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LandwirtschaftstechnikKapitel 44Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pflanzenkohle: 4402.90.00.90.0

Pflanzenkohle (Biokohle) wird durch Pyrolyse pflanzlicher Biomasse hergestellt und als Bodenverbesserer, Kohlenstoffsenke oder Futtermittelzusatz verwendet. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als sonstige Holzkohle.

Pflanzenkohle Produktbild

Nicht aktivierte Pflanzenkohle fällt in Position 4402 – Holzkohle. Beachten Sie die Abgrenzung zu Aktivkohle, Düngemitteln oder chemischen Erzeugnissen: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pflanzenkohle beschreiben, z. B. Biokohle: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Pflanzenkohle von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer.

  • Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
  • Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  • Position: 4402 - Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepresst
  • Unterposition: 4402 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4402 9000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Abgrenzung zu Aktivkohle (Position 3802) oder Düngemitteln (Kapitel 31) ist fehleranfällig. Lassen Sie Ihre Pflanzenkohle mit unserem Klassifizierungstool in Sekunden prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenkohle

Der HS-Code für Pflanzenkohle lautet 4402.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4402.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4402.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4402.90.00.90.0.

Einreihung von Pflanzenkohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Position 4402 erfasst Holzkohle aus beliebiger Biomasse, die durch trockene Destillation (Pyrolyse) gewonnen wird. Die Pflanzenkohle muss nicht aktiviert sein und darf keine Düngemittelzusätze enthalten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenkohle

Alternative Einreihung

4402.10.00.90.0 0 %

Holzkohle aus Bambus - andere

Alternative Einreihung

3802.90.00.00.0 0 %

Aktivkohle - andere

Alternative Einreihung

3824.99.93.90.0 0 %

chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, andere

Alternative Einreihung

3101.00.00.00.2 0 %

tierische oder pflanzliche Düngemittel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pflanzenkohle (4402) ≠ Holzkohle aus Bambus - andere (4402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenkohle bleibt die Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pflanzenkohle (4402) ≠ Aktivkohle - andere (3802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenkohle bleibt die Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pflanzenkohle (4402) ≠ chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, andere (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenkohle bleibt die Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn Pflanzenkohle als Futtermittelzusatz oder Bodenhilfsstoff vermischt wird, kann die Einreihung in andere Kapitel erfolgen.

Alternative Einreihung

4402.10.00.90.0 0 %

Holzkohle aus Bambus - andere

Alternative Einreihung

3802.90.00.00.0 0 %

Aktivkohle - andere

Alternative Einreihung

3824.99.93.90.0 0 %

chemische Erzeugnisse und Zubereitungen, andere

Alternative Einreihung

3101.00.00.00.2 0 %

tierische oder pflanzliche Düngemittel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pflanzenkohle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenkohle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2621/12-12308.00.90.00.0
Pellets aus Maisstängeln und Maisblättern
DEBTI18108/21-13101.00.00.00.2
Gärreste (pelletiert)
DEBTI3734/21-13824.99.93.90.0
Kaffeeproduktionsrückstände-Pellets
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Pflanzenkohle

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Pflanzenkohle: Bei einem Warenwert von 10.000 Euro fällt ein Drittlandszoll von 0 % an. Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert fällig.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pflanzenkohle

Welche Zolltarifnummer hat Pflanzenkohle?

Pflanzenkohle (Biokohle) wird unter der Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für nicht aktivierte Pflanzenkohle aus pflanzlicher Biomasse wie Holz, Grünschnitt oder Stroh, die durch Pyrolyse hergestellt wurde und als Bodenverbesserer, Kohlenstoffsenke oder Futtermittelzusatz dient.

Welchen HS-Code hat Pflanzenkohle?

Der HS-Code für Pflanzenkohle lautet 4402.90. Er umfasst Holzkohle, die nicht aus Bambus oder Schalen/Nüssen hergestellt ist. Die sechsstellige HS-Nummer 440290 ist die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pflanzenkohle?

Der Drittlandszollsatz für Pflanzenkohle der Zolltarifnummer 4402.90.00.90.0 beträgt 0 Prozent. Die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern ist zollfrei. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Pflanzenkohle zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur Aktivkohle (3802), die durch zusätzliche Aktivierung der Kohle entsteht. Eine Alternative ist die Einreihung als Düngemittel (3101) bei Mischung mit Nährstoffen, oder als Futtermittel (2309) bei Verwendung als Trägerstoff. Reine Pflanzenkohle bleibt jedoch unter 4402.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pflanzenkohle verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Abgabenberechnung, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Besonders kritisch ist die Verwechslung mit Aktivkohle, da hierfür eine andere Überwachung und ggf. höhere Abgaben gelten können.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pflanzenkohle?

Für die Einfuhr von Pflanzenkohle bestehen keine besonderen Beschränkungen. Allerdings unterliegt die Ausfuhr aus der EU einer Genehmigungspflicht (Ausfuhrgenehmigung nach BAFA). Dies betrifft sowohl Pflanzenkohle als auch andere Holzkohle der Position 4402.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pflanzenkohle?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pflanzenkohle ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4402.90.00.90.0. Sie besteht aus dem 6-stelligen HS-Code (4402.90), der 8-stelligen KN-Code (4402.90.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4402.90.00.90), ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pflanzenkohle?

Die Zolltarifnummer für Pflanzenkohle kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern, jedoch sind die Position 4402 und die Unterposition 4402.90 seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, die Aktualität jährlich zu prüfen, besonders die 8. bis 11. Stelle.

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