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LandwirtschaftstechnikKapitel 06Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sonnenblume: 0603.19.70.90.0

Frische Schnittblumen der Art Helianthus annuus werden zu Binde- und Zierzwecken verwendet. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Kapitel 06 als Ware des Blumenhandels.

Sonnenblume Produktbild

Die vollständige Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 gilt für frische Sonnenblumen. Daneben gibt es Einreihungsmöglichkeiten für verwandte Waren wie getrocknete Sonnenblumen oder künstliche Nachbildungen – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Sonnenblume eingeben…

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif gliedert die Sonnenblume ausgehend vom Abschnitt II über das Kapitel 06 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 06 - LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  • Position: 0603 - Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  • Unterposition: 0603 11 - frisch
  • Unterposition: 0603 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0603 1970 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0603 1970 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 ist geprüft, aber einzelfallabhängig. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Einreihung für Ihre konkrete Ware zu bestätigen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblume

Der HS-Code für Sonnenblume lautet 0603.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0603.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0603.19.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0603.19.70.90.0.

Einreihung von Sonnenblume nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der frischen Sonnenblume erfolgt nach AV 1. Der Wortlaut der Position 0603 erfasst geschnittene Blumen zu Zierzwecken. Da die Sonnenblume nicht in einer spezifischen Gattungsposition wie Rose (0603.11) oder Lilie (0603.15) fällt, verbleibt sie in der Auffangunterposition 0603.19 (andere frische Schnittblumen). Auf der 8-stelligen Ebene ist keine der spezifisch genannten Gattungen (Protea, Banksia etc.) zutreffend, sodass 0603.19.70 und abschließend TARIC 0603.19.70.90 maßgeblich sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblume

Alternative Einreihung

0603.19.70.10.0 0 %

der Gattung Protea

Alternative Einreihung

0603.19.70.20.0 0 %

der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia

Alternative Einreihung

0603.90.00.00.0 0 %

andere (getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet)

Alternative Einreihung

6702.90.00.00.0 0 %

künstliche Blumen, Blätter und Früchte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sonnenblume (0603) ≠ der Gattung Protea (0603)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblume bleibt die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sonnenblume (0603) ≠ der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia (0603)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblume bleibt die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sonnenblume (0603) ≠ andere (getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet) (0603)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblume bleibt die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte die Ware nicht als frische Schnittblume einzureihen sein, kommt ein anderer Kapitelcode in Betracht:

Alternative Einreihung

0603.90.00.00.0 0 %

andere (getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet)

Alternative Einreihung

6702.90.00.00.0 0 %

künstliche Blumen, Blätter und Früchte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblume ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblume (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/1643/07-16702.90.00.00.0
künstliche Sonnenblumenblüten (Nachbildungen aus Spinnstoff und Kunststoff) - als Abgrenzungsfall relevant
DE14868/13-10604.90.99.00.0
getrocknete Sonnenblumenstengel zu Binde- und Zierzwecken - Abgrenzungsfall zu 0604
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

7

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben berechnen

Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sonnenblume simulieren. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sonnenblumen

Welche Zolltarifnummer hat eine Sonnenblume?

Die Zolltarifnummer für eine frische Sonnenblume (Helianthus annuus) zu Binde- oder Zierzwecken lautet 0603.19.70.90.0. Weicht die Ware in Beschaffenheit oder Verwendungszweck ab – etwa als Trockenblume oder künstliche Nachbildung – kann eine andere Codenummer gelten.

Welchen HS-Code hat eine Sonnenblume?

Der HS-Code (6-stellig) für frische Schnittblumen, die nicht zu den spezifisch genannten Gattungen wie Rosen oder Orchideen gehören, lautet 060319. Die Kombinierte Nomenklatur verfeinert auf 06031970, der TARIC-Code auf 0603197090.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Sonnenblume?

Der Drittlandszollsatz für frische Schnittblumen der Position 0603 konnte für die Sonnenblume nicht ermittelt werden. Für die Schweiz gilt aufgrund des EFTA-Abkommens ein Präferenzzollsatz von 0 %. Für konkrete Zollsätze empfehlen wir die Abfrage im TARIC.

Wie unterscheidet sich eine Sonnenblume zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt zu anderen Positionen: Sonnenblumenkerne zur Ölgewinnung fallen in Kapitel 12 (Rapsähnliche Ölsaaten). Blattwerk ohne Blüten gehört in Position 0604. Künstliche Nachbildungen aus Kunststoff oder Spinnstoff werden in Position 6702 eingereiht. Die Alternative 0603.90 gilt nur für getrocknete oder anderweitig bearbeitete Sonnenblumen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Sonnenblume verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu unrichtigen Zollanmeldungen führen. Dies hat Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder zur Folge. Bei Zweifeln ist eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für eine Sonnenblume?

Für die Einfuhr von frischen Schnittblumen der Position 0603 aus Drittländern sind pflanzengesundheitliche Anforderungen (Pflanzenschutzzeugnis) zu beachten. Zusätzlich können für bestimmte Ursprungsländer Zusatzzölle (Code 695) erhoben werden. Aktuelle Maßnahmen sind im TARIC zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Sonnenblume?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für frische Sonnenblumen lautet 0603.19.70.90.0, wobei der HS-Code 6 Ziffern (060319), die Kombinierte Nomenklatur 8 Ziffern (06031970) und der TARIC-Code 10 Ziffern (0603197090) umfasst.

Ändern sich Zolltarifnummern für eine Sonnenblume?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den harmonisierten Zolltarif der EU. Es ist ratsam, die gültige Fassung für das aktuelle Jahr zu verwenden. Die Datenbank des TARIC oder der EZT-online bieten die jeweils aktuelle Nummer.

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