Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN67
- PositionKünstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten6702
- Zolltarifnummeraus Kunststoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Künstliche Blume
Der HS-Code für Künstliche Blume lautet 6702.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6702.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6702.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6702.10.00.00.0.
Einreihung von Künstliche Blume nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Künstliche Blumen sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für die Einreihung zu bestimmen. Maßgebend für die charakterbestimmende Eigenschaft ist das Material der Blütenblätter als wesentlicher Bestandteil der Dekorationsware.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Künstliche Blume
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitKünstliche Blumen, aus anderen Stoffen | 6702.90.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStatuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff | 3926.40.00.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Künstliche Blume (6702) ≠ Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen (6702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstliche Blume bleibt die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Künstliche Blume (6702) ≠ Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstliche Blume bleibt die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei Abweichung von der Blumenbindetechnik oder bei anderen Materialien können folgende Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitStatuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff | 3926.40.00.00.0 | 4,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Künstliche Blume (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5341/18-1 | Künstliche Blume (Acryl Blumenstecker), aus Kunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DEBTI56234/18-1 | Künstliche Blume mit Blütenblättern aus Schaumkunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DEBTI56231/18-1 | Künstliche Rose aus Schaumkunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DE21142/10-1 | Künstliche Anthurie aus Kunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DE22669/10-1 | Künstliche Calla aus Kunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DE18182/14-1 | Künstliche Calla aus Kunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DEF/1560/04-1 | Künstliche Anthurium Blüte aus Kunststoff | 6702.10.00.00.0 |
| DEBTI32930/21-1 | Künstliche Rosen mit Blütenblättern aus Spinnstoffgeweben | 6702.10.00.00.0 |
| DEF/930/05-1 | Künstliche Sonnenblume mit Plüschgewirke aus Polyester | 6702.10.00.00.0 |
| DE18176/14-1 | Künstlicher Rittersporn mit Blütenblättern aus Spinnstoffen | 6702.10.00.00.0 |
| DEF/4961/04-1 | Künstliche Decoblume mit Plüschgewirke aus Polyester | 6702.10.00.00.0 |
| DEF/3634/06-1 | Deko Sonnenblume mit Blütenblättern aus Spinnstoffen | 6702.10.00.00.0 |
| DE19114/14-1 | Stilisierte Blume aus Polyresin (massiver Kunststoff) – Ziergegenstand | 6702.10.00.00.0 |
| DE18006/11-1 | Glockenförmige Blüte aus Polyresin – Ziergegenstand | 6702.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie den Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für künstliche Blumen aus einem bestimmten Ursprungsland zu ermitteln. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 4,7 % zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte haben eine vergleichbare Zolltarifnummer oder stammen aus dem gleichen Zollkapitel. Sie können als Anhaltspunkt für die Einreihung dienen.