Hierarchie der Zolltarifnummer
Matcha ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
Zolltarifnummer: 0902 1000 00 0 - grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Diese Einreihung gilt nur für Matcha in Gebinden bis 3 kg. Für größere Gebinde nutzen Sie unseren Klassifizierer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Matcha
Der HS-Code für Matcha lautet 0902.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.10.00.00.0.
Einreihung von Matcha nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben der Hauptposition kommen folgende Alternativen in Betracht:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Matcha
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Matcha-Pulver in Verpackungen bis 3 kg (Dosen, Beutel, Tüten)Grüner Tee (nicht fermentiert) in Umschließungen bis 3 kg – Einzelhandel, Foodservice | 0902.10.00.00.0 | 3,2 % |
| Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg | 0902.20.00.00.0 | 3,2 % |
| Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in KleinverpackungenSchwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg | 0902.30.00.00.0 | 3,2 % |
| Matcha als lösliches Konzentrat oder Extrakt – wenn aufkonzentriert oder mit TrägerstoffenAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee | 2101.20.10.00.0 | 3,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Matcha (0902) ≠ Grüner Tee (nicht fermentiert) in Umschließungen bis 3 kg – Einzelhandel, Foodservice (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Matcha-Pulver in Verpackungen bis 3 kg (Dosen, Beutel, Tüten). Für Matcha bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Matcha (0902) ≠ Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B). Für Matcha bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Matcha (0902) ≠ Schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in Kleinverpackungen. Für Matcha bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn das Produkt abweichende Eigenschaften aufweist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg | 0902.20.00.00.0 | 3,2 % |
| Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in KleinverpackungenSchwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg | 0902.30.00.00.0 | 3,2 % |
| Matcha als lösliches Konzentrat oder Extrakt – wenn aufkonzentriert oder mit TrägerstoffenAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee | 2101.20.10.00.0 | 3,2 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Matcha ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Matcha (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI16084/24-1 | Matcha Grüntee Pulver; #80153 - grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), in Gebinde zu 1 kg | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI47722/24-1 | VHZ04 - VIETNAMSE LADY - Matcha grüner Tee Pulver - getrocknete, geschnittene und fein gemahlene Blätter des Teestrauches Camellia sinensis, in Beutel zu 50 g | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI27654/17-1 | Matcha -Tee/Pulver - grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea, in Standbeuteln zu 8 und 11 g | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI22933/17-1 | Matcha 101-O - grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea, mit wasserlöslichem Tee-Extrakt (1 GHT), in Kunststoffdose zu 100 g | 0902.10.00.00.0 |
| DE14736/14-1 | Matcha - getrockneter, gemahlener, nicht fermentierter grüner Tee vom Strauch der Gattung Thea, in Alubeutel zu 108 g | 0902.10.00.00.0 |
| DE8710/14-1 | Matcha Tee / Kyoto Matcha Tee - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten zu 30 g | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI18149/20-1 | Matcha Tee / Kyoto Matcha Tee - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten zu 30 g mit Dose und Umkarton | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI28523/23-1 | Matcha Tee / Kyoto Matcha Tee - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten zu 30 g | 0902.10.00.00.0 |
| DEBTI37240/22-1 | Matcha - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg | 0902.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse | Bio-Matcha darf nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für Matcha-Tee können zusätzliche Zollabgaben anfallen, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Matcha mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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Hirsemehl
1102.90.90.00.0 · 98 % (spezifischer Zoll)
Backware
1905.90.80.00.0 · 9 %
Praline-Ohne-Alkohol
1806.90.19.00.0 · 8,3 %
Flusskrebs
0306.39.10.00.0 · 7,5 %
Casein
3501.10.90.00.0 · 9 %
Kraut
0709.99.90.90.0 · nicht ermittelt
Mohnsamen
1207.91.90.00.0 · 0 %
