Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7019.71.00.50.0 ist wie folgt in die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC eingebunden:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)7019
- Unterpositionchemisch gebundene Flächenerzeugnisse701971
- UnterpositionVliese (thin sheets)701971
- ZolltarifnummerPlatte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasfaser-filter
Der HS-Code für Glasfaser-filter lautet 7019.71 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.71.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.71.00.50. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.71.00.50.0.
Einreihung von Glasfaser-filter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Glasfaser-Filter kann eine vollständige Zollbefreiung (0 %) in Anspruch genommen werden, wenn die Ware nachweislich zur Herstellung von Luftfiltern oder Katalysatoren bestimmt ist (Maßnahme 115 – Autonome Aussetzung aufgrund der Endverwendung). Der Nachweis erfolgt über eine Endverwendungsgenehmigung beim zuständigen Hauptzollamt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasfaser-filter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungmit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge | 7019.71.00.10 | 5 % |
| Alternative Einreihungandere (Vliese aus Glasfasern, chemisch gebunden) | 7019.71.00.90 | 5 % |
| Alternative Einreihungandere Waren aus Glasfasern (Filterelemente/Patronen) | 7019.90.00.85 | 5 % |
| Alternative EinreihungTeile von Filtern/Apparaten | 8421.39.25.90.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glasfaser-filter (7019) ≠ mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, für bestimmte Luftfahrzeuge (7019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-filter bleibt die Zolltarifnummer 7019.71.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasfaser-filter (7019) ≠ andere (Vliese aus Glasfasern, chemisch gebunden) (7019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-filter bleibt die Zolltarifnummer 7019.71.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasfaser-filter (7019) ≠ andere Waren aus Glasfasern (Filterelemente/Patronen) (7019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-filter bleibt die Zolltarifnummer 7019.71.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Glasfaser-Filter sind keine Maschinenteile. Eine Einreihung als Teil von Filtern oder Apparaten in Kapitel 84 ist nicht möglich. Als Auffangposition außerhalb der Position 7019 kommt jedoch 8421.39.25.90.0 (Teile von Apparaten zum Filtrieren) in Betracht, wenn die Ware kapitelfremd wäre – dies ist aber durch die Glasausnahme in Kap. 84 gesperrt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile von Filtern/Apparaten | 8421.39.25.90.0 | 5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasfaser-filter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23846/22-1 | Vlies aus Glasfasern, sog. Glasfaserpapier für Luftentölelemente | 7019.71.00.50.0 |
| DEBTI2275/22-1 | Vlies aus Glasfasern, sog. Glasfaserpapier | 7019.71.00.90.0 |
| DEBTI16230/19-1 | Glasfaser-Filterfilz, dreilagig, zur Ölfiltration | 7019.90.00.85.0 |
| DEBTI62335/19-1 | Filterhülse/Patrone aus Glasfasern | 7019.90.00.85.0 |
| DEBTI6548/24-1 | Filterelement/Patrone aus Glasfasern | 7019.90.00.85.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Autonome Aussetzung aufgrund der Endverwendung | Der Zoll ist ausgesetzt (0%), aber nur wenn die Ware nachweislich für einen bestimmten, begünstigten Zweck verwendet wird. |
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Glasfaser-Filter mit unserem Einfuhrkosten-Rechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die zutreffende Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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