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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Backware: 1905.90.80.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Backware (1905.90.80.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Backware unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Backware Produktbild

Für Backware sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Backware beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Backwaren leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) der Position 1905 ab. Nachfolgend ist der vollständige Hierarchiepfad von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer dargestellt.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9080 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Bei handelt es sich um einen weiten Sammelbegriff. Die hier genannte Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 ist die Auffangposition und erfasst nur solche Erzeugnisse, die nicht in spezifischeren Unterpositionen beschrieben sind. Bitte prüfen Sie die genaue Zusammensetzung Ihrer Ware. Nutzen Sie den Klassifikationsassistenten, um sicherzustellen, dass keine spezifischere Unterposition einschlägig ist.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Backware

Der HS-Code für Backware lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.80.00.0.

Einreihung von Backware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für den allgemeinen Begriff Backwaren ist die Auffangposition 1905.90.80.00.0 sachgerecht. Soweit eine konkrete Backware einer spezifischeren Warenbenennung der Position 1905 entspricht, ist diese vorrangig anzuwenden. Die folgende Tabelle zeigt die fachlich naheliegenden Alternativen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Backware

Alternative Einreihung

1905.90.30.00.0 9,0 %

Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, Zucker/Fett in Trockenmasse ≤ 5 GHT

Alternative Einreihung

1905.90.70.00.0 9,0 %

Andere Backwaren mit Saccharose/Invertzucker/Isoglucose ≥ 5 GHT

Alternative Einreihung

1905.20.00.00.0 9,0 %

Leb- und Honigkuchen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Backware (1905) ≠ Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, Zucker/Fett in Trockenmasse ≤ 5 GHT (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backware bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Backware (1905) ≠ Andere Backwaren mit Saccharose/Invertzucker/Isoglucose ≥ 5 GHT (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backware bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Backware (1905) ≠ Leb- und Honigkuchen (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Backware bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Backwaren können auch verwandte Waren anderer Positionen in Betracht kommen, wenn die Ware eine andere Hauptfunktion oder Zusammensetzung hat.

Alternative Einreihung

1905.90.30.00.0 9,0 %

Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, Zucker/Fett in Trockenmasse ≤ 5 GHT

Alternative Einreihung

1905.90.70.00.0 9,0 %

Andere Backwaren mit Saccharose/Invertzucker/Isoglucose ≥ 5 GHT

Alternative Einreihung

1905.20.00.00.0 9,0 %

Leb- und Honigkuchen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Backware ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Backware (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI45954/24-11905.90.30.00.0
Weizenbrötchen, tiefgekühlt. Tiefgekühlte, vorgebackene Brötchen mit Sternschnitt, nach Art von Kaisersemmeln, 36 Stück verpackt in einem Karton mit Angaben zum Erzeugnis (Nettogewicht: 2,592 kg (36 x 72 g)); Backanleitung: ca. fünf Minuten bei 180 °C fertig backen. Zucker in der Trockenmasse*: 5 GHT oder... Mehr anzeigen
DE24100/09-11905.90.30.00.0
Vorgebackene, tiefgekühlte Brötchen Vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung (s. Feld 8) lagen vor; eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Vorgebackene und tiefgekühlte Weizenbrötchen mit einem Stückgewicht von 60 g, die in Verkaufsgebinden mit einem Nettogewicht von 6.720 g vertrieben werden. Fett in der... Mehr anzeigen
DE24102/09-11905.90.30.00.0
Vorgeschnittene, tiefgekühlte Brötchen Vertrauliche Informationen zur Zusammensetzung (s. Feld 8) lagen vor; eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Vorgeschnittene und tiefgekühlte Baguettebrötchen mit einem Stückgewicht von 55 g, die in Verkaufsgebinden mit einem Nettogewicht von 8.100 g vertrieben werden. Fett in... Mehr anzeigen
DEBTI45932/24-11905.90.30.00.0
Roggenmischbrot, tiefgekühlt. Tiefgekühltes, vorgebackenes Roggenmischbrot, neun Stück verpackt in einem Karton mit Angaben zum Erzeugnis (Nettogewicht: 7,36 kg (9 x 818 g)); Backanleitung: Die aufgetauten Brote 18 Minuten bei 180 °C fertig backen. Zucker in der Trockenmasse*: 5 GHT oder weniger  Fett in der... Mehr anzeigen
DEBTI45937/24-11905.90.80.00.0
Mehrkornbrötchen, tiefgefroren. Tiefgefrorene, vorgebackene Mehrkornbrötchen, 40 Stück (2 Beutel á 20 Stück) verpackt in einem Karton mit Angaben zum Erzeugnis (Nettogewicht: 3,6 kg (40 x 90 g)); Backanleitung: Brötchen bei 198 °C neun Minuten fertig backen. Fettgehalt bezogen auf die Trockenmasse: mehr als 5... Mehr anzeigen
DE24129/11-11901.20.00.00.0
Brotbackmischung Ein Warenmuster lag nicht vor. Nach den Antragsangaben zur Zusammensetzung (siehe Feld 8) und zur Verwendung handelt es sich um eine Mischung aus Getreidemehlen, Saaten, Speisesalz und Backmittel, aus der nach Zugabe von Wasser und Hefe ein Brotteig hergestellt werden soll. Kakao (gem.... Mehr anzeigen
DE24130/11-11901.20.00.00.0
Brotbackmischung Ein Warenmuster lag nicht vor. Nach den Antragsangaben zur Zusammensetzung (siehe Feld 8) und zur Verwendung handelt es sich um eine Mischung aus Getreidemehlen, Saaten, Sauerteig, Speisesalz und Backmittel, aus der nach Zugabe von Wasser und Hefe ein Brotteig hergestellt werden soll. Kakao (gem.... Mehr anzeigen
DE24128/11-11901.20.00.00.0
Brotbackmischung Ein Warenmuster lag nicht vor. Nach den Antragsangaben zur Zusammensetzung (siehe Feld 8) und zur Verwendung handelt es sich um eine Mischung aus Getreidemehlen, Speisesalz und Backmittel, aus der nach Zugabe von Wasser und Hefe ein Brotteig hergestellt werden soll. Kakao (gem. Antragsangaben):... Mehr anzeigen
DEBTI33049/20-11905.90.80.00.0
Mozzarella Sticks im Backteig, vorgebacken. Ein Warenmuster (in Originalumschließung) und eine Produktspezifikation lagen vor. Bedruckter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis in englischer Sprache (Mozzarella cheese sticks coated in breadcrumbs with a chilli dip, 250 g), zu den Zutaten (siehe Feld 8) und zur... Mehr anzeigen
DEBTI45017/24-11905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Chili im Backteig, vorgebacken, tiefgefroren. Faltkarton (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (1000 g) und zur Zubereitung (Erzeugnis bei 182 °C für 3,5 min frittieren); darin tiefgekühlte, unregelmäßig oval geformte Stücke (ca. 5 cm x  3 cm) aus einer mit grünen Chilistücken... Mehr anzeigen
DEBTI18849/21-11905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Chili im Backteig, vorgebacken, tiefgefroren. Tiefgekühlte, unregelmäßig oval geformte Stücke (ca. 3 cm x 4 cm) aus einer orangefarbenen Käsezubereitung, die mit einem schwarz und orangefarbenen vorgebackenen Teig umhüllt ist, luftdicht verpackt in einem Folienbeutel, der sich in einem... Mehr anzeigen
DEBTI19888/24-11905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Chili im Backteig, vorgebacken, tiefgefroren. Tiefgekühlte, unregelmäßig oval geformte, vorgebackene Stücke (ca. 3 cm x 4 cm) aus einer mit grünen Gemüsestücken durchsetzten, gelblichen Käsezubereitung, die mit einer Naß-Trockenpanade vollständig umhüllt ist, verpackt in einem etikettierten... Mehr anzeigen
DEBTI33049/20-21905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Jalapeno im Backteig, vorgebacken. Ein Warenmuster (nicht in Originalumschließung) und eine Produktspezifikation lagen vor. Bedruckter Faltkarton mit Angaben zum Erzeugnis in englischer Sprache (Jalapeno pepper halves with a cream cheese filling coated in breadcrumbs with a chilli dip, 250 g), zu... Mehr anzeigen
DEBTI47184/20-11905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Chili im Backteig, vorgebacken, tiefgefroren. Ein Warenmuster und Angaben zur Zusammensetzung (siehe Feld 8) lagen vor. Demnach handelt es sich um tiefgekühlte, unregelmäßig oval geformte Stücke (ca. 5 cm x 3 cm) aus einer mit grünen Chilistücken durchsetzten, gelblichen Käsezubereitung, die mit... Mehr anzeigen
DEBTI46569/24-11905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Chili im Backteig, vorgebacken, tiefgefroren. Faltkarton (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (1000 g) und zur Zubereitung (Erzeugnis bei 200 °C für 8 min backen oder bei 175 °C für 3 min frittieren); darin tiefgekühlte, unregelmäßig oval geformte Stücke (ca. 4 cm x 3 cm) aus einer mit grünen... Mehr anzeigen
DEBTI44995/24-11905.90.80.00.0
Käsezubereitung mit Chili im Backteig, vorgebacken, tiefgefroren. Tiefgekühlte, unregelmäßig oval geformte Stücke (ca. 5 cm x 3 cm) aus einer mit grünen Chilistücken durchsetzten, gelblichen Käsezubereitung, die vollständig mit einem vorgebackenen Teig umhüllt ist. Das Erzeugnis wird durch Frittieren (3 Minuten bei... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse

Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Backwaren

Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Backwaren aus einem Drittland berechnen. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die relevante Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Backwaren

Welche Zolltarifnummer hat Backware?

Dem generischen Oberbegriff Backware wird die Auffangposition 1905.90.80.00.0 zugeordnet. Diese 11-stellige Zolltarifnummer erfasst alle Backerzeugnisse, die keiner spezifischeren Warenbenennung der Position 1905 (Backwaren) entsprechen. Dazu zählen Brot, Brötchen, Gebäck, Kuchen, Kekse und Feinbackwaren, sofern sie nicht unter den Unterpositionen für Knäckebrot, Kekse, Waffeln oder Zwieback fallen.

Welchen HS-Code hat Backware?

Der HS-Code (6-stellig) für Backwaren lautet 1905.90. Diese Unterposition des Harmonisierten Systems umfasst alle anderen Backwaren, die nicht unter die spezifischen HS-Unterpositionen 1905.10 (Knäckebrot), 1905.20 (Lebkuchen), 1905.31 (gesüßte Kekse), 1905.32 (Waffeln) oder 1905.40 (Zwieback) fallen. Der HS-Code 1905.90 bildet die Grundlage für die weiteren Unterteilungen in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Backware?

Der Drittlandszollsatz für Backwaren beträgt 9 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Handelsabkommen mit der EU, wie China, USA oder Thailand. Aus vielen Ländern bestehen jedoch Abkommen mit 0 % Zollsatz, etwa aus der Türkei (Zollunion), der Schweiz (EFTA) oder Südkorea (EU-KR Freihandel). Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %.

Wie unterscheidet sich Backware zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Backwaren erfolgt gegenüber spezifischeren Unterpositionen derselben Position. Zu den Alternativen zählen Unterpositionen für Knäckebrot (1905.10), gesüßte Kekse (1905.31), Waffeln (1905.32), Zwieback (1905.40) oder extrudierte Snacks (1905.90.55). Die Auffangposition 1905.90.80.00.0 ist anwendbar, wenn keine dieser spezifischen Warenbenennungen zutrifft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Backware verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu materiellen Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer durch die Zollverwaltung führen. Zudem drohen Verzögerungen bei der Abfertigung sowie Bußgelder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben. Im Falle einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für das konkrete Erzeugnis ist diese zwingend zu beachten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Backware?

Ja, für Backwaren können mehrere Einfuhrmaßnahmen greifen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle bezüglich genetisch veränderter Organismen (GVO), die Veterinärkontrolle bei Backwaren mit tierischen Bestandteilen sowie die Kontrolle ökologischer Erzeugnisse. Zudem besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent und es können Zusatzzölle anfallen. Die Abfertigung unterliegt den Beschränkungen für Lebensmittel.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Backware?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Backwaren lautet 1905.90.80.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (1905.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1905.90.80), dem 10-stelligen TARIC-Code (1905.90.80.00) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (1905.90.80.00.0). Diese Stellenanzahl ist für die Anmeldung im IT-Verfahren ATLAS erforderlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Backware?

Die Zolltarifnummern des Kapitels 19 einschließlich der Position 1905 unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Für den generischen Begriff Backware ist die Auffangposition 1905.90.80.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure die jährlichen Änderungen im EU-Zolltarif (ABl. C-Reihe) verfolgen, um eine korrekte Einreihung sicherzustellen.

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