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Haushalt & KücheKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kakemono: 4911.99.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kakemono (4911.99.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kakemono unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kakemono Produktbild

Für Kakemonos sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kakemono beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer führt vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zutreffende Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit Ihres Kakemono ab. Nutzen Sie unseren , um eine verbindliche Einreihung zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakemono

Der HS-Code für Kakemono lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.

Einreihung von Kakemono nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b wird ein Kakemono als zusammengesetztes Erzeugnis nach dem Bestandteil eingereiht, der seinen wesentlichen Charakter bestimmt. Dies ist der Bilddruck auf Papier. Die Holzstäbe und die Aufhängevorrichtung haben untergeordnete Bedeutung. Gestützt wird dies durch die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) DEK/389/05-1 und DEBTI5736/23-1.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakemono

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien – andere (TARIC 4911 91 00 90) – für einfache Bilddrucke ohne stabilisierende Holzstäbe

Alternative Einreihung

9701.91.00.00.0 0 %

Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen

Alternative Einreihung

4814.20.00.00.0 0 %

Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen

Alternative Einreihung

4414.90.00.00.0 0 %

Holzrahmen für Bilder – andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kakemono (4911) ≠ Bilder, Bilddrucke und Fotografien – andere (TARIC 4911 91 00 90) – für einfache Bilddrucke ohne stabilisierende Holzstäbe (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakemono bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakemono (4911) ≠ Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen (9701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakemono bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakemono (4911) ≠ Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen (4814)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakemono bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn das Kakemono nicht die typischen Merkmale eines Bilddrucks auf Papier aufweist, könnten auch folgende Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

4911.91.00.90.0 0 %

Bilder, Bilddrucke und Fotografien – andere (TARIC 4911 91 00 90) – für einfache Bilddrucke ohne stabilisierende Holzstäbe

Alternative Einreihung

9701.91.00.00.0 0 %

Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen

Alternative Einreihung

4814.20.00.00.0 0 %

Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen

Alternative Einreihung

4414.90.00.00.0 0 %

Holzrahmen für Bilder – andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakemono ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakemono (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/389/05-14911.99.00.00.0
Wandbild Aikido – Papier mit Schriftzeichen bedruckt, obere Seite auf Holzleiste mit Ösen geklebt, Spinnstoffband als Aufhängevorrichtung, unterer Holzstab als Beschwerung. Eingereiht in 4911 99 00 00 0.
DEBTI5736/23-14911.99.00.00.0
Leporelloartig gefalteter Kartonpapier-Zuschnitt mit Text in Holzrahmen mit Aufhängevorrichtungen aus Metall. Eingereiht in 4911 99 00 00 0.
DE22746/15-14911.99.00.00.0
Gerillter Pappzuschnitt zum Falten zu einem Wandbild. Eingereiht in 4911 99 00 00 0.
DEBTI30271/21-14911.99.00.00.0
Bedruckte Holzschilder mit Juteband als Aufhängevorrichtung. Eingereiht in 4911 99 00 00 0.
DEK/830/04-14911.99.00.00.0
Kunstdruck auf Leinwand mit Keilrahmen. Eingereiht in 4911 91 00 90 0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Kakemono

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Kakemono basierend auf Zollwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.

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Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kakemonos

Welche Zolltarifnummer hat Kakemono?

Ein Kakemono (japanisches Hängerollbild) wird unter der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst andere Drucke des grafischen Gewerbes, die nicht unter die Unterposition 4911.91 (Bilder, Bilddrucke, Fotografien) fallen. Die Einreihung basiert auf dem Bilddruck auf Papier als wesentlichem Bestandteil, während die Holzstäbe und die Aufhängevorrichtung als untergeordnete Bestandteile gelten.

Welchen HS-Code hat Kakemono?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kakemono lautet 491199. Dies ist ein 6-stelliger Code, der weltweit für Zollzwecke verwendet wird. Er steht für "andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien", genauer für die Unterposition "andere" der Position 4911. Der HS-Code ist die Basis für die weitere nationale Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kakemono?

Der Drittlandszollsatz für Kakemono unter der Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert zu entrichten. Zudem besteht eine allgemeine Einfuhrüberwachung (Maßnahme 714).

Wie unterscheidet sich Kakemono zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Kakemonos erfolgt vor allem zu einfachen Bilddrucken (4911.91.00.90.0). Ein Kakemono hat Holzstäbe und eine Aufhängevorrichtung, die es zu einer zusammengesetzten Ware machen. Als Alternative kommt die Handbemalung (9701.91) in Frage, wenn das Bild handgemalt ist. Diese Abgrenzung wird durch verbindliche Zolltarifauskünfte wie DEK/389/05-1 gestützt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kakemono verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Nachzahlungen von Abgaben oder sogar zu Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Bei Kakemono ist besonders die Verwechslung mit einfachen Bilddrucken (4911.91) oder handgemalten Kunstwerken (9701.91) riskant. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kakemono?

Ja, für Kakemono besteht eine allgemeine Einfuhrüberwachung (Maßnahme 714). Das bedeutet, dass die Einfuhr zwar nicht verboten ist, aber bestimmte Meldepflichten bestehen können. Bei der Ausfuhr aus der EU gelten Beschränkungen: So kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein (Maßnahme 473), insbesondere wenn das Kakemono als Kulturgut gilt (Maßnahme 735) oder einen dualen Verwendungszweck hat (Maßnahme 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kakemono?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Kakemono hat 11 Stellen und lautet 4911.99.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (491199), dem 8-stelligen KN-Code (49119900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4911990000) plus einer zusätzlichen 11. Stelle für die nationale Statistik. Diese 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Anmeldung im deutschen Zollverfahren verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kakemono?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Kakemono unter 4911.99.00.00.0 sind in den letzten Jahren keine Änderungen bekannt, aber es ist ratsam, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gilt in der Regel 3 bis 6 Jahre und schützt vor zwischenzeitlichen Änderungen.

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