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Bau & InstallationKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kühlturm: 8419.89.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kühlturm (8419.89.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kühlturm unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kühlturm Produktbild

Für Kühlturm sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kühlturm beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Kühlturm wird im Zolltarif wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8419 - Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt (ausgenommen Öfen und andere Apparate der Position 8514), zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, ausgenommen Haushaltsapparate; nicht elektrische Durchlauferhitzer und Heißwasserspeicher
  • Unterposition: 8419 81 - andere Apparate und Vorrichtungen
  • Unterposition: 8419 89 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8419 8910 00 0 - Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, in denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Kühlturms ist bauartabhängig. Die hier angegebene Position gilt für den typischen industriellen Nasskühlturm. Für Trockenkühltürme oder Hybridanlagen kann eine andere Position maßgeblich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur eindeutigen Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kühlturm

Der HS-Code für Kühlturm lautet 8419.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8419.89.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8419.89.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8419.89.10.00.0.

Einreihung von Kühlturm nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kühlturm

Alternative Einreihung

8479.60.00.00.0 1,7 %

Verdunstungsluftkühler – kleine Geräte zur direkten Luftkühlung durch Wasserverdunstung, keine industriellen Kühltürme

Alternative Einreihung

8419.50.80.90.0 1,7 %

Wärmeaustauscher (andere) – hier erfolgt Wärmeaustausch über Wandungen (Platten-/Rohrbündel)

Alternative Einreihung

8419.89.98.90.0 1,7 %

Auffangposition für andere Apparate zum Behandeln durch Temperaturänderung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kühlturm (8419) ≠ Verdunstungsluftkühler – kleine Geräte zur direkten Luftkühlung durch Wasserverdunstung, keine industriellen Kühltürme (8479)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kühlturm bleibt die Zolltarifnummer 8419.89.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kühlturm (8419) ≠ Wärmeaustauscher (andere) – hier erfolgt Wärmeaustausch über Wandungen (Platten-/Rohrbündel) (8419)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kühlturm bleibt die Zolltarifnummer 8419.89.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kühlturm (8419) ≠ Auffangposition für andere Apparate zum Behandeln durch Temperaturänderung (8419)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kühlturm bleibt die Zolltarifnummer 8419.89.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Mögliche Einreihung in anderen Kapiteln oder Positionen:

Alternative Einreihung

8479.60.00.00.0 1,7 %

Verdunstungsluftkühler – kleine Geräte zur direkten Luftkühlung durch Wasserverdunstung, keine industriellen Kühltürme

Alternative Einreihung

8419.50.80.90.0 1,7 %

Wärmeaustauscher (andere) – hier erfolgt Wärmeaustausch über Wandungen (Platten-/Rohrbündel)

Alternative Einreihung

8419.89.98.90.0 1,7 %

Auffangposition für andere Apparate zum Behandeln durch Temperaturänderung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kühlturm ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kühlturm (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43880/19-18419.50.80.90.0
Kühler (Wärmetauscher) – blockartiges Gehäuse, Kühlmittelein/-ausgang
DE761/16-18415.83.00.90.0
Hochleistungskühlgerät – Luft-Wasser-Wärmetauscher, Lüftersystem
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Kühlturm auf Basis der Zolltarifnummer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmöglichkeiten

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kühltürme

Welche Zolltarifnummer hat ein Kühlturm?

Ein industrieller Nasskühlturm (Verdunstungskühlturm) wird unter der Zolltarifnummer 8419.89.10.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst Wasserrückkühlvorrichtungen und -apparate, bei denen der Wärmeaustausch nicht über Wandungen erfolgt. Die Einreihung gilt für den typischen offenen Kühlturm mit direktem Kontakt von Wasser und Luft.

Welchen HS-Code hat ein Kühlturm?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kühltürme lautet 841989. Dieser 6-stellige Code bildet die internationale Grundlage für die zolltarifliche Einreihung. Auf nationaler Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) und den TARIC-Code bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer 8419.89.10.00.0 präzisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kühltürme?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Kühltürme der Position 8419.89.10.00.0 beträgt 1,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) oder aus der Zollunion (Türkei) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheiden sich Kühltürme und Wärmeaustauscher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zwischen Kühltürmen und Wärmeaustauschern erfolgt über die Art des Wärmeaustauschs. Ein Nasskühlturm arbeitet ohne trennende Wandung (Position 841989 am 8419.89.10.00.0). Ein Wärmeaustauscher überträgt Wärme über Wandungen und fällt unter 841950. Diese Alternative ist besonders für Trockenkühltürme relevant.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kühlturm verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugssteuern sowie Bußgelder. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden, was zu Lagerkosten führt. Im Extremfall wird eine Steuerstrafanzeige wegen Verdachts der Zollhinterziehung gestellt. Eine korrekte Einreihung ist daher zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kühltürme?

Für Kühltürme besteht bei der Einfuhr grundsätzlich keine spezifische Einfuhrbeschränkung. Es gilt jedoch eine Aussetzung für den Schiffs- und Luftfahrzeugbau (0 % Zoll bei entsprechender Verwendung). Für die Ausfuhr ist eine Dual-Use-Prüfung erforderlich, da Kühltürme unter den Exportcode 478 fallen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kühltürme?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Kühltürme lautet 8419.89.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (841989), zwei weiteren Stellen für die Kombinierte Nomenklatur (10) und drei weiteren Stellen für den TARIC (00.0). Die lesbare Darstellung mit Punkten ist 8419.89.10.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kühltürme?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Die grundlegende Position 8419 sowie die Unterposition 841989 für Kühltürme sind jedoch seit Jahren stabil. Änderungen sind vor allem bei technischen Weiterentwicklungen möglich, z. B. wenn neue Hybridbauweisen eine eigene Unterposition erhalten.

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