Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0 ist im Abschnitt XIII (Kap. 68–70) und im Kapitel 69 (Keramische Waren) eingeordnet. Nachfolgend die Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
Zolltarifnummer: 6906 0000 00 0 - Keramische Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-rohr
Der HS-Code für Keramik-rohr lautet 6906.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6906.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6906.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6906.00.00.00.0.
Einreihung von Keramik-rohr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-rohr
Alternative Einreihung
Feuerfeste keramische Rohre (z. B. Reaktorrohre aus SiC) – nur bei feuerfester Ausführung (Betriebstemperatur ≥ 1370 °C)
Alternative Einreihung
Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Mohshärte ≥ 9
Alternative Einreihung
Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Mohshärte < 9
Alternative Einreihung
Maschinenteile ohne eigene elektrische Anschlüsse, aus keramischen Stoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramik-rohr (6906) ≠ Feuerfeste keramische Rohre (z. B. Reaktorrohre aus SiC) – nur bei feuerfester Ausführung (Betriebstemperatur ≥ 1370 °C) (6903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-rohr bleibt die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-rohr (6906) ≠ Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Mohshärte ≥ 9 (6909)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-rohr bleibt die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-rohr (6906) ≠ Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Mohshärte < 9 (6909)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-rohr bleibt die Zolltarifnummer 6906.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Feuerfeste keramische Rohre (z. B. Reaktorrohre aus SiC) – nur bei feuerfester Ausführung (Betriebstemperatur ≥ 1370 °C)
Alternative Einreihung
Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Mohshärte ≥ 9
Alternative Einreihung
Keramische Waren zu technischen Zwecken, nicht aus Porzellan, Mohshärte < 9
Alternative Einreihung
Maschinenteile ohne eigene elektrische Anschlüsse, aus keramischen Stoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-rohr ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-rohr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Keramik-Rohre
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Keramik-Rohr. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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