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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich: 3918.10.10.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich (3918.10.10.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kunststoff-Teppich unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kunststoff-Teppich Produktbild

Kunststoff-Teppiche bestehen meist aus einem textilen Träger (z. B. Polyester-Gewirke), der vollständig mit geschäumtem PVC umhüllt ist. Die charaktergebende Eigenschaft liegt im Kunststoff. Für abweichende Ausführungen gibt es Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunststoff-Teppich beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3918 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung|9|zu diesem Kapitel
  • Unterposition: 3918 10 - aus Polymeren des Vinylchlorids
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3918 1010 - bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3918 1010 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Kunststoff-Teppichs ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um eine individuelle Prüfung durchzuführen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich

Der HS-Code für Kunststoff-Teppich lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.10.90.0.

Einreihung von Kunststoff-Teppich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Kunststoff-Teppichs richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 3b, da die Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht (Träger und Kunststoffbeschichtung). Die charaktergebende Eigenschaft wird durch den Kunststoff bestimmt, sofern der Träger vollständig umhüllt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z. B. Polyethylen, Polypropylen, EVA) - andere

Alternative Einreihung

5703.30.19.00.0 6,5 %

Getufteter Teppich aus synthetischen Spinnstoffen (z. B. Polypropylen-Flor), kein Kunstrasen

Alternative Einreihung

5705.00.30.90.0 6,5 %

Andere Teppiche aus Spinnstoffen, synthetisch, konfektioniert

Alternative Einreihung

5704.90.00.90.0 6,5 %

Teppich aus Filz, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoff-Teppich (3918) ≠ Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z. B. Polyethylen, Polypropylen, EVA) - andere (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoff-Teppich (3918) ≠ Getufteter Teppich aus synthetischen Spinnstoffen (z. B. Polypropylen-Flor), kein Kunstrasen (5703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoff-Teppich (3918) ≠ Andere Teppiche aus Spinnstoffen, synthetisch, konfektioniert (5705)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Teppich bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Bodenbelag aus Kunststoff zu qualifizieren ist.

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (z. B. Polyethylen, Polypropylen, EVA) - andere

Alternative Einreihung

5703.30.19.00.0 6,5 %

Getufteter Teppich aus synthetischen Spinnstoffen (z. B. Polypropylen-Flor), kein Kunstrasen

Alternative Einreihung

5705.00.30.90.0 6,5 %

Andere Teppiche aus Spinnstoffen, synthetisch, konfektioniert

Alternative Einreihung

5704.90.00.90.0 6,5 %

Teppich aus Filz, konfektioniert, keine Fliese, nicht handgearbeitet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Teppich (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI45034/22-13918.10.10.90.0
Anti-Rutsch-Teppichunterlage aus PVC, gitterförmige Matte, vollständig mit Zellkunststoff (PVC) beschichteter Träger
DEBTI22445/23-13918.10.10.90.0
Anti-Rutsch-Teppichunterlage aus 100% Polyester mit PVC-Beschichtung, gitterförmige Matte
DEBTI21661/19-13918.10.10.90.0
Anti-Rutsch-Unterlage aus PVC, grobmaschiges Kettengewirke mit geschäumtem Kunststoff umhüllt
DEBTI54013/23-13918.10.10.90.0
Antirutschmatte aus 100% PVC, gitterförmig, mit Zellkunststoff beschichteter Träger
DEBTI16801/20-13918.10.10.90.0
Antirutschmatte aus 90% PVC, 10% Polyester, grobmaschiges Gewirke mit Kunststoff umhüllt
DEBTI11711/22-15703.30.19.00.0
Fußmatte (Schutzfangmatte), getuftet, mit Flor aus Polypropylen und Unterlage aus Vinyl
DEBTI9913/20-13918.10.10.90.0
Antirutschmatte aus PVC, grobmaschiges Kettengewirke mit geschäumtem Kunststoff umhüllt
DE13540/16-15704.90.00.90.0
Teppich (Fußmatte), Nadelfilz aus Polypropylen mit Rückenbeschichtung aus PVC
DE12331/15-13918.10.10.90.0
Teppichstopp aus PVC, netzartiges Gewirke mit geschäumtem Kunststoff überzogen
DEBTI25349/18-13918.10.10.90.0
Antirutsch-Teppichunterlage, grobmaschiges Gewebe mit geschäumtem PVC überzogen
DEHH/1784/06-13918.10.10.90.0
Bodenbelag Sympa-Nova-Premium, Weichschaumartikel auf Polyestergewirke, Schaumstoffmatte
DEBTI27460/18-13918.10.10.90.0
Antirutsch-Unterlage, grobmaschiges Polyestergewebe mit geschäumtem PVC überzogen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kunststoff-Teppich

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-Teppich. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppiche

Welche Zolltarifnummer hat Kunststoff-Teppich?

Die Zolltarifnummer für einen Kunststoff-Teppich aus PVC mit Träger lautet 3918.10.10.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Bodenbeläge aus Polymeren des Vinylchlorids, bestehend aus einem Träger, der mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen ist. Abweichende Materialien oder Aufbauten können zu anderen Nummern führen.

Welchen HS-Code hat Kunststoff-Teppich?

Der HS-Code (6-stellig) für Kunststoff-Teppich lautet 391810. Er umfasst Bodenbeläge aus Kunststoffen, aus Polymeren des Vinylchlorids. Die ersten vier Ziffern (3918) stehen für die Position Bodenbeläge aus Kunststoffen, die fünfte und sechste Ziffer (10) spezifizieren das Material als PVC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoff-Teppich?

Der Drittlandszollsatz für Kunststoff-Teppich der Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Kunststoff-Teppich zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Aufbau. Ein Kunststoff-Teppich aus PVC fällt unter 3918.10, während ein getufteter Teppich mit textilen Flor (z. B. Polypropylen) unter 5703 eingereiht wird. Eine Alternative ist die Einreihung als Bodenbelag aus anderen Kunststoffen (3918.90), wenn kein PVC verwendet wird. Die charaktergebende Eigenschaft entscheidet über die Position.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Rahmen einer Zollprüfung kann die unrichtige Einreihung als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden. Zudem können Warensendungen verzögert oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoff-Teppich?

Für Kunststoff-Teppich der Position 3918 bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 6,5 %. Allerdings können je nach Ursprungsland Präferenzabkommen zu einem ermäßigten oder Nullzollsatz führen. Zudem sind die allgemeinen Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsnachweise zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich?

Die Zolltarifnummer für Kunststoff-Teppich ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.10.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (391810), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39181010), dem 10-stelligen TARIC-Code (3918101090) und der 11. Stelle als nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoff-Teppich?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 3918 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen bei Unterpositionen oder Zollsätzen rechtzeitig zu erkennen.

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