Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6806.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionHüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 696806
- ZolltarifnummerHüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramikfaser
Der HS-Code für Keramikfaser lautet 6806.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6806.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6806.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6806.10.00.00.0.
Einreihung von Keramikfaser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramikfaser
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere – Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (z. B. vakuumgeformte Keramikfaser-Formteile, gebundene/spezielle Hochtemperatur-Isolationsprodukte) | 6806.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 6806.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramikfaser (6806) ≠ andere – Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (z. B. vakuumgeformte Keramikfaser-Formteile, gebundene/spezielle Hochtemperatur-Isolationsprodukte) (6806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikfaser bleibt die Zolltarifnummer 6806.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramikfaser (6806) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Keramikfaser bleibt die Zolltarifnummer 6806.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramikfaser (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26216/20-1 | Platten aus Keramikfasern zu Wärmeschutzzwecken (51 % SiO₂, 48 % Al₂O₃) – eingereiht als mineralische Wolle unter 6806.10.00.00.0. | 6806.10.00.00.0 |
| DE7510/14-1 | Hakotherm-800 Fasern – Keramikfaser (SiO₂/CaO/Al₂O₃) als ähnliche mineralische Wolle in Rollen, 6806.10.00.00.0. | 6806.10.00.00.0 |
| DE7509/14-1 | Hakotherm-1200 Fasern (SiO₂ > 94 %) – ähnliche mineralische Wolle, lose, 6806.10.00.00.0. | 6806.10.00.00.0 |
| DEBTI5698/24-1 | Platten aus Keramikfasern zu Wärmeschutzzwecken – 6806.10.00.00.0. | 6806.10.00.00.0 |
| DE17796/13-1 | Lagermatte/Quellmatte aus Keramikfaser für Katalysatoren – ähnliche mineralische Wolle in Platten/Rollen, 6806.10.00.00.0. | 6806.10.00.00.0 |
| DE21740/15-1 | UltraBoard/UltraVac – formstabile Hochtemperatur-Isolation aus polykristalliner Al₂O₃-Wolle, eingereiht unter 6806.90.00.00.0 (Alternative). | 6806.10.00.00.0 |
| DEBTI18201/18-1 | Vakuumgeformte Keramikfaser-Produkte (Pyro ISO 400) für Steigrohre – 6806.90.00.00.0 (Alternative). | 6806.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Keramikfaser
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramikfaser. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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