Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0 ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9405 - Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 9405 50 - nicht elektrische Beleuchtungskörper
Zolltarifnummer: 9405 5000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Eine elektrisch betriebene LED-Laterne fällt unter eine andere Position (8513). Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten für eine erste Prüfung Ihrer Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laterne
Der HS-Code für Laterne lautet 9405.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9405.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9405.50.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9405.50.00.90.0.
Einreihung von Laterne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die elektronische Zollanmeldung (ATLAS) ist eine präzise Warenbeschreibung erforderlich. Geben Sie Art der Lichtquelle (z. B. Kerze, Teelicht, LED), Material des Gehäuses, Form und Verwendungszweck an.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laterne
Alternative Einreihung
Leuchten (tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle, z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren) – für LED-Laternen und batteriebetriebene Leuchten
Alternative Einreihung
handgearbeitet (nicht elektrische Beleuchtungskörper) – für handgefertigte Laternen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Laterne (9405) ≠ Leuchten (tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle, z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren) – für LED-Laternen und batteriebetriebene Leuchten (8513)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laterne bleibt die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laterne (9405) ≠ handgearbeitet (nicht elektrische Beleuchtungskörper) – für handgefertigte Laternen (9405)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laterne bleibt die Zolltarifnummer 9405.50.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere, aus anderen Kapiteln mögliche Codes: z. B. für Laternen, die als reine Dekorationsartikel ohne echte Beleuchtungsfunktion gestaltet sind.
Alternative Einreihung
Leuchten (tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle, z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren) – für LED-Laternen und batteriebetriebene Leuchten
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laterne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laterne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Laterne basierend auf Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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Antiquität
9706.90.00.00.9 · 0 %
Barhocker
9401.71.00.00.0 · 0 %
Standfuß
8516.90.00.99.0 · 2,7 %
