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Sport & FreizeitKapitel 89Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kajak: 8903.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kajak (8903.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kajak unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kajak Produktbild

Ein Kajak ist ein Sportboot zur Fortbewegung durch Muskelkraft (Paddeln). Der deutsche Zoll unterscheidet beim Kajak vor allem nach der Bauart: aufblasbar oder fest (nicht-aufblasbar). Auch das Gewicht und die Motorisierbarkeit entscheiden über die Einreihung. Für aufblasbare Kajaks ohne Motor unter 100 kg ist 8903.12.00.00.0 der richtige Code. Feste Kajaks aus GFK oder Kunststoff fallen dagegen unter 8903.93.10.00.0. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kajak beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die genaue Position Ihres Kajaks im Zolltarif ergibt sich aus folgender Hierarchie:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 89 - WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
  • Position: 8903 - Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
  • Unterposition: 8903 11 - aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8903 1200 00 0 - nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100|kg oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Kajaks hängt entscheidend von der Bauart ab. Nur aufblasbare Kajaks ohne Motor und unter 100 kg fallen unter 8903.12.00.00.0. Feste Kajaks, motorisierbare Schlauchboote oder reine Kinderspielzeuge werden anders eingereiht. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihr Produkt sicher zu bestimmen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kajak

Der HS-Code für Kajak lautet 8903.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8903.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8903.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8903.12.00.00.0.

Einreihung von Kajak nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Der Zollsatz für Ihr Kajak hängt vom Ursprungsland ab. Aus vielen Ländern können Sie zollfrei einführen – vorausgesetzt, der Ursprung wird durch eine gültige Präferenznachweis (z. B. EUR.1) belegt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kajak

Alternative Einreihung

8903.93.10.00.0 2,7 %

Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus - andere - mit einer Länge von 7,5 m oder weniger - mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger

Alternative Einreihung

8903.11.00.00.0 2,7 %

aufblasbare Boote - mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht ohne Motor von 100 kg oder weniger

Alternative Einreihung

9503.00.95.90.0 2,7 %

Kinderschlauchboote/Spielzeugboote, reine Planschboote

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kajak (8903) ≠ Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus - andere - mit einer Länge von 7,5 m oder weniger - mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (8903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kajak bleibt die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kajak (8903) ≠ aufblasbare Boote - mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht ohne Motor von 100 kg oder weniger (8903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kajak bleibt die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kajak (8903) ≠ Kinderschlauchboote/Spielzeugboote, reine Planschboote (9503)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kajak bleibt die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kann ein Produkt auch in andere Kapitel fallen. Eine typische Fehleinreihung betrifft reine Spielzeugboote.

Alternative Einreihung

8903.93.10.00.0 2,7 %

Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus - andere - mit einer Länge von 7,5 m oder weniger - mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger

Alternative Einreihung

8903.11.00.00.0 2,7 %

aufblasbare Boote - mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht ohne Motor von 100 kg oder weniger

Alternative Einreihung

9503.00.95.90.0 2,7 %

Kinderschlauchboote/Spielzeugboote, reine Planschboote

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kajak ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kajak (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI30389/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Paddelboot, sog. Tusker Kayak
DEBTI8174/23-18903.12.00.00.0
HYDRO-FORCE Kajak-Set Lite-Rapid X2, aufblasbar
DEBTI56859/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Schlauchboot, sog. Hopper 2.0
DEBTI56865/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbare Schlauchboote, sog. Tusker 2.0
DEBTI56875/24-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Schlauchboot, sog. Belly Cat
DEBTI12051/25-18903.12.00.00.0
Aufblasbares Ruderboot
DE24258/11-18903.99.10.00.0
Kanu, sog. Kanu-Sportboot Outrigger Canoe, fest (nicht aufblasbar)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Kajak

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Kajak in Sekunden.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kajaks

Welche Zolltarifnummer hat ein Kajak?

Die Zolltarifnummer für ein typisches aufblasbares Kajak ohne Motor und mit einem Gewicht unter 100 kg lautet 8903.12.00.00.0. Feste Kajaks aus GFK oder Kunststoff werden dagegen unter 8903.93.10.00.0 eingereiht.

Welchen HS-Code hat ein Kajak?

Der HS-Code (6-stellig) für aufblasbare Kajaks ohne Motor und unter 100 kg lautet 890312. Für feste Kajaks mit einer Länge von 7,5 m oder weniger und einem Gewicht bis 100 kg lautet der HS-Code 890393.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Kajak?

Der Drittlandszollsatz für Kajaks der Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 beträgt 2,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich ein Kajak zolltechnisch von einem Kanu?

Die zolltarifliche Abgrenzung zwischen Kajak und Kanu erfolgt nicht nach der Sitzposition oder Paddeltechnik, sondern nach der Bauart. Aufblasbare Kajaks und Kanus fallen beide unter 8903.12.00.00.0. Feste Kajaks und Kanus aus GFK oder Kunststoff werden unter 8903.93.10.00.0 eingereiht. Eine Alternative für motorisierbare aufblasbare Boote ist 8903.11.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Kajak verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. zu Säumniszuschlägen führen. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch die Ausfuhr kann bei falscher Deklaration zu Verzögerungen und Strafen führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kajaks?

Für die Einfuhr von Kajaks in die EU gelten keine aktiven Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr – insbesondere von historischen oder kulturell bedeutsamen Booten – können eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Ausfuhrkontrolle für Kulturgüter (Maßnahmen 473 und 735) erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Kajak?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für ein aufblasbares Kajak ohne Motor und unter 100 kg lautet 8903.12.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 890312, der 8-stelligen KN 89031200 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8903120000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kajaks?

Der HS-Code 890312 und die darauf aufbauende Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 sind seit Jahren stabil. Änderungen treten in der Regel nur im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum 1. Januar auf. Es ist ratsam, die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, z. B. über den Zollrechner.

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