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Textilien & BekleidungKapitel 62Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lätzchen: 6217.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Lätzchen (6217.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Lätzchen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Lätzchen Produktbild

Lätzchen sind konfektionierte Textilwaren aus Geweben oder Vliesstoffen, die dem Schutz der Kleidung beim Füttern dienen. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Material, Größe und Ausführung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lätzchen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6217 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position|6212
  • Unterposition: 6217 10 - Bekleidungszubehör
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6217 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Lätzchen erfordert eine genaue Prüfung von Material, Größe und Ausführung. Nutzen Sie unseren KI-Klassifizierer für eine schnelle Ersteinschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lätzchen

Der HS-Code für Lätzchen lautet 6217.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6217.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6217.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6217.10.00.90.0.

Einreihung von Lätzchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Lätzchen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3a greift, wenn die speziellste Beschreibung (Bekleidungszubehör) Vorrang hat. AV 6 sichert die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lätzchen

Alternative Einreihung

4818.50.00.00.0 6,3 %

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4818.50.00.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9619.00.50.10.9 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9619.00.81.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lätzchen (6217) ≠ Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (4818)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lätzchen bleibt die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lätzchen (6217) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (4818)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Lätzchen bleibt die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lätzchen (6217) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (9619)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Lätzchen bleibt die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn das Material oder die Funktion abweicht:

Alternative Einreihung

4818.50.00.00.0 6,3 %

Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4818.50.00.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9619.00.50.10.9 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9619.00.81.00.0 6,3 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lätzchen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lätzchen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/1736/09-16217.10.00.90.0
Bekleidungszubehör für Kinder, sog. Lätzchen, aus 0,1 mm dicken Geweben aus Spinnstoffen
DE10886/12-16217.10.00.90.0
Bekleidungszubehör, sog. Lätzchen rosa, aus Geweben aus 100 % Baumwolle
DEF/1663/07-16217.10.00.90.0
Bekleidungszubehör, sog. Schlupflätzchen, aus Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle
DEF/2905/05-16217.10.00.90.0
Bekleidungszubehör für Kinder, sog. Lätzchen mit Ärmeln, aus Polyestergewebe
DEBTI27771/17-16217.10.00.90.0
Lätzchen, sog. Babylätzchen, aus Frottiergewebe aus 100 % Baumwolle
DEBTI13903/18-16217.10.00.90.0
Lätzchen, sog. Baby Lätzchen mit Ärmeln, aus Polyestergewebe der Pos. 5906
DEBTI37903/23-16217.10.00.90.0
Lätzchen für Kinder von 2-4 Jahren, aus Polyestergewebe
DE24231/12-16217.10.00.90.0
Esslätzchen aus Tissue (Zellstoff) + PE-Folie - Alternative für Papierlätzchen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner für Lätzchen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Lätzchen aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lätzchen

Welche Zolltarifnummer hat Lätzchen?

Textile Lätzchen (Babylätzchen, Esslatz, Sabberlatz) werden unter der Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst konfektioniertes Bekleidungszubehör aus Geweben oder Vliesstoffen, das dem Schutz der Kleidung beim Füttern dient. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifentscheidungen (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Lätzchen?

Der HS-Code (6-stellig) für Lätzchen lautet 621710. Er steht für „Bekleidungszubehör“ im Kapitel 62 (Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen Gewirke oder Gestricke). Die ersten vier Ziffern 6217 bezeichnen die Position „Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lätzchen?

Der Drittlandszollsatz für Lätzchen (Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0) beträgt 6,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Lätzchen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Lätzchen erfolgt vor allem zu Position 6209 (Kleidung für Kleinkinder), da Lätzchen ab Größe 92 (Halsumfang über 28 cm) nicht ausschließlich für Säuglinge bestimmt sind. Eine Alternative für Einweg-Papierlätzchen ist die Position 4818 (Kleidung aus Papier). Auch zu Gewirken (Kapitel 61) und anderen Kleidungsstücken (Position 6211) wird abgegrenzt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Lätzchen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei wiederholten Fehlern droht die Einstufung als unzuverlässiger Importeur. Nutzen Sie daher verbindliche Zolltarifentscheidungen (vZTA) oder unseren Klassifizierer.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lätzchen?

Für Lätzchen unter 6217.10.00.90.0 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Verbot), Robbenerzeugnisse (weitgehendes Verbot) sowie CITES-Artenschutzkontrollen. Zudem besteht ein Einfuhrverbot für Güter, die zur Folter oder Repression verwendet werden können. Diese Maßnahmen sind bei der Einfuhr zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Lätzchen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Lätzchen ist 11-stellig: 6217.10.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (621710), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (62171000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6217100090) sowie der 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lätzchen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Lätzchen ist die Position 6217 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

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