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Textilien & BekleidungKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummi-Label: 4015.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummi-Label (4015.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummi-Label unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummi-Label Produktbild

Für Gummi-Label sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummi-Label beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4015 - Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4015 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Gummi-Labeln erfordert eine genaue Prüfung des Materials. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Label

Der HS-Code für Gummi-Label lautet 4015.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4015.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4015.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4015.90.00.00.0.

Einreihung von Gummi-Label nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gummi-Labeln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 führt zur Position 4015, da das charakterbestimmende Material vulkanisierter Kautschuk ist. AV 3 b bestätigt die Einreihung nach dem charakterbestimmenden Material, da Gummi-Label aus mehreren Bestandteilen bestehen können.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Label

Alternative Einreihung

3926.20.00.00.0 5,0 %

Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) - aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

5807.10.90.00.0 5,0 %

Etiketten, aus Spinnstoffen, gewebt, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummi-Label (4015) ≠ Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) - aus Kunststoffen (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Label bleibt die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummi-Label (4015) ≠ Etiketten, aus Spinnstoffen, gewebt, andere (5807)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Label bleibt die Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 40:

Alternative Einreihung

3926.20.00.00.0 5,0 %

Bekleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Handschuhe) - aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

5807.10.90.00.0 5,0 %

Etiketten, aus Spinnstoffen, gewebt, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummi-Label ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Label (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8463/24-14015.90.00.00.0
Hose aus Naturkautschuk (Weichkautschuk) - bestätigt Position 4015 für Bekleidungszubehör aus Weichkautschuk
DE6105/12-14015.90.00.00.0
Knieschoner als Bekleidungszubehör aus Weichkautschuk - bestätigt Position 4015
DEBTI33524/18-14015.90.00.00.0
PVC-Handschuhe als Bekleidungszubehör aus Kunststoff - bestätigt Position 3926 als Alternative für PVC-Varianten
DEBTI13608/24-14015.90.00.00.0
Einmal-Vinyl-Handschuhe als Bekleidungszubehör aus Kunststoff - bestätigt Position 3926 als Alternative
DEBTI54032/24-14015.90.00.00.0
Thermo-Transfer-Etiketten mit Silikonschicht auf Trägerfolie - Abgrenzungsfall, keine Gummi-Label
DE18120/16-14015.90.00.00.0
Etiketten aus Silikon als Abziehbilder auf Trägerfolie - Abgrenzungsfall
DEBTI44414/19-14015.90.00.00.0
Etiketten aus textilem Gewebe mit PU-Beschichtung und Kautschukkleber - Abgrenzungsfall, textile Basis
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrmaßnahmen

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Gummi-Label

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummi-Label mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummi-Label

Welche Zolltarifnummer hat Gummi-Label?

Gummi-Label werden unter der Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Bekleidungszubehör aus Weichkautschuk, das nicht anderweitig spezifiziert ist. Die Einreihung erfolgt nach dem charakterbestimmenden Material (vulkanisierter Kautschuk) gemäß AV 3 b.

Welchen HS-Code hat Gummi-Label?

Der HS-Code für Gummi-Label lautet 401590. Er umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von Bekleidungszubehör aus Weichkautschuk verwendet. Die nationale Erweiterung erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummi-Label?

Der Drittlandszollsatz für Gummi-Label unter der Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 beträgt 5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Gummi-Label zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gummi-Labeln erfolgt gegenüber textilen Etiketten (Position 5807) und Transfer-Abziehbildern (Position 4908). Während textile Etiketten aus Spinnstoffgeweben bestehen, sind Gummi-Label aus vulkanisiertem Kautschuk oder Kunststoff gefertigt. Transfer-Etiketten werden durch Hitze übertragen und haben eine Trägerfolie. Als Alternative für PVC- oder Silikon-Varianten kommt die Position 3926 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummi-Label verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollhinterziehung führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unseren Klassifizierungsassistenten nutzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummi-Label?

Für Gummi-Label unter der Zolltarifnummer 4015.90.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Ausfuhrgenehmigungspflicht für Dual-Use-Güter (Code 478). Die Einfuhr unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer von 19 % und dem regulären Drittlandszollsatz von 5 %, sofern kein Präferenzabkommen greift.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummi-Label?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gummi-Label ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4015.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (401590), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (40159000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4015900000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummi-Label?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Gummi-Label ist die Position 4015 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

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