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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kartenleser: 8471.90.00.00.0

Kartenleser (Chipkartenleser, Smartcard-Reader) werden zolltariflich in die Position 8471 als Maschinen zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern eingereiht. Die Einreihung erfolgt auf der Unterposition 8471.90 – andere – mit einem Drittlandszollsatz von 0 %.

Kartenleser Produktbild

Für Kartenleser sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Smartcard-Leser, Speicherkartenleser

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 ist der untersten Gliederungsebene des Harmonisierten Systems zugeordnet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier dargestellte Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und der Rechtsprechung. Für eine verbindliche Klassifizierung Ihres konkreten Produkts nutzen Sie unser Klassifizierungstool →

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kartenleser

Der HS-Code für Kartenleser lautet 8471.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0.

Einreihung von Kartenleser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kartenlesern in die Position 8471 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Beschreibung). Die Legaldefinition der Position 8471 erfasst ausdrücklich Maschinen zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern. Kartenleser mit USB-, RS232- oder kontaktloser HF-Schnittstelle fallen unter diese Definition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kartenleser

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

Alternative Einreihung

8523.21.00.00.0 0 %

Karten mit Magnetstreifen

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.9 0 %

Intelligente Karten (smart cards) - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kartenleser (8471) ≠ Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kartenleser bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kartenleser (8471) ≠ Karten mit Magnetstreifen (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kartenleser bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kartenleser (8471) ≠ Intelligente Karten (smart cards) - andere (8523)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kartenleser bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Unter Umständen können Kartenleser auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingeordnet werden. Die folgende Option zeigt eine abweichende Einreihungsmöglichkeit außerhalb der gewohnten Systematik.

Alternative Einreihung

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

Alternative Einreihung

8523.21.00.00.0 0 %

Karten mit Magnetstreifen

Alternative Einreihung

8523.52.00.00.9 0 %

Intelligente Karten (smart cards) - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kartenleser ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kartenleser (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9264/17-18471.90.00.00.0
Smartcard-Lesegerät mit USB-Anschluss, als Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern eingereiht
DEM/6985/07-18471.90.00.00.0
Kontaktloser Smart Card Leser mit HF-Modul, RS232- und USB-Anschluss
DEM/6986/07-18471.90.00.00.0
Kontaktloser Smart Card Leser mit zwei Antennen, RS232- und USB-Anschluss
DEM/4607/07-18471.90.00.00.0
Chipkartenlesegerät mit Tastatur, Display und Chipkartenschlitz
DEBTI37584/20-18471.90.00.00.0
Kartenleser COR-B20 mit Prozessor, Arbeitsspeicher, LC-Display, RS232, NFC - als Maschine zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern
DEM/182/07-18471.90.00.00.0
Chipkartenlesegerät mit ExpressCard/54 Schnittstelle
DE1256/12-18471.90.00.00.0
Kartenlesegerät mit Prozessor, RS232, kontaktlosem Lesen nach ISO 14443
DE6523/13-18471.90.00.00.0
Chipkartenlesegerät mit Mikrocontroller, SRAM/Flash, Infrarot, RS232 - funktionelle Einheit
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Kartenleser (Ursprungsland China)

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Kartenleser

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kartenleser aus Nicht-EU-Ländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen für Kartenleser (Ursprungsland China)

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kartenleser

Welche Zolltarifnummer hat Kartenleser?

Die Zolltarifnummer für Kartenleser lautet 8471.90.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Chipkartenleser, Smartcard-Reader und Speicherkartenleser, die als Maschinen zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern eingereiht werden. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Welchen HS-Code hat Kartenleser?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kartenleser ist 847190. Er entspricht den ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer. Auf dieser Ebene werden alle Maschinen zum Verarbeiten von Daten in codierter Form auf Datenträgern erfasst, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kartenleser?

Der Drittlandszollsatz für Kartenleser der Position 8471.90.00.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt unabhängig vom Ursprungsland, sofern kein Präferenzabkommen anwendbar ist. Die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Kartenleser zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kartenlesern erfolgt gegenüber Datenträgern (8523), die die Karten selbst sind, und gegenüber Ein-/Ausgabeeinheiten (8471 60), die als Alternative in Betracht kommen, aber durch vZTA-Rechtsprechung ausgeschlossen sind. Kartenleser verarbeiten codierte Daten auf einem Datenträger, anders als Tastaturen oder Speichereinheiten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kartenleser verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Strafzuschlägen führen. Im Export kann eine falsche Nummer zu Verstößen gegen Dual-Use-Vorschriften führen. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kartenleser?

Für Kartenleser besteht beim Export eine Dual-Use-Genehmigungspflicht nach der EG-Dual-Use-Verordnung. Bei der Einfuhr aus Drittländern fallen keine besonderen Maßnahmen an, lediglich die reguläre Einfuhrumsatzsteuer von 19 % und ein Drittlandszollsatz von 0 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kartenleser?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kartenleser lautet 8471.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus 6 Stellen HS-Code (847190), 2 Stellen KN-Code (84719000) und 3 weiteren Stellen für TARIC und nationale Gliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kartenleser?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur angepasst. Für Kartenleser ist die Position 8471 seit Jahren stabil. Änderungen auf unterster Ebene (ab 8. Stelle) sind möglich, betreffen aber meist Spezialfälle.

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