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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glycolsäure: 2918.19.98.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Glycolsäure (2918.19.98.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Glycolsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Glycolsäure Produktbild

Glycolsäure (CAS 79-14-1) ist eine Carbonsäure mit Alkoholfunktion (Hydroxyessigsäure). Da sie im TARIC nicht namentlich genannt ist, wird sie in die Auffangposition 'andere' eingereiht. Die vollständige Liste möglicher Einreihungen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Glycolsäure beschreiben: Reinheit (>99%), CAS-Nummer, Verwendung (Kosmetik/Industrie), Lieferform (Pulver/Lösung)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif für Glycolsäure gliedert sich von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer wie folgt:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2918 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2918 1998 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2918 1998 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 gilt für Glycolsäure (CAS 79-14-1) in chemisch einheitlicher Form. Abweichende Reinheitsgrade, Lösungen oder Mischungen können anderen Nummern zugeordnet sein. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit dem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glycolsäure

Der HS-Code für Glycolsäure lautet 2918.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.19.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.19.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.19.98.90.0.

Einreihung von Glycolsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Glycolsäure in die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glycolsäure

Alternative Einreihung

2918.19.98.20.0 6,5 %

L-Äpfelsäure (CAS 97-67-6)

Alternative Einreihung

2918.19.98.90.0 6,5 %

DL-Äpfelsäure (CAS 617-48-1)

Alternative Einreihung

2918.14.00.90.0 6,5 %

Citronensäure

Alternative Einreihung

2918.30.00.13.0 6,5 %

Glyoxylsäure

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glycolsäure (2918) ≠ L-Äpfelsäure (CAS 97-67-6) (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glycolsäure (2918) ≠ Citronensäure (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glycolsäure (2918) ≠ Glyoxylsäure (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Soweit Glycolsäure nicht als chemisch einheitlicher Stoff der Position 2918 vorliegt, können andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

2918.14.00.90.0 6,5 %

Citronensäure

Alternative Einreihung

2918.30.00.13.0 6,5 %

Glyoxylsäure

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glycolsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glycolsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI2315/22-12918.19.98.20.0
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure
DE4965/16-12918.19.98.20.0
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure
DEBTI7691/24-12918.19.98.20.0
Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure
DE2753/10-12918.19.98.90.0
DL-Äpfelsäure (andere Carbonsäure mit Alkoholfunktion)
DEBTI46844/22-12918.14.00.90.0
Citronensäure
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrabgaben-Rechner für Glycolsäure

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Glycolsäure-Sendung. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Einfuhrland an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glycolsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Glycolsäure?

Glycolsäure (Glykolsäure, Hydroxyessigsäure, CAS 79-14-1) wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst 'andere' Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, da Glycolsäure im TARIC nicht namentlich genannt ist. Der Code setzt sich aus HS-Code 291819, KN-Code 29181998 und TARIC-Code 2918199890 zusammen.

Welchen HS-Code hat Glycolsäure?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Glycolsäure lautet 291819. Dieser 6-stellige Code steht für 'andere' Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion. Die Einreihung erfolgt in dieser HS-Unterposition, weil Glycolsäure nicht namentlich in den spezifischen Unterpositionen (291811 für Milchsäure etc.) aufgeführt ist.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glycolsäure?

Der Drittlandszollsatz für Glycolsäure unter der Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Glycolsäure zolltechnisch?

Die Abgrenzung von Glycolsäure erfolgt hauptsächlich gegenüber namentlich genannten Hydroxycarbonsäuren. Eine Alternative ist L-Äpfelsäure (2918.19.98.20.0), die jedoch eine andere C4-Kettenstruktur aufweist. Die zolltechnische Unterscheidung ist wichtig, da L-Äpfelsäure einen eigenen namentlichen TARIC-Code besitzt, Glycolsäure dagegen in die Auffangposition eingereiht wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glycolsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder Bußgelder bei vorsätzlicher Falschdeklaration. Daher sollte die Einreihung genau geprüft werden, insbesondere die Unterscheidung zu namentlich genannten Hydroxycarbonsäuren wie L-Äpfelsäure.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glycolsäure?

Ja, für die Einfuhr von Glycolsäure gelten die REACH-Bestimmungen. Importeure müssen sicherstellen, dass der Stoff bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert ist. Bei der Ausfuhr können zusätzlich Genehmigungspflichten nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) und der PIC-Verordnung (Code 479) bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glycolsäure?

Die vollständige, für die Zollanmeldung in Deutschland maßgebliche 11-stellige Zolltarifnummer für Glycolsäure lautet 2918.19.98.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (291819), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (29181998) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2918199890), ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glycolsäure?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen im Rahmen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur. Für Glycolsäure (CAS 79-14-1) ist die aktuelle 11-stellige Nummer 2918.19.98.90.0. Da es sich um eine Auffangposition handelt, sind Änderungen möglich. Es empfiehlt sich, vor der Zollanmeldung die aktuelle Fassung des TARIC zu prüfen.

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