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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kugelmühle: 8474.20.00.00.0

Die Kugelmühle (auch Trommelmühle) ist eine industrielle Maschine zum Zerkleinern und Mahlen von mineralischen Rohstoffen wie Erzen, Steinen, Zementklinker oder Keramik. Sie arbeitet mit rotierenden Trommeln und Mahlkörpern aus Stahl oder Keramik.

Kugelmühle Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Kugelmühlen erfolgt in Position 8474, die Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen von Erden, Steinen oder festen mineralischen Stoffen umfasst. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8474.20.00.00.0. Für eine Übersicht aller möglichen Alternativen und Abgrenzungen siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Maschine, Gerät oder Ware suchen, z. B. Kugelmühle

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Kugelmühle ist in der Kombinierten Nomenklatur der EU unter folgender Hierarchie einzuordnen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8474 - Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen, Waschen, Zerkleinern, Mahlen, Mischen oder Kneten von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen; Maschinen zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8474 2000 00 0 - Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen

Hinweis zur Einreihung

Die Entscheidung, ob eine Kugelmühle in Position 8474 oder in eine andere Position einzureihen ist, hängt vom Verwendungszweck der Maschine ab. Maschinen zum Mahlen von mineralischen Stoffen gehören in den Code 8474.20. Bei landwirtschaftlichem Einsatz oder eigener Funktion kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur schnellen Prüfung das Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kugelmühle

Der HS-Code für Kugelmühle lautet 8474.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8474.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8474.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8474.20.00.00.0.

Einreihung von Kugelmühle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Kugelmühle in die Position 8474.20 erfolgt nach AV 1, da der Worteil der Position die Ware ausdrücklich nennt (Maschinen zum Mahlen von mineralischen Stoffen). Für Mehrzweckmaschinen, die sowohl mahlen als auch mischen, greift AV 3c, wonach die spezifischste Beschreibung des Mahlens vorrangig ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kugelmühle

Alternative Einreihung

8474.31.00.00.0 0 %

Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten

Alternative Einreihung

8474.80.00.00.0 0 %

andere Maschinen und Apparate

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 0 %

Maschinen mit eigener Funktion zum Zerkleinern, Mahlen (Position 8479)

Alternative Einreihung

6804.10.00.00.0 0 %

Mühlsteine zum Mahlen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kugelmühle (8474) ≠ Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten (8474)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kugelmühle bleibt die Zolltarifnummer 8474.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kugelmühle (8474) ≠ andere Maschinen und Apparate (8474)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kugelmühle bleibt die Zolltarifnummer 8474.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kugelmühle (8474) ≠ Maschinen mit eigener Funktion zum Zerkleinern, Mahlen (Position 8479) (8479)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kugelmühle bleibt die Zolltarifnummer 8474.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch außerhalb des Kapitels 84 sind andere Einreihungen möglich:

Alternative Einreihung

8474.31.00.00.0 0 %

Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten

Alternative Einreihung

8474.80.00.00.0 0 %

andere Maschinen und Apparate

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 0 %

Maschinen mit eigener Funktion zum Zerkleinern, Mahlen (Position 8479)

Alternative Einreihung

6804.10.00.00.0 0 %

Mühlsteine zum Mahlen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kugelmühle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kugelmühle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9962/20-18474.20.00.00.0
Maschine zum Zerkleinern von mineralischen Stoffen, eingereiht in 8474.20
DEBTI11163/18-18474.20.00.00.0
Trommelmühle zum Mahlen von Heu, eingereiht in 8436.80 (Landwirtschaft)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrabgaben und Maßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Kugelmühle – basierend auf Zollwert, Ursprungsland und geltenden Zollsätzen. Einfuhrabgaben umfassen Drittlandszoll (0 %) und Einfuhrumsatzsteuer (19 %).

Zolldaten werden geladen…

Exportbestimmungen

Exportkontrollen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kugelmühlen

Welche Zolltarifnummer hat eine Kugelmühle?

Eine Kugelmühle zum Mahlen von mineralischen Stoffen wie Erzen, Steinen oder Zementklinker wird unter der Zolltarifnummer 8474.20.00.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen von festen mineralischen Stoffen. Die vollständige 11-stellige Nummer ist für die Zollabwicklung in Deutschland maßgeblich.

Welchen HS-Code hat eine Kugelmühle?

Der HS-Code für Kugelmühlen lautet 8474.20. Er ist auf sechsstelligen Ebene international harmonisiert und steht für Maschinen und Apparate zum Zerkleinern oder Mahlen. Auf europäischer Ebene wird er um zwei Stellen zur Kombinierten Nomenklatur (KN-Code 8474.2000) und anschließend zum TARIC-Code ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kugelmühlen?

Der Drittlandszollsatz für Kugelmühlen der Zolltarifnummer 8474.20.00.00.0 beträgt 0 %. Unabhängig vom Ursprungsland fällt bei der Einfuhr in die EU kein Zoll an. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert aufgeschlagen wird.

Wie unterscheidet sich eine Kugelmühle zolltechnisch von anderen Mahlmaschinen?

Die Abgrenzung zu anderen Mahlmaschinen erfolgt über den Verwendungszweck. Maschinen zum Mahlen von mineralischen Stoffen sind unter 8474.20 einzureihen. Als Alternative für nicht-mineralische Stoffe kommt die Position 8479.82 in Betracht. Eine landwirtschaftliche Trommelmühle fällt hingegen in Kapitel 8436. Die Abgrenzung zu Mischanlagen ist ebenfalls relevant.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Kugelmühle verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Verdacht auf falsche Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder eine Klassifizierungssoftware nutzen. Eine versehentlich falsche Nummer sollte unverzüglich korrigiert werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kugelmühlen?

Für die Einfuhr von Kugelmühlen gelten grundsätzlich keine besonderen Beschränkungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Für den Export sind jedoch Dual-Use-Bestimmungen zu beachten: Kugelmühlen, die für die Aufbereitung von Nuklearmaterial geeignet sind, unterliegen der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Kugelmühle?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für eine Kugelmühle ist die 11-stellige Zolltarifnummer 8474.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (847420), dem 8-stelligen KN-Code (84742000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8474200000) zusammen. Die elfte Stelle ist die nationale Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kugelmühlen?

Zolltarifnummern auf HS-Ebene ändern sich in der Regel alle fünf Jahre im Rahmen des HS-Übereinkommens. Die EU-konkreten KN- und TARIC-Codes können jährlich zum 1. Januar angepasst werden. Für die Position 8474.20 ist jedoch seit Jahren keine Änderung erfolgt. Es empfiehlt sich dennoch, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen.

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