Hierarchie der Zolltarifnummer
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7019 - Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z.|B. Garne, Gewebe)
- Unterposition: 7019 61 - mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse
- Unterposition: 7019 65 - offene Gewebe mit einer Breite von 30|cm oder weniger
TARIC: 7019 6500 50 - andere
Zolltarifnummer: 7019 6500 50 0 - offenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8|mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35|g, ausgenommen Glasfaserscheiben
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasfaser-Band
Der HS-Code für Glasfaser-Band lautet 7019.65 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.65.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.65.00.50. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.65.00.50.0.
Einreihung von Glasfaser-Band nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasfaser-Band
Alternative Einreihung
Geschlossene Glasfasergewebe, Leinwandbindung, laminiert und bestrichen (dichtgewebtes Klebeband)
Alternative Einreihung
Chemisch gebundene offene Flächenerzeugnisse (Gelege)
Alternative Einreihung
Selbstklebende Polypropylen-Bänder mit Glasfaserverstärkung
Alternative Einreihung
Kautschutierte Klebebänder aus Spinnstoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glasfaser-Band (7019) ≠ Geschlossene Glasfasergewebe, Leinwandbindung, laminiert und bestrichen (dichtgewebtes Klebeband) (7019)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-Band bleibt die Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glasfaser-Band (7019) ≠ Chemisch gebundene offene Flächenerzeugnisse (Gelege) (7019)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-Band bleibt die Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glasfaser-Band (7019) ≠ Selbstklebende Polypropylen-Bänder mit Glasfaserverstärkung (3919)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-Band bleibt die Zolltarifnummer 7019.65.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Geschlossene Glasfasergewebe, Leinwandbindung, laminiert und bestrichen (dichtgewebtes Klebeband)
Alternative Einreihung
Chemisch gebundene offene Flächenerzeugnisse (Gelege)
Alternative Einreihung
Selbstklebende Polypropylen-Bänder mit Glasfaserverstärkung
Alternative Einreihung
Kautschutierte Klebebänder aus Spinnstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glasfaser-Band ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasfaser-Band (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
7,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für Glasfaser-Band
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glasfaser-Band mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Bau & Installation mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
