Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für die Keramik-Kugel zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionKeramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken6909
- UnterpositionWaren zu chemischen und anderen technischen Zwecken690911
- Unterpositionandere690919
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Kugel
Der HS-Code für Keramik-Kugel lautet 6909.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6909.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6909.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6909.19.00.90.0.
Einreihung von Keramik-Kugel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Keramik-Kugel wird in die Unterposition 6909 19 (andere) der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Maßgeblich sind die Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6), die Beschaffenheit des Gutes (gesintertes Zirkondioxid, Härte unter 9) und der Verwendungszweck (Mahlkugel in Rührwerkskugelmühlen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Kugel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) | 6909.19.00.20.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungWaren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr | 6909.12.00.00.0 | 5 % |
| Alternative Einreihungaus Porzellan | 6909.11.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungMühlsteine, Schleifsteine und dergleichen | 6804 | 5 % |
| Alternative EinreihungMaschinen zum Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern von Steinen und anderen festen Stoffen | 8474 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramik-Kugel (6909) ≠ Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) (6909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Kugel bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Kugel (6909) ≠ Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr (6909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Kugel bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramik-Kugel (6909) ≠ aus Porzellan (6909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Kugel bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Kugel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17460/22-1 | Keramikkugeln aus Zirkondioxid (ZrO2), Mohssche Härte < 9, zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen | 6909.19.00.90.0 |
| DEBTI12522/25-1 | Keramikkugeln aus Zirkondioxid (ZrO2), Mohssche Härte < 9, zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen | 6909.19.00.90.0 |
| DEBTI17449/22-1 | Keramikkugeln aus Zirkondioxid (ZrO2), Mohssche Härte < 9, zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen | 6909.19.00.90.0 |
| DEBTI17455/22-1 | Keramikkugeln aus ZrO2/HfO2/SiO2/Al2O3, Mohssche Härte < 9, Rührwerkskugelmühlen | 6909.19.00.90.0 |
| DEBTI12052/19-1 | Keramikkugeln aus Zirkonium-, Hafnium- und Yttriumoxid, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
| DE4517/16-1 | Keramikkugeln aus Zirkonoxid/Cer, Mohssche Härte 8,3 | 6909.19.00.90.0 |
| DE4518/16-1 | Keramikkugeln aus Zirkonsilikat, Mohssche Härte 8 | 6909.19.00.90.0 |
| DE4519/16-1 | Keramikkugeln aus Zirkonoxid/Yttrium, Mohssche Härte 8,5 | 6909.19.00.90.0 |
| DEF/2304/07-1 | Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
| DEF/2303/07-1 | Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
| DEF/2302/07-1 | Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
| DEF/2299/07-1 | Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
| DEF/2300/07-1 | Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
| DEBTI19573/20-1 | Keramikkugeln aus Aluminiumoxid, Mohssche Härte < 9 | 6909.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie schnell und zuverlässig Ihre Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Keramik-Kugeln aus jedem Drittland.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmäßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Diese Produkte aus dem Bereich Werkzeugmaschinen werden ebenfalls häufig nach ihrer Zolltarifnummer gesucht.