur Angabe einer besonderen Maßeinheit (Code 110). Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung nach Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glasfaser-Band?

Die vollständige Zolltarifnummer für Glasfaser-Band ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.65.00.50.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (701965), der 8-stelligen KN (70196500), dem 10-stelligen TARIC-Code (7019650050) und der 11-stelligen nationalen Nummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glasfaser-Band?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Glasfaser-Band ist die Position 7019 stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern. Es empfiehlt sich, die aktuellen Daten regelmäßig zu prüfen, z. B. über den TARIC der EU-Kommission.

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