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Industrieelektronik und SteuerungKapitel 94Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lampen-Teil: 9405.99.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Lampen-Teil (9405.99.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Lampen-Teil unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Lampen-Teil Produktbild

Für Lampen-Teile sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lampen-Teil beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0 ist in der Kombinierten Nomenklatur (KN) wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  • Position: 9405 - Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 9405 91 - Teile
  • Unterposition: 9405 99 - aus anderen Stoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9405 9900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Lampen-Teile werden nach ihrem Material eingereiht. Für Kunststoffteile gilt 9405.92.00.90.0, für Metallteile 9405.99.00.90.0. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die genaue Einreihung zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lampen-Teil

Der HS-Code für Lampen-Teil lautet 9405.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.99.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.99.00.90.0.

Einreihung von Lampen-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Lampen-Teilen folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1: Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitelanmerkungen) sowie AV 3 b (Mischungen, Waren aus verschiedenen Stoffen: Einreihung nach dem Stoff, der der Ware das wesentliche Beschaffenheitsmerkmal verleiht). Der maßgebliche Stoff bestimmt die Unterposition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lampen-Teil

Alternative Einreihung

9405.92.00.90.0 2,7 %

Teile aus Kunststoffen, andere

Alternative Einreihung

9405.91.19.00.0 2,7 %

Teile aus Glas, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lampen-Teil (9405) ≠ Teile aus Kunststoffen, andere (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lampen-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lampen-Teil (9405) ≠ Teile aus Glas, andere (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lampen-Teil bleibt die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In bestimmten Fällen kann die Zolltarifnummer außerhalb des Kapitels 94 liegen:

Alternative Einreihung

9405.92.00.90.0 2,7 %

Teile aus Kunststoffen, andere

Alternative Einreihung

9405.91.19.00.0 2,7 %

Teile aus Glas, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lampen-Teil ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lampen-Teil (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE17085/11-19405.99.00.90.0
Sog. Tragschiene für Leuchtstofflampen. Es handelt sich um das Leuchtengehäuse für eine Leuchtstofflampe aus lackiertem Stahlblech, bestückt mit Flachbandleitung, Stecker und Buchse. Die Ware ist in einer Schneidklemmtechnik hergestellt. Nach endgültiger Fertigstelllung bildet das Erzeugnis den späteren... Mehr anzeigen
DEBTI19299/21-19405.92.00.90.0
Bei dem sog. Gehäuseteil, Art. 1301120176, handelt es sich um ein längliches, ca. 21 cm x 7 cm (L x B) großes, innen hohles Gehäuse aus farblosem Kunststoff mit an den Enden angebrachten gelben Kunststoffaufsätzen und einem Aufhängehaken aus Kunststoff. Das Erzeugnis wird über das Leuchtmittel von mit Stromkabel... Mehr anzeigen
DEBTI63006/17-19405.92.00.90.0
Das sog. "Leuchten-Pendel, Artikelnummer: 0513050555" besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27, die mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde zusammengesteckt wird, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung) und einer... Mehr anzeigen
DEBTI52644/24-19405.92.00.90.0
Das sog. "Leuchten-Pendel E27", Art-Nr. 0513050555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27 mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung), einem elektrischen Kabel mit Lüsterklemme und... Mehr anzeigen
DEBTI16252/22-19405.92.00.90.0
Das sog. "Leuchten-Zugpendel", Art-Nr. 0513060555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27 mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung), einem elektrischen Spiralkabel mit Lüsterklemme... Mehr anzeigen
DEBTI44751/21-19405.49.90.90.0
Bei dem sog. Einbaurahmen (ohne elektrische Ausstattung und Leuchtmittel) handelt es sich um einen elektrischen Beleuchtungskörper, bestehend aus einem ca. 75 x 23 mm (D x H) großen Gehäuse aus Stahlblech, das mit einer kreisrunden Aussparung zur Aufnahme von Leuchtmitteln (bspw. vom Typ GU10, MR16 oder LED-Modulen)... Mehr anzeigen
DEM/600/06-18539.90.90.00.0
Gehäuseunterteil, - aus einem trichterförmigen Kunststoffkörper mit E 27-Gewindeansatz, ohne elektrisches Kontaktelement (Abbildung siehe Anlage), - zum Zusammenbau mit einem elektrischen Kontaktelement zu einem Lampensockel einer Energiesparlampe bestimmt. "Teil, erkennbar ausschließlich für elektrische... Mehr anzeigen
DE18957/16-19405.99.00.90.0
Bei dem Artikel "Rahmen für Einbauleuchte", Artikelnummer 5550-xxx, handelt es sich um eine spezifisch geformte runde oder quadratische Blende (Durchmesser bzw. Kantenlände ca. 82 mm) mit einem schwenkbaren Einsatz, der nach Aufnahme eines LED-Leuchtmittels, eines Reflektors und weiterer Gehäuseteile zur Montage an... Mehr anzeigen
DEBTI35158/20-19405.92.00.90.0
Es handelt sich um einen kelchartig geformten Lampenschirm aus transparentem Kunststoff, rundum mit einer Längswellung zur Lichtbrechung und einem ringförmigen Sockel zur Befestigung auf einem Metallstab. Die Ware stellt sich als erkennbares und notwendiges Teil eines Beleuchtungskörpers dar. Das Erzeugnis ist als... Mehr anzeigen
DEB/2673/06-19405.92.00.90.0
Erkennbares Teil aus Kunststoff für einen elektrischen Beleuchtungskörper, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt, sog. Lampenhalter für Fassung G4, Art. Nr. 978.41, im Wesentlichen bestehend aus: - einem rechteckigen Kunststoffhalter (ca. 1,8 x 1,3 x 1 cm) und - zwei Einschubklemmen mit Maden- und Rändelschrauben... Mehr anzeigen
DEBTI19299/21-19405.92.00.90.0
Bei dem sog. Gehäuseteil, Art. 1301120176, handelt es sich um ein längliches, ca. 21 cm x 7 cm (L x B) großes, innen hohles Gehäuse aus farblosem Kunststoff mit an den Enden angebrachten gelben Kunststoffaufsätzen und einem Aufhängehaken aus Kunststoff. Das Erzeugnis wird über das Leuchtmittel von mit Stromkabel... Mehr anzeigen
DEB/1328/08-19405.92.00.90.0
Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Kunststoffen, nicht für zivile Luftfahrzeuge, sog. Kit for Grado, Art.-Nr.794.28, bestehend aus fünf einzelnen Ringen aus rotem Kunststoff (Durchmesser 14,8 cm, 17,2 cm bzw. 18 cm), die mit entsprechenden Bohrungen und/ oder mit... Mehr anzeigen
DEBTI63006/17-19405.92.00.90.0
Das sog. "Leuchten-Pendel, Artikelnummer: 0513050555" besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27, die mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde zusammengesteckt wird, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung) und einer... Mehr anzeigen
DEBTI52644/24-19405.92.00.90.0
Das sog. "Leuchten-Pendel E27", Art-Nr. 0513050555 besteht im Wesentlichen aus einer Lampenfassung E27 mit einem Kunststoffgehäuse mit Außengewinde, mit Schraubringbefestigung aus Kunststoff zur Aufnahme/Befestigung eines Lampenschirms (nicht Gegenstand der Entscheidung), einem elektrischen Kabel mit Lüsterklemme und... Mehr anzeigen
DEBTI33938/21-19405.92.00.90.0
Bei dem sog. Acrylglas Steck-Oberteil handelt es sich um einen etwa 15 cm hohen Diffusor aus einem zylindrischen, monolithischen geformten und klaren Kunststoff mit Lufteinschlüssen mit einem Durchmesser von etwa 35 mm, der zugleich Leuchtenkopf ist. Es kann lediglich auf eine solche elektrische Leuchte gesteckt... Mehr anzeigen
DE17152/10-19405.92.00.90.0
Kunststoffabdeckung, - runder, im Durchmesser ca. 7 cm großer Kunststoffaufsatz, - mit durchbrochen geriffeltem Rand, - mit einer runden Aussparung in der Mitte, - auf der Unterseite mit drei speziellen Erhebungen als Befestigungsvorrichtung versehen, - stellt die Vorderseite eines bestimmten elektrischen... Mehr anzeigen
DE15011/14-19405.99.00.90.0
Bei der Ware "Special washer / Bremsscheibe", siehe Abbildung, handelt es sich um einen nach technischer Zeichnung gefertigten Metallring (sog. Kupferbeilagscheibe), mit einseitiger Teflonbeschichtung (PTTE), versehen mit einer Bohrung (Durchmesser 2 mm). Die Metallscheibe (Außendurchmesser 20 mm, Innendurchmesser 10... Mehr anzeigen
DEBTI53501/23-29405.99.00.90.0
Bei dem sog. Halterungsbügel aus Eisen/Stahl handelt es sich um ein notwendiges Teil, um den Scheinwerfer an einem Lampenstativ zu befestigen. Aufgrund seiner Maße und Form, ist das Teil speziell nur für den Scheinwerfer hergestellt und kann nicht anderweitig genutzt werden. Neben dem Bügel aus Eisen und Stahl werden... Mehr anzeigen
DEBTI16536/23-19405.99.00.90.0
Bei dem sog. Lampenschirm Vintage, Art. Nr. 2900024015, handelt es sich im Wesentlichen um einen etwa 140 mm x 120 mm (d x H) großen, zylindrischen Lampenschirm mit einem Gestell aus Metall und einem Bezug aus textilem Material. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil eines elektrischen... Mehr anzeigen
DEB/2/08-19405.99.00.90.0
Teil für einen Beleuchtungskörper aus unedlem Metall, nicht handgearbeitet, sog. Deckenabhängung für Schienen-Leuchtensystem Phantom HV Suspension, Artikel-Nr. 973.25, im Wesentlichen bestehend aus - einer ca. 9 cm langen, runden Metallstangen mit einem Durchmesser von 0,8 cm und einer Durchführung für eine... Mehr anzeigen
DE15745/15-19405.99.00.90.0
Bei der Ware "Deckel LED 222 D125 mm", siehe Abbildungen (Gehäuseteil und Anwendungsbeispiel), handelt es sich um einen spezifisch geformten Metallring (Edelstahl / 1.4404), versehen mit 6 Bohrungen, der zum Anbau an ein Lampengehäuse einer LED-Leuchte bestimmt ist. Der sog. Deckel stellt sich als ein erkennbarer... Mehr anzeigen
DEB/2634/08-19405.99.00.90.0
Teil für einen Beleuchtungskörper aus unedlem Metall, nicht handgearbeitet, sog. Deckenabhängung, im Wesentlichen bestehend aus einer Rundstange mit einem angeschraubten konischen Endstück für die Befestigung an der Decke, in das eine Schraube und ein Dübel eingesetzt sind und einem angeschraubten, klammerähnlichen... Mehr anzeigen
DE10120/14-19405.99.00.90.0
Bei dem "Portable Lighting Construction Guard" handelt es sich um ein Schutzgitter aus verzinktem Stahl, mit einem Durchmesser von 120,65 mm, ohne elektrische Ausstattung. Das Schutzgitter ist erkennbar für eine elektrische Handlampe (nicht Gegenstand dieser vZTA) bestimmt und wird auf das Leuchtmittel aufgesetzt, um... Mehr anzeigen
DE22586/15-19405.99.00.90.0
Bei dem Artikel "Alu-Massiv-Leuchtenbasis für Clip-Systeme", Artikelnummer 670114, siehe Abbildung, handelt es sich um eine spezifisch geformte Metallplatte (100 x 100 mm), mittig mit einem Loch versehen, die - zusammen mit einem Leuchteneinsatz, der nicht Gegenstand dieser Auskunft ist - zur Montage an eine Decke... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Lampen-Teile

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Lampen-Teil: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Antidumpingzölle.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lampen-Teile

Welche Zolltarifnummer hat ein Lampen-Teil?

Ein Lampen-Teil wird je nach Material eingereiht. Für Teile aus Metall oder anderen Stoffen gilt die Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0. Für Kunststoffteile ist die Nummer 9405.92.00.90.0 maßgeblich. Diese Einreihung basiert auf den verbindlichen Zolltarifauskünften der EU (vZTA).

Welchen HS-Code hat ein Lampen-Teil?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Lampen-Teile lautet 940599, gültig für die Unterposition der Teile von Beleuchtungskörpern aus anderen Stoffen als Glas und Kunststoff. Der HS-Code ist die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lampen-Teile?

Der Drittlandszollsatz für Lampen-Teile der Zolltarifnummer 9405.99.00.90.0 beträgt 2,7 %. Für Länder mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) oder im Rahmen der Zollunion (Türkei) reduziert sich der Satz auf 0 %.

Wie unterscheidet sich ein Lampen-Teil zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt in zwei Schritten: Erstens, ob es sich um ein Teil einer Leuchte (Position 9405) oder um eine eigenständige elektrische Leuchte handelt. Zweitens, die Unterposition wird durch das Material bestimmt. Alternative Einreihungen sind Kunststoff unter 9405.92.00.90.0 oder Glas unter 9405.91.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Lampen-Teil verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Zollbeschau drohen Verspätungszuschläge und Strafen. Zudem kann die falsche Einreihung zu einem Verdacht auf Steuerhinterziehung führen. Daher ist eine korrekte Klassifizierung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lampen-Teile?

Für die Einfuhr von Lampen-Teilen bestehen grundsätzlich keine aktiven nichttarifären Handelshemmnisse. Es gelten die allgemeinen Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Eine Besonderheit stellt die Zollaussetzung für Teile dar, die für die Luftfahrt oder für Wasserfahrzeuge bestimmt sind. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Lampen-Teil?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für ein Lampen-Teil lautet 9405.99.00.90.0. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur und die 10. Ziffer den TARIC-Code. Die letzte Ziffer ist eine nationale Unterteilung für die deutsche Einfuhr.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lampen-Teile?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Die grundlegende Position 9405 für Beleuchtungskörper ist jedoch stabil. Es ist ratsam, die gültige Fassung der KN regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei technischen Änderungen des Produkts.

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