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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Schale: 6912.00.29.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Schale (6912.00.29.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Schale unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Schale Produktbild

Die korrekte Einreihung einer Keramik-Schale hängt vom verwendeten keramischen Material ab. Neben der Standardnummer gibt es Alternativen für Steinzeug, Steingut und Porzellan. Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Schale beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0029 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0029 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Keramik-Schale erfordert die genaue Bestimmung des keramischen Materials. Bei Unsicherheit nutzen Sie das Klassifizierungstool zur schnellen Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Schale

Der HS-Code für Keramik-Schale lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.29. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.29.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.29.10.0.

Einreihung von Keramik-Schale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung unter 6912.00.29.10.0 setzt voraus, dass die Keramik-Schale weder aus Porzellan, Steinzeug, Steingut noch aus feinen Erden besteht. Maßgeblich ist die wissenschaftliche Materialbestimmung der Keramik.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Schale

Wenn die Keramik wissenschaftlich als Steinzeug bestimmt wird

6912.00.23.10.0 7,0 %

Geschirr aus Steinzeug für den Tisch- oder Küchengebrauch

Wenn die Keramik wissenschaftlich als Steingut oder feine Erden bestimmt wird

6912.00.25.10.0 7,0 %

Geschirr aus Steingut oder feinen Erden für den Tisch- oder Küchengebrauch

Wenn die Keramik Porzellan ist

6911.10.00.10.0 7,0 %

Geschirr aus Porzellan für den Tisch- oder Küchengebrauch

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Schale (6912) ≠ Geschirr aus Steinzeug für den Tisch- oder Küchengebrauch (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn die Keramik wissenschaftlich als Steinzeug bestimmt wird. Für Keramik-Schale bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Schale (6912) ≠ Geschirr aus Steingut oder feinen Erden für den Tisch- oder Küchengebrauch (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn die Keramik wissenschaftlich als Steingut oder feine Erden bestimmt wird. Für Keramik-Schale bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Schale (6912) ≠ Geschirr aus Porzellan für den Tisch- oder Küchengebrauch (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Wenn die Keramik Porzellan ist. Für Keramik-Schale bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen innerhalb des Kapitels 69 kann eine Keramik-Schale unter bestimmten Umständen auch in andere Kapitel fallen:

Wenn die Keramik wissenschaftlich als Steinzeug bestimmt wird

6912.00.23.10.0 7,0 %

Geschirr aus Steinzeug für den Tisch- oder Küchengebrauch

Wenn die Keramik wissenschaftlich als Steingut oder feine Erden bestimmt wird

6912.00.25.10.0 7,0 %

Geschirr aus Steingut oder feinen Erden für den Tisch- oder Küchengebrauch

Wenn die Keramik Porzellan ist

6911.10.00.10.0 7,0 %

Geschirr aus Porzellan für den Tisch- oder Küchengebrauch

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Schale ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Schale (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI6287/20-16912.00.29.10.0
Keramischer Haushaltsartikel für den Tischgebrauch, sog. Schalen – Keramik weder Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden
DEBTI22577/18-16912.00.29.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Müslischale MATT – Keramik weder Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden
DE3846/16-16912.00.29.10.0
Keramisches Geschirr, sog. Deko-Schale – weder Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden
DEBTI22084/17-16912.00.29.10.0
Keramischer Haushaltsartikel, sog. Dekoschale aus Dolomit – weder Porzellan, Ton, Steinzeug, Steingut noch feine Erden
DEBTI53560/24-16912.00.29.10.0
Anderes keramisches Geschirr, sog. Dekoschale 'Pico'
DEBTI34224/19-16912.00.29.10.0
Keramisches Geschirr (Schale), aus Steinzeug – Alternative bei Steinzeug-Nachweis
DEBTI17162/24-16912.00.29.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Schale), aus Steingut – Alternative bei Steingut-Nachweis
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

7,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,0 %

Drittlandszoll

USA7,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Schale mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Schalen

Welche Zolltarifnummer hat eine Keramik-Schale?

Die Zolltarifnummer für eine Keramik-Schale, die weder aus Porzellan, Steinzeug, Steingut noch aus feinen Erden besteht, lautet 6912.00.29.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für keramisches Geschirr aus anderer Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch. Die Einreihung setzt voraus, dass die Schale zum Servieren, Anrichten oder Aufbewahren von Speisen bestimmt ist.

Welchen HS-Code hat eine Keramik-Schale?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Keramik-Schale lautet 6912. Er umfasst anderes keramisches Geschirr und andere keramische Haushaltsartikel. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 entsprechen dem HS-Code 691200. Auf internationaler Ebene werden Keramik-Schalen unter dieser Position zusammengefasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Keramik-Schale?

Der Drittlandszollsatz für eine Keramik-Schale der Zolltarifnummer 6912.00.29.10.0 beträgt 7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Zollpräferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise bei Einfuhren aus Großbritannien, der Schweiz oder Südkorea.

Wie unterscheidet sich eine Keramik-Schale zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Keramik-Schale erfolgt hauptsächlich nach dem keramischen Material. Eine Alternative zur Standardnummer 6912.00.29.10.0 ist die Einreihung als Steinzeug (6912.00.23.10.0), Steingut (6912.00.25.10.0) oder Porzellan (6911.10.00.10.0). Die Abgrenzung zu Ziergegenständen (6913) ist ebenfalls relevant: Eine Schale, die ausschließlich dekorativ ist und nicht für den Tischgebrauch dient, fällt in Position 6913.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Keramik-Schale verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei einer unrichtigen Einreihung kann das Zollamt die Ware nachträglich überprüfen und die Differenz nachfordern. Zudem können Antidumpingzölle (z. B. 79 % bei Ursprung China) übersehen werden, wenn die falsche Nummer verwendet wird.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Schalen?

Ja, für Keramik-Schalen aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % (Code 552), der zusätzlich zum regulären Drittlandszoll von 7 % erhoben wird. Zudem unterliegen Einfuhren von Keramik-Schalen der Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) und der Antidumping-/Ausgleichszollstatistik (Code 566). Bei Ausfuhren können Beschränkungen und Genehmigungspflichten (z. B. für Kulturgüter) greifen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Keramik-Schale?

Die Zolltarifnummer für eine Keramik-Schale ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.29.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (691200), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (69120029) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6912002910) zusammen. Die letzte Ziffer (0) ist die nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Schalen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6912) ist stabiler, aber die 8- und 11-stelligen Unterpositionen können angepasst werden. Es ist ratsam, die aktuell gültige Nummer vor jeder Einfuhr zu prüfen, beispielsweise über die TARIC-Datenbank der EU.

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