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UnterhaltungselektronikKapitel 85Stand April 2026

Zolltarifnummer für Ladegerät

Die häufigste Zolltarifnummer für Ladegeräte ist 8504.40.60.90.0 (Akkumulatorenladegeräte) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die genaue Einreihung hängt von der Verwendung, der Bauart und dem charakterbestimmenden Bestandteil ab.

Akkumulatorenladegeräte (8504.40) umfassen USB-Wandladegeräte, Kfz-Batterieladegeräte und Akkuladestationen. Powerbanks mit charakterbestimmendem Akkumulator fallen hingegen unter Position 8507. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. USB-Wandladegerät 65W GaN, Kfz-Batterieladegerät 12V, Schnellladegerät USB-C ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Ladegeräte werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8504 umfasst elektrische Transformatoren, Stromrichter und Selbstinduktionsspulen – darunter alle Akkumulatorenladegeräte:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8504 - Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen
  • Unterposition: 8504 40 - Stromrichter
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8504 4060 - Akkumulatorenladegeräte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8504 4060 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Ladegerät kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ladegerät

Der HS-Code für Ladegeräte ist 8504.40 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8504.40.60 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8504.40.60.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8504.40.60.90.0 .

Einreihung von Ladegerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Ladegeräte können je nach Verwendungszweck und charakterbestimmendem Bestandteil unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Gerät primär als Stromrichter (8504) oder als Akkumulator-Warenzusammenstellung (8507) einzureihen ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ladegerät

Wandelt Wechsel- oder Gleichstrom direkt zum Laden von Akkumulatoren um

8504.40.60.90.0 0 %

Akkumulatorenladegeräte, andere (USB-Wandladegeräte, KFZ-Ladegeräte, Akkuladestationen)

Speziell für den Bau oder die Wartung von zivilen Luftfahrzeugen bestimmt

8504.40.60.10.0 0 %

Akkumulatorenladegeräte für zivile Luftfahrzeuge

Gleichrichter und Umformer ohne Ladefunktion für Akkumulatoren

8504.40.83.00.0 0 %

Andere Stromrichter (nicht Akkumulatorenladegeräte)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ladegerät (8504) ≠ Powerbank (8507)

Wenn der Lithium-Ionen-Akkumulator den Charakter einer Powerbank bestimmt, fällt sie unter 8507, nicht unter 8504.

Ladegerät (8504) ≠ Netzteil (8504.40.83)

Netzteile ohne Ladefunktion für Akkumulatoren sind sonstige Stromrichter (8504.40.83). Der Unterschied liegt in der spezifischen Ladefunktion.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Produkte die umgangssprachlich als Ladegerät bezeichnet werden, fallen unter Position 8504. Powerbanks mit charakterbestimmendem Akkumulator werden unter Position 8507 eingereiht:

Mobile Powerbank: Wenn der Akkumulator den Charakter bestimmt, fällt sie unter 8507, nicht unter 8504!

8507.60.00.90.0 1,8 %

Lithium-Ionen-Akkumulatoren (Power Bank mit Akku als charakterbestimmendem Element)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ladegerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Bauart, Verwendungszweck, charakterbestimmender Bestandteil und technische Spezifikation. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Ladegerät und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ladegerät (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Ladegeräten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI5200/23-18504.40.60.90

Akkumulatorenladegerät, sog. "Akkuladestation" – im Wesentlichen bestehend aus einem Gleichstromumformer in einem rechteckigen Gehäuse mit einem Micro-USB-Anschluss, auf der Oberseite mit einem Schacht mit elektrischen Kontakten zur Aufnahme von gerätespezifischen Akkumulatoren, mit Ladeelektronik und Ladezustandsanzeige, zum Umwandeln einer Eingangsgleichspannung von 5 V in die für die Akkumulatoren benötigte Ausgangsgleichspannung, zum unmittelbaren Aufladen von Akkumulatoren.

AV 1, Pos. 8504.40

DEBTI580/23-18504.40.60.90

Akkumulatorenladegerät in Form einer Warenzusammenstellung – bestehend aus einem Gleichstromumformer in einem Kunststoffgehäuse (ca. 85 × 50 × 40 mm) mit einem USB-Anschluss und Schacht zur Aufnahme von gerätespezifischen Akkumulatoren, mit Ladeelektronik und Ladezustandsanzeige, zum Umwandeln von 5 V DC in die benötigte Ausgangsgleichspannung. Als Warenzusammenstellung mit einem nicht charakterbestimmenden USB-Ladekabel in einem Kunststoffbeutel aufgemacht.

AV 1 und 3b, Pos. 8504.40

DEBTI5119/23-18504.40.60.90

Akkumulatorenladegerät in Form eines Gleichstromumformers – bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen sowie einem Lade-IC TP 4056 bestückten gedruckten Schaltung, mit Ladeelektronik, einer Micro-USB-Buchse und zwei Status-LEDs, ohne Gehäuse, zum Umwandeln einer Eingangsgleichspannung von 5 V in eine Ausgangsgleichspannung von 4,2 V bei einem Ausgangsstrom von max. 1000 mA.

AV 1, Pos. 8504.40

DEBTI601/23-18504.40.60.90

Akkumulatorenladegerät als Warenzusammenstellung – bestehend aus einem Gleichrichter und Gleichstromumformer in einem speziell geformten Gehäuse mit zwei Schächten zur Aufnahme von Lithium-Ionen- sowie Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren, Ladeelektronik und Ladezustandsanzeigen, zum Umwandeln von 100–240 V AC oder 12 V DC in 3,6–9 V DC, als Warenzusammenstellung mit zwei nicht charakterbestimmenden Kabeln in einer Einzelverkaufsverpackung.

AV 1 und 3b, Pos. 8504.40

DEBTI2863/24-18504.40.60.90

Akkumulatorenladegerät, sog. "Batterieladegerät" – Gleichrichter in einem Kunststoffgehäuse (ca. 190 × 80 × 40 mm) mit Ladezustandsanzeige und MODE-Taste, fest angeschlossenem ca. 1,7 m langen Netzkabel mit EU-Stecker und ca. 1,4 m langen Batterieanschlusskabel mit zwei Polklemmen, zum direkten Aufladen von Gel-, Blei-Säure- oder AGM-Batterien für Kraftfahrzeuge nach Umwandeln von 230 V AC in 6 V bzw. 12 V DC (max. 4 A).

AV 1 und 3b, Pos. 8504.40

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei0 %

Zollunion EU-TR

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)

Zollaussetzung – Wasserfahrzeuge/Bohrplattformen

Für Waren, die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ladegeräte

Welche Zolltarifnummer hat ein Ladegerät?

Die häufigste Zolltarifnummer für Ladegeräte ist 8504.40.60.90.0 (Akkumulatorenladegeräte, andere). Diese gilt für USB-Wandladegeräte, Kfz-Batterieladegeräte, Akkuladestationen und Schnellladegeräte. Für zivile Luftfahrzeuge gilt 8504.40.60.10.0. Eine Ausnahme bilden mobile Powerbanks, bei denen der Akkumulator charakterbestimmend ist – diese fallen unter 8507.60.

Welchen HS-Code hat ein Ladegerät?

Der HS-Code für Ladegeräte ist 8504.40 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 8504.40.60. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 8504.40.60.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 8504.40.60.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ladegeräte?

Der Drittlandszollsatz für Ladegeräte der Position 8504.40.60 beträgt 0 %. Ladegeräte sind als elektrische Stromrichter weltweit zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %. Auch aus Ländern ohne Freihandelsabkommen (China, USA, Indien, Thailand) fallen keine Einfuhrzölle an.

Wie unterscheidet sich ein Ladegerät von einer Powerbank zolltechnisch?

Ein Ladegerät (8504.40.60.90.0) wandelt Netzstrom oder Kfz-Spannung in Ladegleichspannung um. Eine Powerbank, bei der der Lithium-Ionen-Akkumulator den Charakter bestimmt, fällt unter 8507.60 – mit einem Drittlandszollsatz von 1,8 %. Die Abgrenzung richtet sich nach dem charakterbestimmenden Bestandteil: Ladeelektronik (= 8504) oder Akkumulator (= 8507).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Ladegerät verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Ladegeräten ist die Verwechslung mit Powerbanks (8507.60, Zollsatz 1,8 %) besonders häufig. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Ladegeräte?

Für Ladegeräte der Position 8504.40.60.90 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es gibt Zollaussetzungen für Ladegeräte, die in der zivilen Luftfahrt oder im Schiffbau eingesetzt werden. Besondere Export-Maßnahmen oder Dual-Use-Beschränkungen sind für Standard-Ladegeräte nicht aktiv.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ladegerät?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z. B. 8504.40.60.90.0 für Akkumulatorenladegeräte.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ladegeräte?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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