Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif für Glycolsäure gliedert sich von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer wie folgt:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
- Unterposition: 2918 19 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2918 1998 - andere
Zolltarifnummer: 2918 1998 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 gilt für Glycolsäure (CAS 79-14-1) in chemisch einheitlicher Form. Abweichende Reinheitsgrade, Lösungen oder Mischungen können anderen Nummern zugeordnet sein. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit dem Klassifizierungstool prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glycolsäure
Der HS-Code für Glycolsäure lautet 2918.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.19.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.19.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.19.98.90.0.
Einreihung von Glycolsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glycolsäure in die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glycolsäure
Alternative Einreihung
L-Äpfelsäure (CAS 97-67-6)
Alternative Einreihung
DL-Äpfelsäure (CAS 617-48-1)
Alternative Einreihung
Citronensäure
Alternative Einreihung
Glyoxylsäure
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glycolsäure (2918) ≠ L-Äpfelsäure (CAS 97-67-6) (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glycolsäure (2918) ≠ Citronensäure (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glycolsäure (2918) ≠ Glyoxylsäure (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glycolsäure bleibt die Zolltarifnummer 2918.19.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Soweit Glycolsäure nicht als chemisch einheitlicher Stoff der Position 2918 vorliegt, können andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Citronensäure
Alternative Einreihung
Glyoxylsäure
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glycolsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glycolsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrabgaben-Rechner für Glycolsäure
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Glycolsäure-Sendung. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Einfuhrland an.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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