Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionKleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk4015
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Label
Der HS-Code für Gummi-Label lautet 4015.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4015.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4015.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4015.90.00.00.0.
Einreihung von Gummi-Label nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gummi-Labeln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 führt zur Position 4015, da das charakterbestimmende Material vulkanisierter Kautschuk ist. AV 3 b bestätigt die Einreihung nach dem charakterbestimmenden Material, da Gummi-Label aus mehreren Bestandteilen bestehen können.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Label
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) - aus Kunststoffen | 3926.20.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungEtiketten, aus Spinnstoffen, gewebt, andere | 5807.10.90.00.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummi-Label (4015) ≠ Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) - aus Kunststoffen (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Label bleibt die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Label (4015) ≠ Etiketten, aus Spinnstoffen, gewebt, andere (5807) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Label bleibt die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 40:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) - aus Kunststoffen | 3926.20.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungEtiketten, aus Spinnstoffen, gewebt, andere | 5807.10.90.00.0 | 5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Label (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI8463/24-1 | Hose aus Naturkautschuk (Weichkautschuk) - bestätigt Position 4015 für Bekleidungszubehör aus Weichkautschuk | 4015.90.00.00.0 |
| DE6105/12-1 | Knieschoner als Bekleidungszubehör aus Weichkautschuk - bestätigt Position 4015 | 4015.90.00.00.0 |
| DEBTI33524/18-1 | PVC-Handschuhe als Bekleidungszubehör aus Kunststoff - bestätigt Position 3926 als Alternative für PVC-Varianten | 4015.90.00.00.0 |
| DEBTI13608/24-1 | Einmal-Vinyl-Handschuhe als Bekleidungszubehör aus Kunststoff - bestätigt Position 3926 als Alternative | 4015.90.00.00.0 |
| DEBTI54032/24-1 | Thermo-Transfer-Etiketten mit Silikonschicht auf Trägerfolie - Abgrenzungsfall, keine Gummi-Label | 4015.90.00.00.0 |
| DE18120/16-1 | Etiketten aus Silikon als Abziehbilder auf Trägerfolie - Abgrenzungsfall | 4015.90.00.00.0 |
| DEBTI44414/19-1 | Etiketten aus textilem Gewebe mit PU-Beschichtung und Kautschukkleber - Abgrenzungsfall, textile Basis | 4015.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrmaßnahmen
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Gummi-Label
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummi-Label mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
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