Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert die Sonnenblume ausgehend vom Abschnitt II über das Kapitel 06 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelLEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS06
- PositionBlumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet0603
- Unterpositionfrisch060311
- Unterpositionandere060319
- Kombinierte Nomenklaturandere06031970
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblume
Der HS-Code für Sonnenblume lautet 0603.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0603.19.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0603.19.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0603.19.70.90.0.
Einreihung von Sonnenblume nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der frischen Sonnenblume erfolgt nach AV 1. Der Wortlaut der Position 0603 erfasst geschnittene Blumen zu Zierzwecken. Da die Sonnenblume nicht in einer spezifischen Gattungsposition wie Rose (0603.11) oder Lilie (0603.15) fällt, verbleibt sie in der Auffangunterposition 0603.19 (andere frische Schnittblumen). Auf der 8-stelligen Ebene ist keine der spezifisch genannten Gattungen (Protea, Banksia etc.) zutreffend, sodass 0603.19.70 und abschließend TARIC 0603.19.70.90 maßgeblich sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblume
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungder Gattung Protea | 0603.19.70.10.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungder Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia | 0603.19.70.20.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet) | 0603.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungkünstliche Blumen, Blätter und Früchte | 6702.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sonnenblume (0603) ≠ der Gattung Protea (0603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblume bleibt die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblume (0603) ≠ der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia (0603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblume bleibt die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblume (0603) ≠ andere (getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet) (0603) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblume bleibt die Zolltarifnummer 0603.19.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht als frische Schnittblume einzureihen sein, kommt ein anderer Kapitelcode in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungkünstliche Blumen, Blätter und Früchte | 6702.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblume (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/1643/07-1 | künstliche Sonnenblumenblüten (Nachbildungen aus Spinnstoff und Kunststoff) - als Abgrenzungsfall relevant | 6702.90.00.00.0 |
| DE14868/13-1 | getrocknete Sonnenblumenstengel zu Binde- und Zierzwecken - Abgrenzungsfall zu 0604 | 0604.90.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
7
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Einfuhrabgaben berechnen
Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sonnenblume simulieren. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Waren werden ebenfalls in der Landwirtschaftstechnik verwendet: