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Haushalt & KücheKapitel 67Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Künstliche Blume: 6702.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Künstliche Blume (6702.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Künstliche Blume unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Künstliche Blume Produktbild

Künstliche Blumen sind Nachbildungen natürlicher Blüten zu Dekorationszwecken. Sie werden aus Kunststoff oder Spinnstoffen in Blumenbindetechnik gefertigt. Das Material der charakterbestimmenden Teile entscheidet über die korrekte Einreihung. Hier finden Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Künstliche Blume beschreiben: Material der Blütenblätter, Herstellungsart, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 67 - ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  • Position: 6702 - Künstliche Blumen, künstliches Blattwerk und künstliche Früchte sowie Teile davon; Waren aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk oder künstlichen Früchten
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6702 1000 00 0 - aus Kunststoff

Hinweis zur Einreihung

Die Auswahl der richtigen Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit künstlicher Blumen ab. Blütenblätter aus Kunststoff führen zur Einreihung unter 6702.10.00.00.0, solche aus Spinnstoffen zu 6702.90.00.00.0. Nutzen Sie den Zolltarifnummern-Assistenten für eine schnelle Klassifizierung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Künstliche Blume

Der HS-Code für Künstliche Blume lautet 6702.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6702.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6702.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6702.10.00.00.0.

Einreihung von Künstliche Blume nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Künstliche Blumen sind nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b) für die Einreihung zu bestimmen. Maßgebend für die charakterbestimmende Eigenschaft ist das Material der Blütenblätter als wesentlicher Bestandteil der Dekorationsware.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Künstliche Blume

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6702.90.00.00.0 4,7 %

Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3926.40.00.00.0 4,7 %

Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Künstliche Blume (6702) ≠ Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen (6702)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstliche Blume bleibt die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Künstliche Blume (6702) ≠ Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstliche Blume bleibt die Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Bei Abweichung von der Blumenbindetechnik oder bei anderen Materialien können folgende Kapitel in Betracht kommen:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6702.90.00.00.0 4,7 %

Künstliche Blumen, aus anderen Stoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3926.40.00.00.0 4,7 %

Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoff

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Künstliche Blume ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Künstliche Blume (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5341/18-16702.10.00.00.0
Künstliche Blume (Acryl Blumenstecker), aus Kunststoff
DEBTI56234/18-16702.10.00.00.0
Künstliche Blume mit Blütenblättern aus Schaumkunststoff
DEBTI56231/18-16702.10.00.00.0
Künstliche Rose aus Schaumkunststoff
DE21142/10-16702.10.00.00.0
Künstliche Anthurie aus Kunststoff
DE22669/10-16702.10.00.00.0
Künstliche Calla aus Kunststoff
DE18182/14-16702.10.00.00.0
Künstliche Calla aus Kunststoff
DEF/1560/04-16702.10.00.00.0
Künstliche Anthurium Blüte aus Kunststoff
DEBTI32930/21-16702.10.00.00.0
Künstliche Rosen mit Blütenblättern aus Spinnstoffgeweben
DEF/930/05-16702.10.00.00.0
Künstliche Sonnenblume mit Plüschgewirke aus Polyester
DE18176/14-16702.10.00.00.0
Künstlicher Rittersporn mit Blütenblättern aus Spinnstoffen
DEF/4961/04-16702.10.00.00.0
Künstliche Decoblume mit Plüschgewirke aus Polyester
DEF/3634/06-16702.10.00.00.0
Deko Sonnenblume mit Blütenblättern aus Spinnstoffen
DE19114/14-16702.10.00.00.0
Stilisierte Blume aus Polyresin (massiver Kunststoff) – Ziergegenstand
DE18006/11-16702.10.00.00.0
Glockenförmige Blüte aus Polyresin – Ziergegenstand
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,7 %

Drittlandszoll

USA4,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie den Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für künstliche Blumen aus einem bestimmten Ursprungsland zu ermitteln. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 4,7 % zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Künstliche Blumen

Welche Zolltarifnummer hat eine Künstliche Blume?

Die zolltarifliche Einreihung einer künstlichen Blume erfolgt unter der Zolltarifnummer 6702.10.00.00.0, wenn die Blütenblätter aus Kunststoff bestehen. Handelt es sich um eine künstliche Blume aus Spinnstoffen wie Seide oder Textil, lautet die Zolltarifnummer 6702.90.00.00.0. Maßgeblich ist stets das Material der charakterbestimmenden Teile und die Herstellung in Blumenbindetechnik.

Welchen HS-Code hat eine Künstliche Blume?

Der HS-Code für eine künstliche Blume aus Kunststoff lautet 6702.10. Der sechsstellige HS-Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Für künstliche Blumen aus anderen Stoffen wie Spinnstoffen lautet der HS-Code 6702.90.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Künstliche Blume?

Der Drittlandszollsatz für künstliche Blumen der Zolltarifnummern 6702.10.00.00.0 und 6702.90.00.00.0 beträgt einheitlich 4,7 Prozent. Dieser Zollsatz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit der EU, beispielsweise aus China, den USA oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 Prozent reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Künstliche Blume zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer künstlichen Blume erfolgt nach dem Material der Blütenblätter und der Herstellungsart. Die Alternative zur Einreihung in Position 6702 ist die Position 3926.40 für massive, einstückig gegossene Kunststoffblüten ohne Blumenbindetechnik. Während künstliche Blumen in Blumenbindetechnik gefertigt werden, sind Kunststoffziergegenstände in einem Stück gegossen oder formgepresst.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Künstliche Blume verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für künstliche Blumen kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollvergehen führen. Bei einer Betriebsprüfung durch den Zoll können die Differenzen aus den letzten Jahren nachgefordert werden. Daher ist eine korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Künstliche Blumen?

Für künstliche Blumen aus Spinnstoffen der Unterposition 6702.90 können CITES-Einfuhrkontrollen (Maßnahme 710) und CITES-Ausfuhrkontrollen (Maßnahme 715) relevant werden, wenn die Ware Teile bedrohter Tier- oder Pflanzenarten enthält. Für künstliche Blumen aus Kunststoff der Unterposition 6702.10 bestehen keine spezifischen Embargomaßnahmen. Beide Unterpositionen unterliegen der Regelvermutung nach Art. 62 Abs. 6 UZK.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Künstliche Blume?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine künstliche Blume hat 11 Stellen und lautet 6702.10.00.00.0. Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code (6702.10), die achte Stelle die Kombinierte Nomenklatur (6702.10.00) und die zehnte Stelle den TARIC-Code (6702.10.00.00). Die elfte Stelle (0) ist die nationale Schlüsselnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Künstliche Blumen?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den harmonisierten Zolltarif der EU. Die Position 6702 für künstliche Blumen bleibt jedoch seit Jahren stabil. Änderungen auf Unterpositionsebene sind möglich, insbesondere wenn neue Materialien wie biologisch abbaubare Kunststoffe auf den Markt kommen. Aktuelle Änderungen veröffentlicht die EU-Kommission jährlich im TARIC.

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