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Büro- und DruckbedarfKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Leinwand: 9010.60.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Leinwand (9010.60.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Leinwand unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Leinwand Produktbild

Für Leinwand sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Leinwand beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Leinwand ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs verortet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9010 - Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien (einschließlich der Apparate zum Projizieren oder Aufbringen von Schaltungsbildern auf sensibilisierte Halbleitermaterialien), in Kapitel|90|anderweit weder genannt noch inbegriffen; Negativbetrachter; Lichtbildwände
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9010 6000 00 0 - Lichtbildwände

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Leinwand

Der HS-Code für Leinwand lautet 9010.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9010.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9010.60.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9010.60.00.00.0.

Einreihung von Leinwand nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Leinwand

Alternative Einreihung

5901.90.00.00.0 0 %

präparierte Malleinwand (Malleinwand/Keilrahmen) – ohne optische Funktion, reine Künstlerleinwand

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

5901.90.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8528.62.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9010.50.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Leinwand (9010) ≠ präparierte Malleinwand (Malleinwand/Keilrahmen) – ohne optische Funktion, reine Künstlerleinwand (5901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Leinwand bleibt die Zolltarifnummer 9010.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leinwand (9010) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (5901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Leinwand bleibt die Zolltarifnummer 9010.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Leinwand (9010) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (8528)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Leinwand bleibt die Zolltarifnummer 9010.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

5901.90.00.00.0 0 %

präparierte Malleinwand (Malleinwand/Keilrahmen) – ohne optische Funktion, reine Künstlerleinwand

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

5901.90.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8528.62.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9010.50.00.00.0 0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Leinwand ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Leinwand (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8386/20-19010.60.00.00.0
So genannte Pull-Up Leinwand, im Wesentlichen bestehend aus einer Leinwand aus einem speziellen Glasfaser-Stoff mit einem Gain-Faktor von 1.0 (Maße: 203 x 114,5 cm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Leinwand befindet sich aufgerollt in einem Gehäuse mit Verschlusssystem, einem Tragegriff, zwei... Mehr anzeigen
DEB/3115/08-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand, sog. Pro Screen Leinwand, Artikel-Nummer 10173, in den Abmessungen von 1830 x 2400 mm. Die Leinwand besteht im Wesenlichen aus einem mattweißen Projektionstuch mit einer schwarzen Randeinfassung, das auf einer Rollwelle aufgerollt ist. Ein Federmechanismus ermöglicht das Ein- bzw. Ausrollen des Tuches... Mehr anzeigen
DEBTI14149/22-29010.60.00.00.0
Sog. professioneller Hintergrund weiß, 165 cm x 220 cm bzw. 210 cm x 220 cm, in Form eines einrollbaren Stoffhintergrunds, mit einer Leinwand aus einem weißen, lichtdichten Gewebe aus Spinnstoffen, das in einer Transportkassette mit ausklappbaren Standfüßen verstaut und an einem fest integrierten, pneumatischen... Mehr anzeigen
DEBTI8388/20-19010.60.00.00.0
So genannte Fancy Motor Leinwand, im Wesentlichen bestehend aus einer Leinwand aus einem speziellen Glasfaser-Stoff mit einem Gain-Faktor von 1.0 (Maße: 203 x 114,5 cm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Leinwand befindet sich, bis sie durch den integrierten Motor ausgefahren wird, aufgerollt in... Mehr anzeigen
DE19208/15-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand, im Wesentlichen bestehend aus einer aufgerollten, in einem Transportgehäuse (1740 x 65 x 65 mm; 4,5 kg) befindlichen, mattweißen Bildwandfläche aus Polyester (163 x 163 cm; 80" Diagonale). Die der Aufprojektion dienende, für den Innenbereich konzipierte Vorrichtung kann manuell auf- und eingerollt... Mehr anzeigen
DE5184/13-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand, in unterschiedlichen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer aufgerollten, in einem Aluminiumgehäuse befindlichen, mattweißen, diffus reflektierenden Bildwandfläche (Typ D), die einen Leuchtdichtefaktor von ca. 1,2 und ggf. eine 4 cm breite schwarzen Umrandung aufweist. Die der Aufprojektion... Mehr anzeigen
DEBTI26581/20-19010.60.00.00.0
So genanntes Ersatzprojektionstuch für Faltrahmenleinwände, im Wesentlichen bestehend aus einem matt weißen PVC Tuch mit unterschiedlichen Maßen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) ausgestattet mit einem umlaufend schwarzen Rand, Befestigungsschlaufen und umlaufend verteilten Druckknöpfen. Das Tuch wird... Mehr anzeigen
DEB/1743/05-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus einer Lichtbildwand (charakterbestimmend) mit zerlegtem Rahmen und einer zusätzlichen Halterung. Die Bespannung der einen Seite besteht aus naturweißem Polyester Trikot, während die andere Seite mit einer... Mehr anzeigen
DEB/3115/08-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand, sog. Pro Screen Leinwand, Artikel-Nummer 10173, in den Abmessungen von 1830 x 2400 mm. Die Leinwand besteht im Wesenlichen aus einem mattweißen Projektionstuch mit einer schwarzen Randeinfassung, das auf einer Rollwelle aufgerollt ist. Ein Federmechanismus ermöglicht das Ein- bzw. Ausrollen des Tuches... Mehr anzeigen
DE5184/13-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand, in unterschiedlichen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer aufgerollten, in einem Aluminiumgehäuse befindlichen, mattweißen, diffus reflektierenden Bildwandfläche (Typ D), die einen Leuchtdichtefaktor von ca. 1,2 und ggf. eine 4 cm breite schwarzen Umrandung aufweist. Die der Aufprojektion... Mehr anzeigen
DE19208/15-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand, im Wesentlichen bestehend aus einer aufgerollten, in einem Transportgehäuse (1740 x 65 x 65 mm; 4,5 kg) befindlichen, mattweißen Bildwandfläche aus Polyester (163 x 163 cm; 80" Diagonale). Die der Aufprojektion dienende, für den Innenbereich konzipierte Vorrichtung kann manuell auf- und eingerollt... Mehr anzeigen
DEBTI8386/20-19010.60.00.00.0
So genannte Pull-Up Leinwand, im Wesentlichen bestehend aus einer Leinwand aus einem speziellen Glasfaser-Stoff mit einem Gain-Faktor von 1.0 (Maße: 203 x 114,5 cm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Leinwand befindet sich aufgerollt in einem Gehäuse mit Verschlusssystem, einem Tragegriff, zwei... Mehr anzeigen
DEBTI8388/20-19010.60.00.00.0
So genannte Fancy Motor Leinwand, im Wesentlichen bestehend aus einer Leinwand aus einem speziellen Glasfaser-Stoff mit einem Gain-Faktor von 1.0 (Maße: 203 x 114,5 cm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Leinwand befindet sich, bis sie durch den integrierten Motor ausgefahren wird, aufgerollt in... Mehr anzeigen
DEBTI14149/22-29010.60.00.00.0
Sog. professioneller Hintergrund weiß, 165 cm x 220 cm bzw. 210 cm x 220 cm, in Form eines einrollbaren Stoffhintergrunds, mit einer Leinwand aus einem weißen, lichtdichten Gewebe aus Spinnstoffen, das in einer Transportkassette mit ausklappbaren Standfüßen verstaut und an einem fest integrierten, pneumatischen... Mehr anzeigen
DEBTI26581/20-19010.60.00.00.0
So genanntes Ersatzprojektionstuch für Faltrahmenleinwände, im Wesentlichen bestehend aus einem matt weißen PVC Tuch mit unterschiedlichen Maßen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) ausgestattet mit einem umlaufend schwarzen Rand, Befestigungsschlaufen und umlaufend verteilten Druckknöpfen. Das Tuch wird... Mehr anzeigen
DEB/1743/05-19010.60.00.00.0
Lichtbildwand in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus einer Lichtbildwand (charakterbestimmend) mit zerlegtem Rahmen und einer zusätzlichen Halterung. Die Bespannung der einen Seite besteht aus naturweißem Polyester Trikot, während die andere Seite mit einer... Mehr anzeigen
DEF/5470/09-15901.90.00.00.0
Präparierte Malleinwand, sog. Künstlerleinwände - in den Abmessungen: 40 cm x 80 cm oder 100 cm x 70 cm, - bestehend aus einem mit einer sog. Gessogrundierung versehenen Gewebe aus laut Antrag Baumwolle, das auf einen Holzrahmen (sog. Keilrahmen) aus laut Antrag Fichten- bzw. Tannenholz gespannt ist, -... Mehr anzeigen
DEF/6802/07-15901.90.00.00.0
Präparierte Malleinwand, sog. Keilrahmen, Artikel-Nr.: B 68323, siehe beigefügtes Foto, - in den Abmessungen: 30 cm x 24 cm, - bestehend aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus Baumwolle, das mittels Heftklammern auf einen Holzrahmen gespannt ist, - zusammen mit 8 Holzkeilen für die spätere... Mehr anzeigen
DE23996/11-15901.90.00.00.0
Präparierte Malleinwand, sog. Keilrahmen, - zusammen mit acht Holzkeilen für die spätere Korrektur der Gewebespannung in einer Kunststofffolie mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - in den Abmessungen von lt. Antrag 20 cm x 20 cm, - bestehend aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus lt. Antrag... Mehr anzeigen
DEBTI33676/19-15901.90.00.00.0
Leinwand, sog. Keilrahmen, Foto siehe Anlage, - in Folie eingeschweißt, - quadratisch, mit den Abmessungen von laut Antrag 10 cm x 10 cm, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einen Rahmen aus Holz gespannt ist, - stellt sich als präparierte Malleinwand dar, - das... Mehr anzeigen
DE23313/14-15901.90.00.00.0
Leinwand auf Staffelei, sog. kleiner Keilrahmen mit Staffelei, Art. Nr. 144506, Foto siehe Anlage, - gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - zusammengesetzte Ware, bestehend aus einer präparierten Malleinwand und einer Mini-Staffelei, - präparierte Malleinwand: -- quadratisch; in den Abmessungen von ca. 7 cm x 7... Mehr anzeigen
DE6024/15-15901.90.00.00.0
Keilrahmen, Foto siehe Anlage, - in Folie eingeschweißt, - in den Abmessungen von ca. 40 cm x 30 cm, - aus einem leinwandbindigen, einseitig bestrichenen, leicht steifen Gewebe aus Spinnstoffen, das auf einen Rahmen aus Holz gespannt ist, - insbesondere nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die... Mehr anzeigen
DEF/4952/04-15901.90.00.00.0
Präparierte Malleinwand - aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen Baumwollgewebe (charakterbestimmend insbesondere nach der Bedeutung in bezug auf die Verwendung), das mit Heftklammern auf einen Holzrahmen gespannt ist, - Größe: 10 x 10 cm
DEF/386/07-15901.90.00.00.0
Präparierte Malleinwand (lt. Antrag: "Leinwand auf Rollen, Kat.: 7585") - aus einem einseitig bestrichenen, leicht steifen Baumwollgewebe (lt. Untersuchung), - Größe: 50 x 200 cm, rechteckig zugeschnitten, nicht gesäumt.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Leinwand

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Leinwand mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Leinwände

Welche Zolltarifnummer hat Leinwand?

Die Zolltarifnummer für eine Projektionsleinwand (Beamerleinwand) lautet 9010.60.00.00.0. Für eine Malleinwand (Keilrahmen) gilt die Zolltarifnummer 5901.90.00.00.0. Die korrekte Einreihung hängt von der Bauart und Funktion der Leinwand ab.

Welchen HS-Code hat Leinwand?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Projektionsleinwand lautet 901060. Für eine Malleinwand lautet der HS-Code 590190. Der HS-Code ist die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Leinwand?

Der Drittlandszollsatz für Projektionsleinwände (Zolltarifnummer 9010.60.00.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Leinwand zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zwischen Projektionsleinwänden (Position 9010) und Malleinwänden (Position 5901). Eine Alternative zur Projektionsleinwand ist der Beamer (Position 8528), der als aktives Gerät eingereiht wird. Die Abgrenzung richtet sich nach der Funktion: passive Projektionsfläche vs. aktive Bilderzeugung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Leinwand verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei wiederholten Fehlern kann das Zollamt die Überlassung der Ware verweigern. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Leinwand?

Für Projektionsleinwände (9010.60.00.00.0) gibt es keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt die allgemeine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die für Teile gilt, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Bei der Ausfuhr können Beschränkungen nach der Kulturgüterverordnung (Maßnahme 735) relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Leinwand?

Die vollständige Zolltarifnummer für Leinwand ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (901060), der 8-stelligen KN (90106000), dem 10-stelligen TARIC-Code (9010600000) und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer (9010.60.00.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Leinwand?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Projektionsleinwände ist die Position 9010 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Warenmustern.

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Ermitteln Sie die passende Zolltarifnummer mit Begründung, vZTA-Vergleich und aktuellen Maßnahmen.

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