Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4809.90.00.90.0 ist in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU eingruppiert. Der hierarchische Aufbau von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer ist nachfolgend dargestellt.
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4809 - Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungs- oder Umdruckpapier (einschließlich gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten), auch bedruckt, in Rollen oder Bogen
- Unterposition: 4809 90 - anderes
Zolltarifnummer: 4809 9000 90 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Betriebsprüfungen führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Kohlepapier sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kohlepapier
Der HS-Code für Kohlepapier lautet 4809.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4809.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4809.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4809.90.00.90.0.
Einreihung von Kohlepapier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kohlepapier erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Der Titel der Position 4809 nennt Kohlepapier ausdrücklich. Die Unterposition 4809.90 (anderes) ist die verbleibende Unterposition, nachdem das präparierte Durchschreibepapier (4809.20) ausgeschlossen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kohlepapier
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kohlepapier (4809) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4816)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kohlepapier bleibt die Zolltarifnummer 4809.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kohlepapier (4809) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4816)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kohlepapier bleibt die Zolltarifnummer 4809.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kohlepapier (4809) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4809)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kohlepapier bleibt die Zolltarifnummer 4809.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kohlepapier ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kohlepapier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Angaben: Kohlepapier (Gas Diffusion Layer); unbeschichtetes Rohmaterial aus reinen Kohlefasern ohne Katalysatorschicht; Zusammensetzung: Kohlenstoff/Kohlenstoff-Verbundwerkstoff aus Carbonfasern, bei hohen Temperaturen behandelt; Verwendung: in Brennstoffzellen als Diffusionsmembran, die die Reaktionsgase zum... Mehr anzeigenAngaben: Kohlepapier (Gas Diffusion Layer); unbeschichtetes Rohmaterial aus reinen Kohlefasern ohne Katalysatorschicht; Zusammensetzung: Kohlenstoff/Kohlenstoff-Verbundwerkstoff aus Carbonfasern, bei hohen Temperaturen behandelt; Verwendung: in Brennstoffzellen als Diffusionsmembran, die die Reaktionsgase zum Katalysator führt. Befund: Flächenerzeugnisse aus Kohlenstofffasern Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und dem Untersuchungsergebnis um beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und dem Untersuchungsergebnis um beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT, in geringem Umfang (unter 10 GHT) aus mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz und aus Bastfasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, ist nicht in der Masse gefärbt, weist einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60%, eine Dicke von mehr als 225 bis 508 Mikrometer (Mikron) und einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT auf. Nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers wird es in ungefalteten Bogen (Formate DIN A4 und DIN A3) eingeführt, die zu je 50 Blatt verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 14 00 80. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und dem Untersuchungsergebnis um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und dem Untersuchungsergebnis um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT, und in geringem Umfang Bastfasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von mehr als 150 g, ist nicht in der Masse gefärbt, weist einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% und eine Dicke von etwa 215 Mikrometer (Mikron) auf. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin wird es in ungefalteten Bogen (Formate DIN A4 und DIN A3) eingeführt, die zu je 100 bzw. 50 Blatt verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 14 00 80. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT, und in geringem Umfang Bastfasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Es wird in ungefalteten Bogen (Formate DIN A4 und DIN A3) eingeführt, die zu je 100 bzw. 50 Blatt verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 14 00 80. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT, und in geringem Umfang Bastfasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Es wird in ungefalteten Bogen (Formate DIN A4 und DIN A3) eingeführt, die zu je 100 bzw. 50 Blatt verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 14 00 80. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einseitig mit einem anorganischem Stoff gestrichenes, auf der gestrichenen Seite hochglänzendes Papier aus gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden von mehr als 10 GHT bezogen auf die... Mehr anzeigenEs handelt sich um einseitig mit einem anorganischem Stoff gestrichenes, auf der gestrichenen Seite hochglänzendes Papier aus gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge. Es weist ein Quadratmetergewicht von etwa 90 g auf, einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT auf und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor), gemessen nach der Prüfnorm ISO 2470-1 *) von mehr als 84 % auf. Es wird in Rollen mit Breiten zwischen 1020 und 1545 mm eingeführt. Gemäß Art. 1 der DVO (EU) 2023/1648 der Kommission vom 21. August 2023 ist das Papier, gehandelt als Rollenware, geeignet in Rotationsdruckmaschinen verarbeitet zu werden, da die Rupffestigkeit des Papiers, gemessen nach Prüfnorm ISO 3783:2006 *) in Maschinenlaufrichtung einen Wert von weniger als 50 N/m aufweist. Derartige Waren gehören als "Papiere, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, mit einem Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden von mehr als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Rollen jeder Größe, andere als in den KN-Unterpositionen 4810 1300 bis 4810 22 00 sowie TARIC-Code 4810 29 30 20 erfasste Papiere" zum TARIC-Code 4810 29 30 80. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um beidseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT, in geringem Umfang (unter 10 GHT) aus mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz und aus Bastfasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Es wird in ungefalteten Bogen (Formate DIN A4 und DIN A3) eingeführt, die zu je 50 Blatt verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, beidseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit einem Gehalt von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 14 00 80. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um einseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden, als "Photo-Paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Warenmustern und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um einseitig glänzendes, mit anorganischen Stoffen gestrichenes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von mehr als 80 GHT, und in geringem Umfang Bastfasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weist einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Es wird in ungefalteten Bogen (Formate DIN A4, 10 x 15 cm und 13 x 18 cm) eingeführt, die zu je 50 Blatt/Stück verpackt sind. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" zum TARIC-Code 4810 14 00 80. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kohlepapier aus Drittländern. Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % fallen keine Zollkosten an. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % wird auf den Zollwert zuzüglich aller Kosten bis zur Grenze berechnet.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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Diese verwandten Produkte aus dem Bereich Büro & Druck haben abweichende Einreihungen:
Toner
8443.99.90.0 · 0 %
Hardcover-Buch
4901.99.00.00.9 · 0 %
Metall-Karte
8310.00.00.00.0 · 2,7 %
Organizer
3926.10.00.00.0 · 6,5 %
Heftklammerentferner
8205.59.80.00.0 · 2,7 %
Papierhalter
8304.00.00.00.0 · 2,7 %
Rollenpapier
4802.55.90.90.0 · 0 %
Hochzeitskarte
4909.00.00.00.0 · 0 %
Geometrie-Set
9017.20.10.00.0 · 2.7 %
