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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lebensmittelverarbeitungsmaschine: 8438.80.99.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Lebensmittelverarbeitungsmaschine erfolgt in die Position 8438 des Harmonisierten Systems. Diese Position umfasst Maschinen und Apparate zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 8438.80.99.00.0.

Lebensmittelverarbeitungsmaschine Produktbild

Nicht jede Maschine, die Lebensmittel verarbeitet, fällt automatisch unter diese Position. Die Abgrenzung zu spezifischen Unterpositionen (z. B. für Fleisch, Backwaren oder Früchte) und zu anderen Kapiteln ist entscheidend. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lebensmittelverarbeitungsmaschine oder Zolltarifnummer eingeben

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer. Jede Ebene grenzt den Warenbegriff weiter ein.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8438 - Maschinen und Apparate, im Kapitel|84|anderweit weder genannt noch inbegriffen, zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten
  • Unterposition: 8438 80 - andere Maschinen und Apparate
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8438 8091 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8438 8099 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der allgemeinen Warenbeschreibung und kann von der tatsächlichen Einreihung abweichen. Für eine verbindliche Auskunft nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool oder beantragen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lebensmittelverarbeitungsmaschine

Der HS-Code für Lebensmittelverarbeitungsmaschine lautet 8438.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8438.80.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8438.80.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8438.80.99.00.0.

Einreihung von Lebensmittelverarbeitungsmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung stützt sich auf die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 8438 erfasst Maschinen zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln. Da keine spezifischere Unterposition (8438 10 bis 8438 60) den allgemeinen Begriff der Lebensmittelverarbeitungsmaschine abdeckt, wird die Auffangunterposition 8438 80 herangezogen (AV 3a).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lebensmittelverarbeitungsmaschine

Alternative Einreihung

8438.10.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren

Alternative Einreihung

8438.20.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade

Alternative Einreihung

8438.30.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker

Alternative Einreihung

8438.40.00.00.0 1,7 %

Brauereimaschinen und -apparate

Alternative Einreihung

8438.50.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch

Alternative Einreihung

8438.60.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 1,7 %

Maschinen zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lebensmittelverarbeitungsmaschine (8438) ≠ Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren (8438)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittelverarbeitungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8438.80.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lebensmittelverarbeitungsmaschine (8438) ≠ Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade (8438)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittelverarbeitungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8438.80.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lebensmittelverarbeitungsmaschine (8438) ≠ Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker (8438)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lebensmittelverarbeitungsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 8438.80.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den spezifischen Unterpositionen der Position 8438 können auch Codes aus anderen Kapiteln oder Positionen in Betracht kommen, wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion hat.

Alternative Einreihung

8438.10.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Back- oder Teigwaren

Alternative Einreihung

8438.20.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Süßwaren, Kakao oder Schokolade

Alternative Einreihung

8438.30.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zucker

Alternative Einreihung

8438.40.00.00.0 1,7 %

Brauereimaschinen und -apparate

Alternative Einreihung

8438.50.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Verarbeiten von Fleisch

Alternative Einreihung

8438.60.00.00.0 1,7 %

Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Früchten oder Gemüsen

Alternative Einreihung

8479.82.00.00.0 1,7 %

Maschinen zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lebensmittelverarbeitungsmaschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lebensmittelverarbeitungsmaschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE24481/16-18438.80.99.00.0
Knetmaschine - Lebensmittelverarbeitungsmaschine
DE22048/11-18438.80.99.00.0
Multi-Küchenmaschine
DE7289/16-18438.80.99.00.0
Multi-Küchenmaschine
DE7297/16-18438.80.99.00.0
Küchenmaschine
DE7292/16-18438.80.99.00.0
Küchenmaschine
DEBTI53291/18-18438.80.99.00.0
Küchenmaschine
DEBTI53290/18-18438.80.99.00.0
Küchenmaschine
DE7288/16-18438.80.99.00.0
Küchenmaschine
DE1012/11-18438.80.99.00.0
Sog. Knetmaschine
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Lebensmittelverarbeitungsmaschine. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weitere Abgaben zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lebensmittelverarbeitungsmaschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine allgemeine Lebensmittelverarbeitungsmaschine lautet 8438.80.99.00.0. Diese 11-stellige Nummer ergibt sich aus der Position 8438 (Maschinen zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln) und der Auffangunterposition 8438 80 (andere Maschinen und Apparate). Sie gilt für Maschinen, die nicht spezifisch für eine bestimmte Lebensmittelart wie Fleisch, Backwaren oder Früchte ausgelegt sind.

Welchen HS-Code hat eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine lautet 843880. Er ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC. Der HS-Code 843880 umfasst alle Maschinen und Apparate zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln, die nicht in spezifischeren Unterpositionen genannt sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8438.80.99.00.0 beträgt 1,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern, mit denen kein Freihandelsabkommen oder keine Zollpräferenz besteht, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Präferenzabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Lebensmittelverarbeitungsmaschine erfolgt gegenüber spezifischen Unterpositionen der Position 8438 (z. B. 8438 10 für Backwaren, 8438 50 für Fleisch) sowie gegenüber anderen Positionen wie 8479 (Maschinen mit eigener Funktion) oder 8437 (Müllereimaschinen). Eine Alternative zur Hauptposition 8438 ist die Auffangposition 8479, die jedoch nur dann in Betracht kommt, wenn die Maschine nicht unter 8438 fällt. Die Abgrenzung richtet sich nach der Hauptfunktion und dem Verwendungszweck der Maschine.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Strafen führen. Im Rahmen einer Zollprüfung kann die unrichtige Einreihung als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden. Zudem können Embargomaßnahmen oder Einfuhrbeschränkungen umgangen werden, was rechtliche Konsequenzen hat. Daher ist die korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lebensmittelverarbeitungsmaschinen?

Ja, für die Zolltarifnummer 8438.80.99.00.0 besteht eine Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase). Wenn die Maschine Kältemittel oder andere F-Gase enthält, unterliegt die Einfuhr einer Quotenregelung und ist anmeldepflichtig. Zudem gibt es eine Aussetzung des Zolls für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind (0 % Zoll).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Lebensmittelverarbeitungsmaschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8438.80.99.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (843880), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (84388099), dem 10-stelligen TARIC-Code (8438809900) und der 11. Stelle als nationale Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lebensmittelverarbeitungsmaschinen?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre), der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) oder des TARIC (laufend) ändern. Für die Position 8438 sind in den letzten Jahren keine grundlegenden Änderungen erfolgt, dennoch sollte die Aktualität der Nummer regelmäßig geprüft werden, z. B. über die TARIC-Datenbank der EU.

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