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IndustriechemieKapitel 26Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kupferkonzentrat: 2603.00.00.00.0

Kupferkonzentrat ist ein durch Flotation oder ähnliche Aufbereitungsverfahren gewonnenes Erzkonzentrat mit einem Kupfergehalt von typischerweise 20–40 %, das als Vorprodukt für die pyrometallurgische oder hydrometallurgische Kupfergewinnung dient.

Kupferkonzentrat Produktbild

Für Kupferkonzentrate sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2603.00.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingegliedert:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 26 - ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2603 0000 00 0 - Kupfererze und ihre Konzentrate

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kupferkonzentrat

Der HS-Code für Kupferkonzentrat lautet 2603.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2603.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2603.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2603.00.00.00.0.

Einreihung von Kupferkonzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kupferkonzentrat

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSchlacken, Aschen und Rückstände, überwiegend Kupfer enthaltend2620.30.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungRaffiniertes Kupfer in Rohform7403.19.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungKupferpulver ohne Lamellenstruktur7406.10.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Kupferkonzentrat (2603) ≠ Schlacken, Aschen und Rückstände, überwiegend Kupfer enthaltend (2620)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kupferkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2603.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kupferkonzentrat (2603) ≠ Raffiniertes Kupfer in Rohform (7403)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kupferkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2603.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kupferkonzentrat (2603) ≠ Kupferpulver ohne Lamellenstruktur (7406)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kupferkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2603.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSchlacken, Aschen und Rückstände, überwiegend Kupfer enthaltend2620.30.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungRaffiniertes Kupfer in Rohform7403.19.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungKupferpulver ohne Lamellenstruktur7406.10.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kupferkonzentrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kupferkonzentrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEK/1056/07-1
Cu 80 Tablets. Bei der als "Cu 80 Tablets" bezeichneten Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus nicht legiertem Kupferpulver (Kupfergehalt 98,5% - 99,9%) und Aluminiumpulver. Der Durchmesser beträgt ca. 90 mm, das Gewicht ca. 1250 g. Der Anteil der Kupferpulvers mit ca. 80% überwiegt gewichtsmäßig.... Mehr anzeigen
7403.19.00.00.0
DE9660/16-1
Raffiniertes Kupfer in Rohform; Presslinge Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus ca. 75 % nicht legiertem Kupferpulver (Kupfergehalt 98,5% - 99,9%) und ca. 25 % Aluminiumpulver. Der Durchmesser beträgt ca. 40 mm, das Gewicht ca. 200 g. Verwendet wird das Erzeugnis als Legierungszusatz zum... Mehr anzeigen
7403.19.00.00.0
DE9661/16-1
Raffiniertes Kupfer in Rohform; Presslinge Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Presslinge aus ca. 80 % nicht legiertem Kupferpulver (Kupfergehalt 98,5% - 99,9%) und ca. 20 % Aluminiumpulver. Der Durchmesser beträgt ca. 90 mm, das Gewicht ca. 1250 g. Verwendet wird das Erzeugnis als Legierungszusatz zum... Mehr anzeigen
7403.19.00.00.0
DE24498/11-1
Pulver aus Kupfer Bei der Ware handelt es sich um ein graues, metallisches Pulver mit einer maximalen Korngröße von 70 µm. Es besteht aus plättchenförmigen Pulver von Kupfer mit einem Überzug von Silber. Das Erzeugnis wird u.a. zur Herstellung von Präparaten und Komponenten im Elektronikbereich... Mehr anzeigen
7406.20.00.00.0
DE12111/15-1
Lotpulver aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein feines, metallisches Pulver aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit einer Korngröße von weniger als 1 mm. Das Lotpulver besteht aus 71% Kupfer, 25% Mangan und 4% Nickel. Verwendet wird das Pulver zum Verlöten von Metallen. Die Ware ist als Pulver... Mehr anzeigen
7406.10.00.00.0
DEBTI27587/21-1
Lotpulver aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein feines, metallisches Pulver aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit einer Korngröße von weniger als 1 mm. Das Lotpulver besteht aus 71% Kupfer, 25% Mangan und 4% Nickel. Verwendet wird das Pulver zum Verlöten von Metallen. Die Ware ist als Pulver... Mehr anzeigen
7406.10.00.00.0
DEBTI34162/24-1
Lotpulver aus Kupferlegierung Bei der Ware handelt es sich um ein feines, metallisches Pulver aus einer Kupfer-Mangan-Nickel-Legierung mit einer Korngröße von weniger als 1 mm. Das Lotpulver besteht aus 71% Kupfer, 25 % Mangan und 4 % Nickel. Verwendet wird das Pulver zum Verlöten von Metallen. Abbildung siehe... Mehr anzeigen
7406.10.00.00.0
DE14267/15-1Kupferpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver aus Kupfer mit einer Korngröße von weniger als 1 mm. Das Erzeugnis wird für Beschichtungen verwendet. Die Ware ist als Pulver aus Kupfer, ohne Lamellenstruktur, in die Unterposition 7406 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.7406.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kupferkonzentrat mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

Welche Zolltarifnummer gilt für Kupferkonzentrat?

Für Kupferkonzentrat wird auf dieser Seite die Zolltarifnummer 2603.00.00.00.0 verwendet. Entscheidend bleiben die konkrete Beschaffenheit, Funktion und Ausführung der Ware.

Warum reicht der HS-Code für Kupferkonzentrat nicht aus?

Der HS-Code umfasst nur die ersten 6 Stellen und ist weltweit die Grundlage. Für die Zollanmeldung in Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer benötigt.

Welche Angaben sind für die Einreihung von Kupferkonzentrate wichtig?

Wichtig sind Material, Hauptfunktion, technische Merkmale, Verwendungszweck und Aufmachung. Schon kleine Unterschiede können zu einer anderen Unterposition oder zu zusätzlichen Maßnahmen führen.

Kann eine andere Ausführung eine andere Zolltarifnummer haben?

Ja. Wenn Material, Funktion, Leistung, Zusammensetzung oder Verwendungszweck abweichen, kann eine andere Zolltarifnummer einschlägig sein. Deshalb sollte die Nummer immer am konkreten Produkt geprüft werden.

Welche Rolle spielen vZTA-Entscheidungen bei Kupferkonzentrate?

vZTA-Entscheidungen zeigen, wie der Zoll vergleichbare Waren rechtlich eingeordnet hat. Sie sind besonders hilfreich, wenn Produktmerkmale und Abgrenzungen mit dem eigenen Produkt übereinstimmen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kupferkonzentrat?

Für die hier dargestellte Einreihung ist der Drittlandszollsatz mit 0 % angegeben. Je nach Ursprungsland können Präferenzregelungen, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Maßnahmen hinzukommen.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Rückfragen des Zolls oder falsch angewendeten Maßnahmen führen. Bei Unsicherheit sollte die Ware fachlich geprüft werden.

Wann sollte ich Kupferkonzentrat neu klassifizieren lassen?

Eine erneute Prüfung ist sinnvoll, wenn sich Produktdaten, Material, Funktion, Lieferant, Ursprungsland oder rechtliche Maßnahmen ändern. Auch jährliche Änderungen der Nomenklatur können eine Aktualisierung erforderlich machen.

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