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WerkzeugmaschinenKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Kugel: 6909.19.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Kugel (6909.19.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Kugel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Kugel Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung einer Keramik-Kugel hängt entscheidend von ihrer Härte und ihrem Material ab. Entscheidend ist, ob es sich um technische Keramik (ZrO2) oder Porzellan handelt und ob die Mohssche Härte 9 oder mehr beträgt. Mehr zu den Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Kugel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für die Keramik-Kugel zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6909 - Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken
  • Unterposition: 6909 11 - Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken
  • Unterposition: 6909 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6909 1900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe der Zolltarifnummer für Keramik-Kugeln ersetzt keine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Lassen Sie Ihre Ware vor dem Import oder Export mit dem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Kugel

Der HS-Code für Keramik-Kugel lautet 6909.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6909.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6909.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6909.19.00.90.0.

Einreihung von Keramik-Kugel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Keramik-Kugel wird in die Unterposition 6909 19 (andere) der Kombinierten Nomenklatur eingereiht. Maßgeblich sind die Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6), die Beschaffenheit des Gutes (gesintertes Zirkondioxid, Härte unter 9) und der Verwendungszweck (Mahlkugel in Rührwerkskugelmühlen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Kugel

Alternative Einreihung

6909.19.00.20.0 5,0 %

Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4)

Alternative Einreihung

6909.12.00.00.0 5,0 %

Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr

Alternative Einreihung

6909.11.00.00.0 5,0 %

aus Porzellan

Alternative Einreihung

6804 5,0 %

Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen

Alternative Einreihung

8474 5,0 %

Maschinen zum Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern von Steinen und anderen festen Stoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Kugel (6909) ≠ Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) (6909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Kugel bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Kugel (6909) ≠ Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr (6909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Kugel bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Kugel (6909) ≠ aus Porzellan (6909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Kugel bleibt die Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel (z. B. Kapitel 84) kommt bei dieser Ware nicht in Betracht, da die Keramik-Kugel keine Maschine oder mechanisches Gerät ist.

Alternative Einreihung

6909.12.00.00.0 5,0 %

Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr

Alternative Einreihung

6909.11.00.00.0 5,0 %

aus Porzellan

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Kugel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Kugel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17460/22-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkondioxid (ZrO2), Mohssche Härte < 9, zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen
DEBTI12522/25-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkondioxid (ZrO2), Mohssche Härte < 9, zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen
DEBTI17449/22-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkondioxid (ZrO2), Mohssche Härte < 9, zur Verwendung in Rührwerkskugelmühlen
DEBTI17455/22-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus ZrO2/HfO2/SiO2/Al2O3, Mohssche Härte < 9, Rührwerkskugelmühlen
DEBTI12052/19-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkonium-, Hafnium- und Yttriumoxid, Mohssche Härte < 9
DE4517/16-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkonoxid/Cer, Mohssche Härte 8,3
DE4518/16-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkonsilikat, Mohssche Härte 8
DE4519/16-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Zirkonoxid/Yttrium, Mohssche Härte 8,5
DEF/2304/07-16909.19.00.90.0
Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9
DEF/2303/07-16909.19.00.90.0
Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9
DEF/2302/07-16909.19.00.90.0
Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9
DEF/2299/07-16909.19.00.90.0
Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9
DEF/2300/07-16909.19.00.90.0
Mahlkugeln 'Silibeads Typ ZS' aus Zirkonium, Mohssche Härte < 9
DEBTI19573/20-16909.19.00.90.0
Keramikkugeln aus Aluminiumoxid, Mohssche Härte < 9
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie schnell und zuverlässig Ihre Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Keramik-Kugeln aus jedem Drittland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmäßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Kugeln

Welche Zolltarifnummer hat Keramik-Kugel?

Die Zolltarifnummer für eine Keramik-Kugel aus Zirkondioxid (ZrO2) mit einer Mohsschen Härte unter 9 lautet 6909.19.00.90.0. Diese elfstellige Nummer gilt für gesinterte technische Keramikkugeln, die als Mahlkugeln in Rührwerkskugelmühlen eingesetzt werden. Die Einreihung basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) und stellt klar, dass es sich nicht um Maschinenteile oder Mühlsteine handelt.

Welchen HS-Code hat Keramik-Kugel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für die Keramik-Kugel lautet 6909.19. Der sechsstellige Code umfasst die Position 6909 (Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken) und die Unterposition 6909 19 (andere). Keramische Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr fallen unter HS-Code 6909.12, solche aus Porzellan unter 6909.11.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik-Kugel?

Der Drittlandszollsatz für Keramik-Kugeln der Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 beträgt 5 Prozent. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. GB, CH, JP, KR, VN) oder aus der Zollunion (TR) gilt ein Zollsatz von 0 Prozent. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Keramik-Kugel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zur Keramik-Kugel ist vor allem das Material. Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) fallen unter die Unterposition 6909.19.00.20.0. Waren mit einer Mohsschen Härte von 9 oder mehr werden unter 6909.12.00.00.0 eingereiht. Kugeln aus Porzellan gehören zur Position 6909.11.00.00.0. Entscheidend für die korrekte Einreihung ist die chemische Zusammensetzung und die Härte.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik-Kugel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Keramik-Kugeln kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei einer unrichtigen Deklaration droht zudem die Aufhebung von Zollpräferenzen. Wir empfehlen daher, vor dem Import oder Export eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Kugel?

Ja, für Keramik-Kugeln der Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0 gelten besondere Maßnahmen. Es besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung, Maßnahmencode 714). Für den Export sind unter anderem eine Ausfuhrgenehmigung (Code 473) und eine Dual-Use-Ausfuhrgenehmigung (Code 478) möglich. Zudem gibt es Zollaussetzungen für den Schiffsbau und die Luftfahrt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik-Kugel?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Keramik-Kugel lautet 6909.19.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 6909.19, dem 8-stelligen KN-Code 6909.19.00, dem 10-stelligen TARIC-Code 6909.19.00.90 und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer 6909.19.00.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Kugel?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Die Position 6909 und die Unterposition 6909 19 sind jedoch seit vielen Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure und Exporteure die jährlichen Änderungen des TARIC-Codes prüfen, da die 10. und 11. Stelle nationale Besonderheiten abbilden.

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