Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung folgt der Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Schokolade und Schokoladeerzeugnisse
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9011 - Pralinen, auch gefüllt
Zolltarifnummer: 1806 9019 00 0 - andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Praline-Ohne-Alkohol
Der HS-Code für Praline-Ohne-Alkohol lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.19.00.0.
Einreihung von Praline-Ohne-Alkohol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Pralinen gelten die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitt- oder Kapitel-Anmerkungen) bestimmt, dass Schokolade und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen unter Position 1806 fallen. AV 6 (Unterpositionen derselben Stufe) führt zur Unterposition 1806.90, da Pralinen als andere kakaohaltige Zubereitungen anzusehen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Praline-Ohne-Alkohol
Alternative Einreihung
Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig
Alternative Einreihung
andere - gefüllt (Schokoladentafeln)
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Praline-Ohne-Alkohol (1806) ≠ Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Praline-Ohne-Alkohol bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Praline-Ohne-Alkohol (1806) ≠ andere - gefüllt (Schokoladentafeln) (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Praline-Ohne-Alkohol bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Praline-Ohne-Alkohol (1806) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Praline-Ohne-Alkohol bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware, die nicht als Praline qualifiziert oder komplett ohne Kakaobestandteile ist, kann in andere Kapitel fallen.
Alternative Einreihung
Pralinen, auch gefüllt - alkoholhaltig
Alternative Einreihung
andere - gefüllt (Schokoladentafeln)
Alternative Einreihung
Hartkaramellen, auch gefüllt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Praline-Ohne-Alkohol ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Praline-Ohne-Alkohol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Weitere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Praline-Ohne-Alkohol
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Exportzölle (EU-Ausfuhr)
Ausfuhrmaßnahmen
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Praline
1806.90.19.00.0 · 8,3 %
