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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Matcha: 0902.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Matcha (0902.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Matcha unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Matcha Produktbild

Matcha ist fein gemahlenes Grünteepulver aus nicht fermentierten Teeblättern. Die korrekte Einreihung hängt von der Verpackungsgröße ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Matcha beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Matcha ist im Zolltarif wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0902 1000 00 0 - grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt nur für Matcha in Gebinden bis 3 kg. Für größere Gebinde nutzen Sie unseren Klassifizierer.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Matcha

Der HS-Code für Matcha lautet 0902.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.10.00.00.0.

Einreihung von Matcha nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Neben der Hauptposition kommen folgende Alternativen in Betracht:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Matcha

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Matcha-Pulver in Verpackungen bis 3 kg (Dosen, Beutel, Tüten)Grüner Tee (nicht fermentiert) in Umschließungen bis 3 kg – Einzelhandel, Foodservice0902.10.00.00.0 3,2 %
Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg0902.20.00.00.0 3,2 %
Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in KleinverpackungenSchwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg0902.30.00.00.0 3,2 %
Matcha als lösliches Konzentrat oder Extrakt – wenn aufkonzentriert oder mit TrägerstoffenAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee2101.20.10.00.0 3,2 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Matcha (0902) ≠ Grüner Tee (nicht fermentiert) in Umschließungen bis 3 kg – Einzelhandel, Foodservice (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Matcha-Pulver in Verpackungen bis 3 kg (Dosen, Beutel, Tüten). Für Matcha bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Matcha (0902) ≠ Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B). Für Matcha bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Matcha (0902) ≠ Schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg (0902)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in Kleinverpackungen. Für Matcha bleibt die Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn das Produkt abweichende Eigenschaften aufweist:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Matcha-Pulver als Großgebinde über 3 kg (Industrielieferung, B2B)Anderer grüner Tee (nicht fermentiert) – Großgebinde über 3 kg0902.20.00.00.0 3,2 %
Fermentierter Tee (z.B. Schwarztee, Oolong) in KleinverpackungenSchwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in Umschließungen bis 3 kg0902.30.00.00.0 3,2 %
Matcha als lösliches Konzentrat oder Extrakt – wenn aufkonzentriert oder mit TrägerstoffenAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee2101.20.10.00.0 3,2 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Matcha ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Matcha (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI16084/24-1Matcha Grüntee Pulver; #80153 - grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), in Gebinde zu 1 kg0902.10.00.00.0
DEBTI47722/24-1VHZ04 - VIETNAMSE LADY - Matcha grüner Tee Pulver - getrocknete, geschnittene und fein gemahlene Blätter des Teestrauches Camellia sinensis, in Beutel zu 50 g0902.10.00.00.0
DEBTI27654/17-1Matcha -Tee/Pulver - grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea, in Standbeuteln zu 8 und 11 g0902.10.00.00.0
DEBTI22933/17-1Matcha 101-O - grünes Pulver aus getrockneten, gemahlenen, nicht fermentierten Blättern vom Strauch der Gattung Thea, mit wasserlöslichem Tee-Extrakt (1 GHT), in Kunststoffdose zu 100 g0902.10.00.00.0
DE14736/14-1Matcha - getrockneter, gemahlener, nicht fermentierter grüner Tee vom Strauch der Gattung Thea, in Alubeutel zu 108 g0902.10.00.00.0
DE8710/14-1Matcha Tee / Kyoto Matcha Tee - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten zu 30 g0902.10.00.00.0
DEBTI18149/20-1Matcha Tee / Kyoto Matcha Tee - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten zu 30 g mit Dose und Umkarton0902.10.00.00.0
DEBTI28523/23-1Matcha Tee / Kyoto Matcha Tee - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Alutüten zu 30 g0902.10.00.00.0
DEBTI37240/22-1Matcha - grüner Tee in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs, in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg0902.10.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,2 %Drittlandszoll
USA3,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,2 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBio-Matcha darf nur mit gültiger Kontrollbescheinigung importiert werden, die den Bio-Standard (EU-Öko-Verordnung) bestätigt.
ZusatzzölleFür Matcha-Tee können zusätzliche Zollabgaben anfallen, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Matcha mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Matcha

Welche Zolltarifnummer hat Matcha?

Matcha wird unter der Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für grünen Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Matcha ist fein gemahlenes Pulver aus getrockneten, nicht fermentierten Teeblättern der Pflanze Camellia sinensis.

Welchen HS-Code hat Matcha?

Der HS-Code für Matcha lautet 090210. Dies ist die sechsstellige internationale Warennummer, die für grünen Tee (nicht fermentiert) in kleinen Gebinden bis 3 kg vergeben wird. Der HS-Code ist die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Matcha?

Der Drittlandszollsatz für Matcha (Zolltarifnummer 0902.10.00.00.0) beträgt 3,2 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise bei Importen aus Großbritannien, der Schweiz oder Japan.

Wie unterscheidet sich Matcha zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Matcha erfolgt vor allem gegenüber Teeauszügen (Kapitel 21) und fermentierten Tees (Position 0902.30/0902.40). Matcha ist reines Blattpulver, kein Extrakt oder Konzentrat. Eine Alternative ist die Einreihung als anderer grüner Tee (0902.20.00.00.0) bei Gebinden über 3 kg. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend für den anzuwendenden Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Matcha verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware vom Zoll beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Problemen bei der Einfuhrkontrolle führen, insbesondere bei Bio-Produkten. Eine korrekte Klassifizierung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Matcha?

Ja, für Matcha gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Bio-Matcha unterliegt der Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750). Es muss eine gültige Kontrollbescheinigung nach EU-Öko-Verordnung vorliegen. Zudem besteht eine allgemeine Einfuhrüberwachung (Code 731) und es können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Matcha?

Die Zolltarifnummer für Matcha ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.10.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (090210), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (09021000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0902100000) sowie einer 11. Stelle für die nationale Statistik. Die vollständige Nummer ist für die Zollanmeldung erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Matcha?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Matcha ist die Position 0902 seit Jahren stabil, aber die 11. Stelle kann sich durch statistische Anpassungen ändern. Es ist ratsam, die aktuelle Nummer regelmäßig zu prüfen, z. B. über den TARIC der EU-Kommission oder unseren Klassifizierer.

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