Hierarchie der Zolltarifnummer
Matcha wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs), Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) eingereiht. Die Position 0902 umfasst Tee, auch aromatisiert:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
Zolltarifnummer: 0902 1000 00 0 - grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Matcha kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Matcha
Der HS-Code für Matcha ist 0902.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 0902.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 0902.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 09021000000 .
Einreihung von Matcha nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Matcha kann je nach Verpackungsgröße und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um Kleinverpackungen bis 3 kg, Großgebinde oder aufkonzentrierte Extrakte handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Matcha
Matcha-Pulver in Verpackungen bis 3 kg (Dosen, Beutel, Tüten)
Grüner Tee (nicht fermentiert) in Umschließungen bis 3 kg – Einzelhandel, Foodservice
Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B)
Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg
Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in Kleinverpackungen
Schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Matcha-Pulver (0902) ≠ Matcha-Extrakt (2101)
Lösliche Teekonzentrate, Essenzen und Auszüge fallen unter Position 2101. Matcha als gemahlenes Blattmaterial gehört zu 0902.
Grüner Tee Blatttee (0902) ≠ Matcha-Latte-Mischung (2101/1901)
Fertige Matcha-Latte-Pulver mit Milchpulver, Zucker oder anderen Zutaten fallen nicht unter 0902, sondern ggf. unter 2101 oder 1901.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht jedes Matcha-Produkt fällt unter Kapitel 09. Aufkonzentrierte Extrakte oder Mischprodukte mit anderen Zutaten werden unter anderen Positionen eingereiht:
Matcha als lösliches Konzentrat oder Extrakt – wenn aufkonzentriert oder mit Trägerstoffen
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Matcha ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Verpackungsgröße, Verarbeitungsgrad und Warenaufmachung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Matcha (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Matcha entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
"Matcha Grüntee Pulver; #80153" – grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern der Camellia sinensis var. sinensis, in einem Gebinde zu 1 kg abgepackt.
AV 1, Pos. 0902
"VHZ04 - VIETNAMSE LADY - Matcha grüner Tee Pulver" – grüne getrocknete, geschnittene und fein gemahlene Blätter der Camellia sinensis, ohne weitere Zusätze, in einem bedruckten Beutel (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf verpackt.
AV 1, Pos. 0902
"Matcha-Tee/Pulver" – grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern der Camellia sinensis, in luftdichten Standbeuteln aus Aluminium (8 und 11 g) für den Einzelverkauf.
AV 1, Pos. 0902
"Matcha Tee" / "Kyoto Matcha Tee" – grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten à 30 g in einer bedruckten Dose mit Umkarton.
AV 1, Pos. 0902
Grüner Tee (Matcha) in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg – Großgebinde.
AV 1, Pos. 0902
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,2 %Drittlandszoll
USA3,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,2 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %EU-India FTA
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,2 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Bio-Matcha darf nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt.
Für Matcha-Tee können zusätzliche Zollabgaben anfallen, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen.
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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