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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung: 3923.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung (3923.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Lebensmittel Verpackung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Lebensmittel Verpackung Produktbild

Lebensmittel Verpackung umfasst eine breite Palette von Kunststoffbehältern wie Schalen, Trays, Blister, Dosen, Eimer und Folienzuschnitte. Die korrekte Einreihung hängt vom Material und der konkreten Ausführung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lebensmittel Verpackung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine rechtsverbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unseren Klassifizierungs-Assistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung

Der HS-Code für Lebensmittel Verpackung lautet 3923.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0.

Einreihung von Lebensmittel Verpackung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Lebensmittel Verpackung richtet sich nach der AV 1 (Wortlaut der Positionen), ergänzt durch AV 3b bei Verbundmaterialien. Bei Kunststoffverpackungen bestimmt das charakterbeständigende Material den Code (Position 3923). Papierbasierte Verpackungen fallen hingegen in Kapitel 48.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 6,5 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

4819.40.00.00.0 6,5 %

andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lebensmittel Verpackung (3923) ≠ andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittel Verpackung bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lebensmittel Verpackung (3923) ≠ Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittel Verpackung bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lebensmittel Verpackung (3923) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittel Verpackung bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Verpackung nicht aus Kunststoff, sondern aus einem anderen Material (z. B. Papier) besteht, kommt eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht:

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 6,5 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel (einschließlich Tüten) aus Polymeren des Ethylens

Alternative Einreihung

3923.29.90.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen

Alternative Einreihung

4819.40.00.00.0 6,5 %

andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lebensmittel Verpackung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE1127/13-13923.21.00.00.0
Transport- und Verpackungsmittel in Form einer ca. 31 x 22 cm großen, farbigen, bedruckten Tüte mit transparentem Sichtfenster, ausgestanztem Tragegriff, wiederverschließbarem Zip - Verschluss und einem Dampfloch. Die Ware (Verbundmaterial) mit einer Gesamtfoliendicke von ca. 96 µm besteht aus einem Verbundmaterial... Mehr anzeigen
DE14981/17-13923.29.90.00.0
Es handelt sich um einen etwa 22,5 x 13 cm großen Standbodenbeutel, bestehend aus einem etwa 120 µm dicken dreilagigen Verbunderzeugnis mit einer Außenlage aus Kraftpapier, einer Mittellage aus einer Folie (Dicke: 12 µm) aus Polyethylenterephthalat und einer Innenlage aus einer Folie (Dicke: 40 µm) aus Polypropylen... Mehr anzeigen
DE24708/09-13923.90.00.00.0
Klarpack / PP-Zuschnitte - klarsichtige Folien aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 180 x 210 bis zu 360 x 450 mm - im Block zusammengefügt - mit einer ca. 30 mm hohen Abreißkante mit Lochungen zum Aufhängen. Die Ware wird im Handelsverkehr zum Verpacken von... Mehr anzeigen
DE24706/09-13923.90.00.00.0
Klarpack /PP-Zuschnitte - klarsichtige Folien aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 90 x 120 bis zu 360 x 450 mm, - an der Oberseite mit Aufhängelochungen versehen. Die Ware wird im Handelsverkehr zum Verpacken von Lebensmitteln verwendet.
DEBTI41751/22-24819.50.00.00.0
Es handelt sich um einen flachliegenden, gerillten, mehrfach gefalzten, an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus Kartonpapier (Größe des Musters: flachliegend etwa 27 x 14 cm). Die Schauseite ist optional mit Produktinformationen bedruckt und mit Kunststofffolie beschichtet. Die Innenseite ist mit... Mehr anzeigen
DE24707/09-13923.90.00.00.0
Zuschnitte aus HDPE - klarsichtige Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 240 x 330 bis zu 360 x 450 mm, - im Block zusammengefasst, mit einer 300 mm hohen Abrisskante mit Befestigungslochungen. Die Ware wird im Handelsverkehr zum Verpacken von Lebensmitteln... Mehr anzeigen
DEBTI27094/18-14202.92.98.90.0
Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, sog. Foodbox iso M, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite (Außenlage) aus Spinnstoffen (laut Antrag aus Polyester), einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus silberfarbener Folie (lt. Antrag aus Aluminium), - mit zwei angenähten Tragegriffen... Mehr anzeigen
DEBTI325/21-14819.40.00.00.0
Es handelt sich um Standbodenbeutel sog. Doypacks, bestehend aus einem dreilagigen Verbunderzeugnis mit einer Außenlage aus Kraftpapier, einer Mittellage aus Cellulosefolie und einer Innenbeschichtung aus einer Stärkeblendfolie. Die jeweils an drei Seiten verschweißten Beutel sind an der Oberseite mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI56298/19-13923.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um annähernd rechteckige, schalenartige Lebensmittelverpackungen ohne Deckel aus teilweise mit Kunststoffadditiven (sog. Masterbatch, Farbgranulat) eingefärbtem Polypropylen (PP) und Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (EVOH; Kunststoffe im Sinne... Mehr anzeigen
DE24706/09-13923.90.00.00.0
Klarpack /PP-Zuschnitte - klarsichtige Folien aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 90 x 120 bis zu 360 x 450 mm, - an der Oberseite mit Aufhängelochungen versehen. Die Ware wird im Handelsverkehr zum Verpacken von Lebensmitteln verwendet.
DE24708/09-13923.90.00.00.0
Klarpack / PP-Zuschnitte - klarsichtige Folien aus Polypropylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 180 x 210 bis zu 360 x 450 mm - im Block zusammengefügt - mit einer ca. 30 mm hohen Abreißkante mit Lochungen zum Aufhängen. Die Ware wird im Handelsverkehr zum Verpacken von... Mehr anzeigen
DE24707/09-13923.90.00.00.0
Zuschnitte aus HDPE - klarsichtige Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - in Größen von 240 x 330 bis zu 360 x 450 mm, - im Block zusammengefasst, mit einer 300 mm hohen Abrisskante mit Befestigungslochungen. Die Ware wird im Handelsverkehr zum Verpacken von Lebensmitteln... Mehr anzeigen
DEBTI2406/21-13923.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der so genannten "Sushibox Party, #80104" um eine etwa 30 x 30 cm große, schwarz-goldene Schale ohne Deckel aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Erzeugnis dient gemeinsam mit einem Deckel (nicht Gegenstand dieser Auskunft) dem Verpacken und... Mehr anzeigen
DE4787/16-13923.90.00.00.0
Es handelt sich um unterschiedlich große Transporttrays aus - lt. Antragsangaben - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Verpackungsmittel mit speziell geformten Vertiefungen und Aussparungen sind z. T. mit einer Kunststofffolie versiegelt. Die Trays dienen u. a. als... Mehr anzeigen
DEBTI10010/24-13923.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei der sog. „Sushibox "Party, #80104“ um eine etwa 30 x 30 cm große, schwarz-goldene Schale ohne Deckel aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Erzeugnis dient gemeinsam mit einem Deckel (nicht... Mehr anzeigen
DE16464/10-13923.90.00.00.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine so genannte "Blisterverpackung" aus transparenter, geblisterter Folie aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben PVC). Das Erzeugnis ist mittig mit einer Pfalzkante versehen, so dass die passgenauen... Mehr anzeigen
DEBTI9466/19-13923.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sog. "Frühstücksbeutel" bestehend aus einer am unteren Rand verschweißten Schlauchfolie aus Polyethylen (PE, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die im flachliegenden Zustand etwa 18 x 28 cm großen Beutel... Mehr anzeigen
DEBTI9465/19-13923.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sog. "Gefrierbeutel" bestehend aus einer am unteren Rand verschweißten Schlauchfolie aus Polyethylen (PE, Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die im flachliegenden Zustand etwa 25 x 32 cm großen Beutel... Mehr anzeigen
DE1585/13-13923.21.00.00.0
Beutel in unterschiedlichen Abmessungen aus klarsichtigen Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die nach oben hin offenen Verpackungsbeutel können einzeln bzw. im Block zusammengefügt mit einer gelochten Abreißkante oder mit Abreisskanten versehen auf Papphülsen aufgerollt... Mehr anzeigen
DE1584/13-13923.21.00.00.0
Beutel in unterschiedlichen Abmessungen aus klarsichtiger Folie aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). An den Außenseiten der Oberseite ist die Ware mit zwei aus der Folie ausgestanzten Trageschlaufen versehen. Das Erzeugnis ist aufgrund des verwendeten dünnen Folienmaterials und der... Mehr anzeigen
DE15915/16-13923.21.00.00.0
Es handelt sich um einen etwa 18,5 x 11 cm großen, transparenten Beutel. Die zweilagige Ware mit einer Gesamtdicke von 122 Mikrometern besteht aus (lt. Angaben des Antragstellers): - einer Außenlage aus PET (Dicke 12 µm), - einer Innenlage aus Folie aus Polyethylen (Dicke 110 µm), einem Kunststoff im Sinne der... Mehr anzeigen
DE18889/15-13923.21.00.00.0
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten und als "Hygiene Beutel" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um Beutel aus miteinander verschweißten Folien aus -lt. Antragsangaben- Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die im flachliegenden Zustand etwa 127 x 87 x 19 mm großen... Mehr anzeigen
DEHH/1355/05-13923.21.00.00.0
Verpackungsbeutel aus schwach transparenter, grauer Folie (keine Streifen). Das Erzeugnis besteht gemäß Packungsaufschrift (PE-PET) aus Polymeren des Ethylens, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der etwa 270 x 305 mm große Beutel ist an drei Seiten verschweißt.
DEHH/2141/06-13923.21.00.00.0
Tüte (ca. 28 cm x 8 cm groß) aus - gemäß den Angaben der Antragstellerin Polyethylen (PE) - einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der so genannte "Hygiene-Beutel" ist zu 30 Stück in einem Pappkarton verpackt.
DEBTI41751/22-24819.50.00.00.0
Es handelt sich um einen flachliegenden, gerillten, mehrfach gefalzten, an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus Kartonpapier (Größe des Musters: flachliegend etwa 27 x 14 cm). Die Schauseite ist optional mit Produktinformationen bedruckt und mit Kunststofffolie beschichtet. Die Innenseite ist mit... Mehr anzeigen
DEBTI41751/22-14819.50.00.00.0
Es handelt sich um einen flachliegenden, zugeschnittenen, mehrfach gefalzten, gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus Kartonpapier (Größe flachliegend etwa 27,0 x 14,2 cm). Das Kartonpapier hat an einer der Längsseiten oben, eine kreisrunde Aussparung, an der zu einem späteren Zeitpunkt ein... Mehr anzeigen
DE5707/16-14819.50.00.00.0
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine konisch zulaufende Box aus Papier [max. Abmesssungen etwa 10,0 x 9,0 x 10,4 cm (L x B x H)] mit einem rechteckigen, etwa 7,7 x 6,5 cm großen Boden und einem Faltverschluss. Sie ist auf der Innenseite mit einem dünnen Kunststofffüberzug versehen und auf den... Mehr anzeigen
DEBTI24300/22-14819.50.00.00.0
Es handelt sich um eine Box aus Pappe mit einem kreisrunden Boden (Durchmesser: etwa 9,4 cm) und einer daran angebrachten, im oberen Bereich zum Verschließen mehrfach eingeschnittene Wandung. Die Box ist auf der Innenseite mit einem dünnen Kunststoffüberzug versehen und im geschlossenen Zustand etwa 9 cm hoch. Die für... Mehr anzeigen
DE5708/16-14819.50.00.00.0
Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Box aus beidseitig mit einer dünnen Kunststofffolie überzogenem Papier mit einem kreisrunden Boden (Durchmesser etwa 9,2 cm) und einer daran angebrachten, im oberen Bereich zum Verschließen mehrfach eingeschnittenen Wandung. Die Box ist in geschlossenem Zustand... Mehr anzeigen
DEBTI49248/20-14819.50.00.00.0
Es handelt sich eine Box aus Pappe mit einem kreisrunden Boden (Durchmesser: etwa 9,3 cm) und einer daran angebrachten, im oberen Bereich zum Verschließen mehrfach eingeschnittenen Wandung. Die Box ist auf der Innenseite mit einem dünnen Kunststoffüberzug versehen und im geschlossenen Zustand etwa 9,5 cm hoch. Die für... Mehr anzeigen
DEBTI13513/20-14819.50.00.00.0
Es handelt sich eine Box aus Pappe mit einem kreisrunden Boden (Durchmesser etwa 9,5 cm) und einer daran angebrachten, im oberen Bereich zum Verschließen mehrfach eingeschnittenen Wandung. Die Box ist auf der Innenseite mit einem dünnen Kunststoffüberzug versehen und im geschlossenen Zustand etwa 11,5 cm hoch. Die für... Mehr anzeigen
DE15444/09-14819.50.00.00.0
Es handelt sich um eine Box aus Pappe mit einem kreisförmigen Boden, an die eine mehrfach gefalzte Wandung angeklebt ist. Zur Öffnung hin weist das Behältnis einen rechteckigen Querschnitt (etwa 8,7 x 10,5 cm) auf. Der obere Bereich der Wandung ist unregelmäßig zugeschnitten, gerillt und geschlitzt, um die Box mit... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrabgaben berechnen

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Lebensmittel Verpackung aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um sofort Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lebensmittelverpackungen

Welche Zolltarifnummer hat Lebensmittel Verpackung?

Die Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung lautet 3923.90.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, die nicht als Säcke, Beutel, Flaschen oder Verschlüsse spezifiziert sind. Dazu gehören Schalen, Trays, Blister, Dosen, Eimer und Folienzuschnitte aus Kunststoff. Die Einreihung wurde durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Lebensmittel Verpackung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Lebensmittel Verpackung lautet 392390. Er umfasst die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer und wird weltweit für die Klassifizierung von Kunststoffverpackungen verwendet. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen auf 8 Stellen zu 39239000, der TARIC-Code auf 10 Stellen zu 3923900000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lebensmittel Verpackung?

Der Drittlandszollsatz für Lebensmittel Verpackung der Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ohne Freihandelsabkommen. Für Länder mit Abkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Lebensmittel Verpackung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Lebensmittel Verpackung erfolgt primär nach Material und Form. Kunststoffverpackungen fallen in Kapitel 39, papierbasierte in Kapitel 48. Eine Alternative zur Sammelposition 3923.90 sind spezifischere Codes wie 3923.21 für PE-Beutel oder 4819.50 für Papierverpackungen. Bei Verbundmaterialien entscheidet der wesentliche Charakter gemäß AV 3b über die Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Daher ist eine sorgfältige Einreihung, ggf. mit Unterstützung eines Klassifizierungs-Assistenten oder einer vZTA, empfehlenswert.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lebensmittel Verpackung?

Für die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 bestehen keine dauerhaften Einfuhrbeschränkungen. Es gilt jedoch eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die für bestimmte Waren zur Verwendung in Luftfahrzeugen eine Zollbefreiung ermöglicht. Für den Export ist bei dual-use-Gütern eine Ausfuhrgenehmigung (Maßnahme 478) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung?

Die vollständige Zolltarifnummer für Lebensmittel Verpackung besteht aus 11 Stellen und lautet 3923.90.00.00.0. Die ersten 6 Stellen (392390) bilden den HS-Code, die 8-stellige KN lautet 39239000, der 10-stellige TARIC-Code 3923900000. Die 11-stellige Zolltarifnummer mit Punkten nach jeder Gruppe (3923.90.00.00.0) ist für die deutsche Zollanmeldung maßgeblich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lebensmittel Verpackung?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen durch die jährliche Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Die Position 3923 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure die gültige Fassung für das jeweilige Jahr prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze durch Handelsabkommen ändern können. Unser Tool zeigt stets die aktuelle Nummer an.

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