Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie zur Zolltarifnummer 1001.99.00.40.0 für Mahlweizen.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGETREIDE10
- PositionWeizen und Mengkorn1001
- Unterpositionandere100191
- Unterpositionandere100199
- ZolltarifnummerWeichweizen mittlerer Qualität
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mahlweizen
Der HS-Code für Mahlweizen lautet 1001.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1001.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1001.99.00.40. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1001.99.00.40.0.
Einreihung von Mahlweizen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Mahlweizen erfordert eine genaue Abgrenzung zu anderen Getreidearten und verarbeiteten Erzeugnissen, insbesondere in der Vermahlungstechnik.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mahlweizen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWeichweizen hoher Qualität – strengere Anforderungen (mind. 78 kg/hl, Eiweiß ≥14,6%, Fallzeit ≥230) | 1001.99.00.13.0 | 95 % |
| Alternative EinreihungWeichweizen hoher Qualität, andere – wenn hohe Qualität ohne alle spezifischen Kriterien | 1001.99.00.15.0 | 95 % |
| Alternative EinreihungWeichweizen niederer Qualität – wenn Futterweizen oder niedrige Backqualität | 1001.99.00.50.0 | 95 % |
| Alternative EinreihungWeichweizen, andere – Auffangposition für nicht näher spezifizierten Weichweizen | 1001.99.00.94.0 | 95 % |
| Alternative EinreihungHartweizen (Durum) – abweichende botanische Art, ausgeschlossen für Mahlweizen/Brotweizen | 1001.11.00.00.0 | 95 % |
| Alternative EinreihungWeizen zur Aussaat – abweichende Verwendung | 1001.91.00.00.0 | 95 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Mahlweizen (1001) ≠ Weichweizen hoher Qualität – strengere Anforderungen (mind. 78 kg/hl, Eiweiß ≥14,6%, Fallzeit ≥230) (1001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mahlweizen bleibt die Zolltarifnummer 1001.99.00.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mahlweizen (1001) ≠ Weichweizen hoher Qualität, andere – wenn hohe Qualität ohne alle spezifischen Kriterien (1001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mahlweizen bleibt die Zolltarifnummer 1001.99.00.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Mahlweizen (1001) ≠ Weichweizen niederer Qualität – wenn Futterweizen oder niedrige Backqualität (1001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mahlweizen bleibt die Zolltarifnummer 1001.99.00.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mahlweizen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI39439/20-1 | Weichweizenmehl. Antragsangaben: Weizenmehl, fein; Zutaten: 100% Weizenmehl; Verwendungszweck: für Dampfbrötchen, Kekse, Kuchen, Biscuits. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI 18624/17-1 vorgelegten Warenmusters: hellbeigefarbenes, feines Pulver, einem Weichweizenmehl entsprechend; Geschmack: nach Getreidemehl;... Mehr anzeigenWeichweizenmehl. Antragsangaben: Weizenmehl, fein; Zutaten: 100% Weizenmehl; Verwendungszweck: für Dampfbrötchen, Kekse, Kuchen, Biscuits. Beschaffenheit des zur vZTA DEBTI 18624/17-1 vorgelegten Warenmusters: hellbeigefarbenes, feines Pulver, einem Weichweizenmehl entsprechend; Geschmack: nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Kunststoffbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Weizenmehl, fein; Nährwertinformation (pro 100 g): 76,3 g Kohlenhydrate; Inhalt: 1 kg". Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 2,5 GHT oder weniger. Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Siebdurchgang / Maschenweite 315 µm (nach der Warenbeschaffenheit): mindestens 80 %. Mehl von Weichweizen. Weniger anzeigen | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI5309/18-1 | Weizenvollkornmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizenvollkornmehl. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbeiges, mit dunkleren Partikeln durchsetztes mehlfeines Pulver mit einer für Vollkornmehl typischen Beschaffenheit, in einem... Mehr anzeigenWeizenvollkornmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizenvollkornmehl. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbeiges, mit dunkleren Partikeln durchsetztes mehlfeines Pulver mit einer für Vollkornmehl typischen Beschaffenheit, in einem Musterbeutel. Aufgrund der Antragsangaben und der äußeren Beschaffenheit wird als zutreffend unterstellt, dass es sich um ein Weichweizenmehl handelt, mit einem Stärkegehalt von mehr als 45 GHT, einem Aschegehalt von 2,5 GHT oder weniger und einem Siebdurchgang von mehr als 80 GHT bei einer lichten Maschenweite des Siebes von 315 µm. Mehl von Weichweizen. Weniger anzeigen | 1101.00.15.00.0 |
| DEBTI55392/18-1 | Bio Weizenvollkornmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizenvollkornmehl, Bio. Es wurden vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbraunes, mehlfeines Pulver mit deutlich erkennbaren, fein vermahlenen Schalenbestandteilen und einer für... Mehr anzeigenBio Weizenvollkornmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizenvollkornmehl, Bio. Es wurden vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hellbraunes, mehlfeines Pulver mit deutlich erkennbaren, fein vermahlenen Schalenbestandteilen und einer für Vollkornmehl typischen Beschaffenheit, abgepackt in einem transparenten Kunststoffbeutel. Stärkegehalt i. d. Tr. (gemäß Beschaffenheit) mehr als 45 GHT Aschegehalt i. d. Tr. (gemäß Angabe): 2,5 GHT oder weniger Siebdurchgang Maschenweite 315 µm (gemäß Beschaffenheit): 80 GHT oder mehr. Mehl von Weichweizen. Weniger anzeigen | 1101.00.15.00.0 |
| DE943/16-1 | Weichweizengrieß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizengrieß; zum Verzehr nach Aufkochen in heißer Milch; Kochzeit: 1-2 Minuten. Die geschälten Körner wurden nicht mit Dampf behandelt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelber, feinkörniger Getreidegrieß, verpackt in einem mehrsprachig... Mehr anzeigenWeichweizengrieß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Weichweizengrieß; zum Verzehr nach Aufkochen in heißer Milch; Kochzeit: 1-2 Minuten. Die geschälten Körner wurden nicht mit Dampf behandelt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: hellgelber, feinkörniger Getreidegrieß, verpackt in einem mehrsprachig bedruckten 800-g-Kunststoffbeutel. Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Semolina; Nutritional value, g/100 g of the product: carbohydrates: 71,0". Nach der Beschaffenheit des Warenmusters beträgt der Stärkegehalt i. d. Trockenmasse mehr als 45 GHT, der Aschegehalt i. d. Trockenmasse 2,5 GHT oder weniger, der Siebdurchgang (1,25 mm Maschenweite) 95 GHT oder mehr und der Siebdurchgang (315 µm Maschenweite) weniger als 80 GHT. Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen und Spelz. Weniger anzeigen | 1103.11.90.00.0 |
| DE17268/12-1 | Weichweizengrieß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grob- und Feingrieß von Weichweizen und Spelz. Bezeichnung: Irmik (Grießmehl). Verkaufseinheit: 20 x 500 g. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Müllereierzeugnis von blassgelber Farbe, einem Weizengrieß entsprechend, augenscheinlich nicht... Mehr anzeigenWeichweizengrieß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Grob- und Feingrieß von Weichweizen und Spelz. Bezeichnung: Irmik (Grießmehl). Verkaufseinheit: 20 x 500 g. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Müllereierzeugnis von blassgelber Farbe, einem Weizengrieß entsprechend, augenscheinlich nicht agglomeriert, abgepackt in einem transparenten, teilweise buntbedruckten Kunststoffbeutel mit einer Beschriftung in mehreren Sprachen. Beschriftung (Auszug): "Irmik. Semolina. Griess. Griessmeel. 500 g". Aufgrund der Beschaffenheit der Ware kann als zutreffend unterstellt werden, dass der Stärkegehalt mehr als 45 %, der Aschegehalt 2,5 % oder weniger, der Siebdurchgang (Maschenweite 1,25 mm) 95 GHT oder mehr und der Siebdurchgang (Maschenweite 315 µm) weniger als 80 GHT beträgt. Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen und Spelz. Weniger anzeigen | 1103.11.90.00.0 |
| DE4247/17-1 | Geschrotete Weizenkörner. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio-Weizen, geschrotet; abgefüllt in Big-Bags; Verwendung: zur Weiterverarbeitung in Bio-Mischfutter. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschrotete Weizenkörner, daneben einige ganze Weizenkörner und wenig mehlfeine Teilchen. Nach der... Mehr anzeigenGeschrotete Weizenkörner. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio-Weizen, geschrotet; abgefüllt in Big-Bags; Verwendung: zur Weiterverarbeitung in Bio-Mischfutter. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschrotete Weizenkörner, daneben einige ganze Weizenkörner und wenig mehlfeine Teilchen. Nach der Beschaffenheit des Warenmusters beträgt der Stärkegehalt i. d. Trockenmasse mehr als 45 GHT, der Aschegehalt i. d. Trockenmasse 2,5 GHT oder weniger und der Siebdurchgang (1,25 mm Maschenweite) weniger als 95 GHT. Getreidekörner, anders bearbeitet, von anderem Getreide, andere, nur geschrotet, von Weizen. Weniger anzeigen | 1104.29.51.00.0 |
| DEBTI53099/18-1 | Grieß aus Weichweizenflocken. Antragsangaben: Weichweizenflocken, vermahlen, Bio. Es liegen vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit vor. Beschaffenheit des Warenmusters: Helles beigefarbenes Pulver mit rotbraunen, gröberen Schalenteilen, in seiner Beschaffenheit einem Weichweizengrieß entsprechend, abgepackt in... Mehr anzeigenGrieß aus Weichweizenflocken. Antragsangaben: Weichweizenflocken, vermahlen, Bio. Es liegen vertrauliche Angaben zur Warenbeschaffenheit vor. Beschaffenheit des Warenmusters: Helles beigefarbenes Pulver mit rotbraunen, gröberen Schalenteilen, in seiner Beschaffenheit einem Weichweizengrieß entsprechend, abgepackt in einem transparenten Polybeutel. Stärkegehalt i. Tr. (gemäß Beschaffenheit): mehr als 45 GHT. Aschegehalt i. Tr. (gemäß Beschaffenheit): 2,5 GHT oder weniger. Siebdurchgang Maschenweite 315 µm (gemäß Angabe): weniger als 80 GHT. Siebdurchgang Maschenweite 1,25 mm (gemäß Beschaffenheit): 95 GHT oder mehr. Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen. Weniger anzeigen | 1103.11.90.00.0 |
| DEBTI39962/18-1 | Antragsangaben: Emmervollkornschrot fein. Hergestellt aus gereinigtem Emmer. Ohne Zusatz anderer Lebensmittel oder Zusatzstoffe. Aussehen: Schrot, bräunlich-weiß. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Musterbeutel, darin ein beigefarbener, feiner Vollkorngrieß. Siebdurchgang (Maschenweite: 1,25 mm, gemäß... Mehr anzeigenAntragsangaben: Emmervollkornschrot fein. Hergestellt aus gereinigtem Emmer. Ohne Zusatz anderer Lebensmittel oder Zusatzstoffe. Aussehen: Schrot, bräunlich-weiß. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Musterbeutel, darin ein beigefarbener, feiner Vollkorngrieß. Siebdurchgang (Maschenweite: 1,25 mm, gemäß Beschaffenheit): 95 GHT oder mehr. Siebdurchgang (Maschenweite: 0,315 mm, gemäß Angabe): weniger als 80 GHT. Aschegehalt gemäß Angabe: 2,5 GHT oder weniger. Stärkegehalt gemäß Angabe: mehr als 45 GHT. Feingrieß von Hartweizen. Weniger anzeigen | 1103.11.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle für Mahlweizen (Drittland)
Drittlandszollsatz
95 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 95 % | Drittlandszoll |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 95 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 95 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 95 % | Drittlandszoll |
Aktive Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
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Exportzölle für Mahlweizen
Exportmaßnahmen
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