Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad durch den Zolltarif bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2932 - Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)
- Unterposition: 2932 91 - andere
- Unterposition: 2932 99 - andere
Zolltarifnummer: 2932 9900 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Bezeichnung Kojisäure ist historisch bedingt und chemisch irreführend. Die Verbindung ist keine Carbonsäure. Eine fehlerhafte Einreihung in Position 2918 (Carbonsäuren) führt zu falschen Zollsätzen und Maßnahmen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Ermittlung der korrekten 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kojisäure
Der HS-Code für Kojisäure lautet 2932.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2932.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2932.99.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2932.99.00.90.0.
Einreihung von Kojisäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kojisäure fällt unter die Allgemeine Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1). Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen 2932 (Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom) sowie der Anmerkungen zu Kapitel 29. Ein Rückgriff auf AV 3 oder AV 4 ist nicht erforderlich, da die Ware chemisch eindeutig als 4-Pyron-Derivat bestimmt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kojisäure
Alternative Einreihung
3-Hydroxy-2-methyl-4-pyron (Maltol, CAS 118-71-8) – spezifische Pyron-Verbindung
Alternative Einreihung
2-Ethyl-3-hydroxy-4-pyron (Ethylmaltol, CAS 4940-11-8)
Alternative Einreihung
Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (vZTA Ferulasäure)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kojisäure (2932) ≠ 3-Hydroxy-2-methyl-4-pyron (Maltol, CAS 118-71-8) – spezifische Pyron-Verbindung (2932)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kojisäure bleibt die Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kojisäure (2932) ≠ 2-Ethyl-3-hydroxy-4-pyron (Ethylmaltol, CAS 4940-11-8) (2932)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kojisäure bleibt die Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kojisäure (2932) ≠ Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (vZTA Ferulasäure) (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kojisäure bleibt die Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Kojisäure nicht als chemisch einheitliche Substanz vorliegt, kann eine Einreihung in anderen Positionen erforderlich sein.
Alternative Einreihung
Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (vZTA Ferulasäure)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kojisäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kojisäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kojisäure-Sendung in Sekunden. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge an, um Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzzollsätze zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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