Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Pflanzenkohle von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer.
- AbschnittKap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und KorbmacherwarenIX
- KapitelHOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE44
- PositionHolzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst4402
- Unterpositionandere440290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenkohle
Der HS-Code für Pflanzenkohle lautet 4402.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4402.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4402.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4402.90.00.90.0.
Einreihung von Pflanzenkohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Position 4402 erfasst Holzkohle aus beliebiger Biomasse, die durch trockene Destillation (Pyrolyse) gewonnen wird. Die Pflanzenkohle muss nicht aktiviert sein und darf keine Düngemittelzusätze enthalten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenkohle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHolzkohle aus Bambus - andere | 4402.10.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAktivkohle - andere | 3802.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungchemische Erzeugnisse und Zubereitungen, andere | 3824.99.93.90.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungtierische oder pflanzliche Düngemittel | 3101.00.00.00.2 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pflanzenkohle (4402) ≠ Holzkohle aus Bambus - andere (4402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenkohle bleibt die Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pflanzenkohle (4402) ≠ Aktivkohle - andere (3802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenkohle bleibt die Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pflanzenkohle (4402) ≠ chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, andere (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenkohle bleibt die Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn Pflanzenkohle als Futtermittelzusatz oder Bodenhilfsstoff vermischt wird, kann die Einreihung in andere Kapitel erfolgen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAktivkohle - andere | 3802.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungchemische Erzeugnisse und Zubereitungen, andere | 3824.99.93.90.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungtierische oder pflanzliche Düngemittel | 3101.00.00.00.2 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenkohle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2621/12-1 | Pellets aus Maisstängeln und Maisblättern | 2308.00.90.00.0 |
| DEBTI18108/21-1 | Gärreste (pelletiert) | 3101.00.00.00.2 |
| DEBTI3734/21-1 | Kaffeeproduktionsrückstände-Pellets | 3824.99.93.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner für Pflanzenkohle
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Pflanzenkohle: Bei einem Warenwert von 10.000 Euro fällt ein Drittlandszoll von 0 % an. Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert fällig.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung oder einen ähnlichen Verwendungszweck.