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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kojisäure: 2932.99.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kojisäure (2932.99.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kojisäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kojisäure Produktbild

Kojisäure wird aufgrund ihres Namens häufig fehlerhaft als Carbonsäure eingereiht. Die Verbindung enthält jedoch keine Carboxylgruppe. Für die korrekte Einreihung in Kapitel 29 sind die strukturellen Merkmale des 4H-Pyran-4-on-Rings maßgeblich. Je nach Reinheit und Verwendungszweck kommen andere Codes in Position 2932 in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kojisäure beschreiben: Reinheit, CAS-Nummer, Verwendungszweck (Kosmetik, Pharma, Lebensmittel)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad durch den Zolltarif bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2932 - Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e)
  • Unterposition: 2932 91 - andere
  • Unterposition: 2932 99 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2932 9900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Bezeichnung Kojisäure ist historisch bedingt und chemisch irreführend. Die Verbindung ist keine Carbonsäure. Eine fehlerhafte Einreihung in Position 2918 (Carbonsäuren) führt zu falschen Zollsätzen und Maßnahmen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Ermittlung der korrekten 11-stelligen Zolltarifnummer.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kojisäure

Der HS-Code für Kojisäure lautet 2932.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2932.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2932.99.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2932.99.00.90.0.

Einreihung von Kojisäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Kojisäure fällt unter die Allgemeine Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1). Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen 2932 (Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom) sowie der Anmerkungen zu Kapitel 29. Ein Rückgriff auf AV 3 oder AV 4 ist nicht erforderlich, da die Ware chemisch eindeutig als 4-Pyron-Derivat bestimmt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kojisäure

Alternative Einreihung

2932.99.00.33.0 6,5 %

3-Hydroxy-2-methyl-4-pyron (Maltol, CAS 118-71-8) – spezifische Pyron-Verbindung

Alternative Einreihung

2932.99.00.23.0 6,5 %

2-Ethyl-3-hydroxy-4-pyron (Ethylmaltol, CAS 4940-11-8)

Alternative Einreihung

2918.99.90.40.0 6,5 %

Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (vZTA Ferulasäure)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kojisäure (2932) ≠ 3-Hydroxy-2-methyl-4-pyron (Maltol, CAS 118-71-8) – spezifische Pyron-Verbindung (2932)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kojisäure bleibt die Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kojisäure (2932) ≠ 2-Ethyl-3-hydroxy-4-pyron (Ethylmaltol, CAS 4940-11-8) (2932)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kojisäure bleibt die Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kojisäure (2932) ≠ Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (vZTA Ferulasäure) (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kojisäure bleibt die Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Kojisäure nicht als chemisch einheitliche Substanz vorliegt, kann eine Einreihung in anderen Positionen erforderlich sein.

Alternative Einreihung

2918.99.90.40.0 6,5 %

Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (vZTA Ferulasäure)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kojisäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kojisäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4528/12-12932.99.00.90.0
Heterocyclische Verbindung, nur mit Sauerstoff als Heteroatome – bestätigt Position 2932 für kristallines Pulver (chemisch einheitliche Verbindung)
DE13728/09-12932.99.00.90.0
Dihydroquercetin (Taxifolin) – Pyron-Derivat, eingereiht in 2932 9900 900 als 'andere'
DEBTI45721/21-12932.99.00.90.0
Epigallocatechingallat (EGCG) – heterocyclische Verbindung, eingereiht in 2932 9900 900
DE7391/09-12932.99.00.90.0
N-Acetylneuraminsäure – heterocyclische Verbindung mit Sauerstoff, eingereiht in 2932 9900 900
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kojisäure-Sendung in Sekunden. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge an, um Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzzollsätze zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kojisäuren

Welche Zolltarifnummer hat Kojisäure?

Kojisäure wird unter der Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 eingereiht. Dabei handelt es sich um die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer. Die Ware fällt als heterocyclische Verbindung mit nur Sauerstoff als Heteroatom in Position 2932, Unterposition 2932 99 (andere).

Welchen HS-Code hat Kojisäure?

Der HS-Code für Kojisäure ist 2932.99. Dies entspricht der sechsstelligen Unterposition des Harmonisierten Systems für andere heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e). Die chemische Einreihung folgt aus dem 4H-Pyran-4-on-Ring.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kojisäure?

Der Drittlandszollsatz für Kojisäure unter der Zolltarifnummer 2932.99.00.90.0 beträgt 6,5 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Kojisäure zolltechnisch?

Die wesentliche Abgrenzung für Kojisäure ist die zur Position 2918 (Carbonsäuren). Kojisäure enthält keine Carboxylgruppe und ist chemisch ein Pyron, keine Carbonsäure. Eine Alternative wäre die Einreihung als Maltol (2932.99.00.33.0) bei identischer Struktur, was jedoch aufgrund der abweichenden Substitution am Ring nicht zutrifft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kojisäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer führt zu einer unrichtigen Zollanmeldung. Dies kann Nachforderungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung und Bußgelder nach der Abgabenordnung nach sich ziehen. Besonders bei Kojisäure ist der häufige Fehler, sie als Carbonsäure (Position 2918) einzureihen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kojisäure?

Ja, für Kojisäure gelten spezifische Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle nach der REACH-Verordnung (Code 761). Zudem unterliegt die Ausfuhr einer Beschränkung (Code 467), der Ausfuhrkontrolle für gefährliche Chemikalien (PIC-Verordnung, Code 479) sowie möglicherweise der Dual-Use-Genehmigungspflicht (Code 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kojisäure?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kojisäure ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2932.99.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2932.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2932 99 00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2932 99 00 90), ergänzt um die 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kojisäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ändern. Für Kojisäure als Auffangcode in Position 2932 99 00 90 0 ist eine Änderung unwahrscheinlich, solange keine spezifische Unterposition für Kojisäure geschaffen wird.

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