Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif für Glycolsäure gliedert sich von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer wie folgt:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2918
- UnterpositionCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291811
- Unterpositionandere291819
- Kombinierte Nomenklaturandere29181998
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glycolsäure
Der HS-Code für Glycolsäure lautet 2918.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.19.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.19.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.19.98.90.0.
Einreihung von Glycolsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glycolsäure in die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glycolsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungL-Äpfelsäure (CAS 97-67-6) | 2918.19.98.20.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungDL-Äpfelsäure (CAS 617-48-1) | 2918.19.98.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungCitronensäure | 2918.14.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungGlyoxylsäure | 2918.30.00.13.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glycolsäure (2918) ≠ L-Äpfelsäure (CAS 97-67-6) (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glycolsäure (2918) ≠ Citronensäure (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glycolsäure (2918) ≠ Glyoxylsäure (2918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glycolsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2315/22-1 | Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure | 2918.19.98.20.0 |
| DE4965/16-1 | Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure | 2918.19.98.20.0 |
| DEBTI7691/24-1 | Carbonsäure mit Alkoholfunktion; L-Äpfelsäure | 2918.19.98.20.0 |
| DE2753/10-1 | DL-Äpfelsäure (andere Carbonsäure mit Alkoholfunktion) | 2918.19.98.90.0 |
| DEBTI46844/22-1 | Citronensäure | 2918.14.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Einfuhrabgaben-Rechner für Glycolsäure
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Glycolsäure-Sendung. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Einfuhrland an.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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