Hierarchie der Zolltarifnummer
Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 61 eingereiht. Die Position 6116 umfasst Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Gewirken oder Gestricken:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6116 - Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
- Unterposition: 6116 91 - andere
Zolltarifnummer: 6116 9200 00 0 - aus Baumwolle
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Handschuh kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Handschuh
Der HS-Code für gestrickte Baumwoll-Handschuhe ist 6116.92 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6116.92.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6116.92.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6116.92.00.00.0 .
Einreihung von Handschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Handschuhe können je nach Material und Herstellungsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen gestrickten Textilhandschuh, einen Lederhandschuh oder einen Gummihandschuh handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Handschuh
Gestrickt oder gewirkt, aus Baumwolle (häufigster Typ)
Fingerhandschuhe, Fausthandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen, aus Gewirken, aus Baumwolle
Gestrickt oder gewirkt, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Fingerhandschuhe, Fausthandschuhe und Handschuhe ohne Fingerspitzen, aus Gewirken, aus Wolle oder feinen Tierhaaren
Gestrickt oder gewirkt, aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Nylon)
Fingerhandschuhe, Fausthandschuhe und Handschuhe ohne Fingerspitzen, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern
Gestrickter Handschuh mit Gummi- oder Kunststoffbeschichtung (z.B. Arbeitshandschuh)
Handschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt/bestrichen, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Textilhandschuh (6116) ≠ Lederhandschuh (4203)
Handschuhe aus Leder oder rekonstituiertem Leder fallen unter Kapitel 42, nicht unter Kapitel 61.
Gestrickter Handschuh (6116) ≠ Gummihandschuh (4015)
Handschuhe vollständig aus Weichkautschuk fallen unter Kapitel 40, nicht Kapitel 61.
Bekleidungshandschuh (6116) ≠ Beruflicher Schutzhandschuh (4203.29.10)
Leder-Schutzhandschuhe für berufliche Zwecke haben eine eigene Unterposition mit niedrigerem Zollsatz.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Handschuhe fallen unter Kapitel 61. Lederhandschuhe und vollständige Gummihandschuhe werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Beruflicher Schutzhandschuh aus Leder
Schutzhandschuhe für alle Berufe, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
Handschuh vollständig aus Kautschuk/Latex (kein Textil)
Fingerhandschuhe und Fausthandschuhe aus Weichkautschuk, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Handschuh ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Herstellungsart, Verwendungszweck und Beschichtung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Handschuh (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Handschuhen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Handschuhe, sog. Strickfäustel – Fausthandschuh mit ausgearbeitetem Daumen, aus ca. 1,8 mm dicken einfarbigen Gewirken aus 100 % Baumwolle, vollständig gefüttert, mit elastischem Bündchen.
AV 1, Pos. 6116.92
Fingerhandschuhe, sog. 5-Finger Strickhandschuhe Art. HS16602, in Erwachsenengröße – aus ca. 1,8 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Baumwolle, am unteren Rand mit kontrastfarbener Überwendlichnaht gesäumt.
AV 1, Pos. 6116.92
Handschuhe, sog. Baumwoll-Handschuhe in Erwachsenengrößen – Fünffingerhandschuhe aus ca. 0,9 mm dicken einfarbigen Gewirken aus Baumwolle, mit angesetztem gerippt gewirktem Bündchen.
AV 1, Pos. 6116.92
Handschuhe, sog. Strickfäustel – Fausthandschuh in Kindergröße, aus ca. 1,8 mm dicken einfarbigen Gewirken aus 100 % Baumwolle, vollständig gefüttert, mit Firmenlogo am Handgelenk.
AV 1, Pos. 6116.92
Handschuhe, sog. Baumwollhandschuhe Unisize – aus 0,6 mm dicken einfarbigen Gewirken aus 100 % Baumwolle, als Fünffingerhandschuhe durch Nähen konfektioniert.
AV 1, Pos. 6116.92
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
8,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China8,9 %Drittlandszoll
USA8,9 %Drittlandszoll
Grossbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei8,9 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien7,1 %Zollpräferenz
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,9 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. Gilt für Handschuhe aus solchen Materialien.
Handschuhe aus Materialien geschützter Tierarten (z.B. bestimmte Exotenleder) benötigen CITES-Dokumente.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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