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Filter & SeparationKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Filter: 6909.19.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Filter (6909.19.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Filter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Filter Produktbild

Keramik-Filter sind poröse Formkörper aus gebrannter Keramik, die in der Wasserfiltration, Abgasreinigung und chemischen Industrie eingesetzt werden. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Material, Feuerfestigkeit und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Filter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6909 - Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
  • Unterposition: 6909 11 - Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken
  • Unterposition: 6909 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6909 1900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Keramik-Filtern erfordert genaue Kenntnis der Materialzusammensetzung und Feuerfestigkeit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Filter

Der HS-Code für Keramik-Filter lautet 6909.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6909.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6909.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6909.19.00.90.0.

Einreihung von Keramik-Filter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Keramik-Filtern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Waren, die aus mehreren Stoffen bestehen. Die Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 schließt keramische Filter aus Kapitel 84 aus.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Filter

Alternative Einreihung

6909.19.00.70.0 5,0 %

Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, Gesamtvolumen ≤ 65 Liter, mindestens ein Kanal/cm²

Alternative Einreihung

6909.19.00.30.0 5,0 %

Träger für Katalysatoren aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen

Alternative Einreihung

6903.90.90.90.0 5,0 %

Andere feuerfeste keramische Waren (feuerfeste Filter)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Filter (6909) ≠ Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, Gesamtvolumen ≤ 65 Liter, mindestens ein Kanal/cm² (6909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Filter (6909) ≠ Träger für Katalysatoren aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen (6909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Filter (6909) ≠ Andere feuerfeste keramische Waren (feuerfeste Filter) (6903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Filter bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn der Filter feuerfest ist (Kapitel 69, Position 6903) oder wenn es sich um einen Filter aus nicht-keramischem Material handelt (Kapitel 84).

Alternative Einreihung

6903.90.90.90.0 5,0 %

Andere feuerfeste keramische Waren (feuerfeste Filter)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Filter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Filter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI37260/23-16909.19.00.90.0
Keramische Ware zu technischen Zwecken (Wasserfilter), nicht aus Porzellan, Mohs < 9
DEF/2044/04-16909.19.00.90.0
Keramische Ware zu technischen Zwecken (Filterkartusche aus Mullit)
DEBTI3257/24-16909.19.00.90.0
Keramische Waren zu chemischen Zwecken (Filtermaterialset)
DEBTI26815/19-16909.19.00.90.0
Rußpartikelfilter aus Keramik (SiC) für Kfz-Abgase
DEBTI51168/21-16909.19.00.90.0
Keramische Filterkügelchen für Duschkopf
DEBTI26552/17-16909.19.00.90.0
Keramische Hohlfasermembrankartusche (gepottetes Faserbündel)
DEF/3108/05-16909.19.00.90.0
Partikelfilter/Katalysatorträger aus rekristallisiertem SiC
DE8478/14-16903.90.90.90.0
Feuerfester Zirkonoxyd-Schaumkeramik-Filter (Gießfilter)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Keramik-Filter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Keramik-Filter mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Filter

Welche Zolltarifnummer hat Keramik-Filter?

Die Zolltarifnummer für Keramik-Filter lautet 6909.19.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für poröse keramische Filterelemente, Filterkerzen und Filterkartuschen aus gebrannter Keramik (andere als Porzellan) mit einer Mohshärte unter 9, die zu technischen Zwecken verwendet werden.

Welchen HS-Code hat Keramik-Filter?

Der HS-Code (6-stellig) für Keramik-Filter lautet 690919. Er fällt in das Kapitel 69 (Keramische Waren) und die Position 6909 (Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken). Die Unterposition 690919 erfasst andere keramische Waren zu technischen Zwecken, die nicht aus Porzellan bestehen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik-Filter?

Der Drittlandszollsatz für Keramik-Filter der Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 beträgt 5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Japan, Vietnam) oder Zollunion (Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Keramik-Filter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Keramik-Filtern erfolgt vor allem zu Filtern aus anderen Materialien (Kapitel 84) und zu feuerfesten keramischen Filtern (Kapitel 69, Position 6903). Gemäß Anmerkung 1 b) zu Kapitel 84 sind keramische Filter aus Kapitel 84 ausgenommen. Eine Alternative ist die Einreihung als Träger für Katalysatoren unter 6909.19.00.70.0, sofern die technischen Parameter exakt zutreffen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik-Filter verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Zollabfertigung verzögert werden oder eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erfolgen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Filter?

Ja, für Keramik-Filter der Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 gelten Einfuhrkontrollen (Code 714) und eine Überwachung bei Abfällen (Code 755). Bei der Ausfuhr sind Beschränkungen (Code 467), Ausfuhrgenehmigungen (Code 473) und Dual-Use-Kontrollen (Code 478) möglich. Zudem besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Code 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik-Filter?

Die Zolltarifnummer für Keramik-Filter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6909.19.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 690919, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 69091900 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6909190090.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Filter?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Keramik-Filter ist die Position 6909 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Fassung wird empfohlen.

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