Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer führt vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien4911
- Unterpositionandere491191
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakemono
Der HS-Code für Kakemono lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.
Einreihung von Kakemono nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b wird ein Kakemono als zusammengesetztes Erzeugnis nach dem Bestandteil eingereiht, der seinen wesentlichen Charakter bestimmt. Dies ist der Bilddruck auf Papier. Die Holzstäbe und die Aufhängevorrichtung haben untergeordnete Bedeutung. Gestützt wird dies durch die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) DEK/389/05-1 und DEBTI5736/23-1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakemono
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBilder, Bilddrucke und Fotografien – andere (TARIC 4911 91 00 90) – für einfache Bilddrucke ohne stabilisierende Holzstäbe | 4911.91.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen | 9701.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPapiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen | 4814.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHolzrahmen für Bilder – andere | 4414.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kakemono (4911) ≠ Bilder, Bilddrucke und Fotografien – andere (TARIC 4911 91 00 90) – für einfache Bilddrucke ohne stabilisierende Holzstäbe (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakemono bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kakemono (4911) ≠ Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen (9701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakemono bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kakemono (4911) ≠ Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen (4814) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kakemono bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn das Kakemono nicht die typischen Merkmale eines Bilddrucks auf Papier aufweist, könnten auch folgende Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen | 9701.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPapiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen | 4814.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHolzrahmen für Bilder – andere | 4414.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakemono (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/389/05-1 | Wandbild Aikido – Papier mit Schriftzeichen bedruckt, obere Seite auf Holzleiste mit Ösen geklebt, Spinnstoffband als Aufhängevorrichtung, unterer Holzstab als Beschwerung. Eingereiht in 4911 99 00 00 0. | 4911.99.00.00.0 |
| DEBTI5736/23-1 | Leporelloartig gefalteter Kartonpapier-Zuschnitt mit Text in Holzrahmen mit Aufhängevorrichtungen aus Metall. Eingereiht in 4911 99 00 00 0. | 4911.99.00.00.0 |
| DE22746/15-1 | Gerillter Pappzuschnitt zum Falten zu einem Wandbild. Eingereiht in 4911 99 00 00 0. | 4911.99.00.00.0 |
| DEBTI30271/21-1 | Bedruckte Holzschilder mit Juteband als Aufhängevorrichtung. Eingereiht in 4911 99 00 00 0. | 4911.99.00.00.0 |
| DEK/830/04-1 | Kunstdruck auf Leinwand mit Keilrahmen. Eingereiht in 4911 91 00 90 0. | 4911.99.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Kakemono
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Kakemono basierend auf Zollwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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