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WerkzeugeKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Messrad: 9029.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Messrad (9029.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Messrad unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Messrad Produktbild

Die korrekte Einreihung eines Messrads hängt von der Bauart und der Funktion ab. Entscheidend ist, dass das Gerät die gemessene Strecke automatisch zusammenzählt – dadurch wird es als Kilometerzähler der Position 9029 zugeordnet. Für eine detaillierte Abgrenzung zu anderen Messinstrumenten siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Messrad beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Messrad gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9029 - Andere Zähler (z.|B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position|9014|oder 9015; Stroboskope
  • Unterposition: 9029 10 - Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9029 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) DEBTI3726/24-1. Für eine rechtssichere Einreihung Ihres konkreten Produkts nutzen Sie bitte den KI-gestützten Klassifizierungsassistenten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Messrad

Der HS-Code für Messrad lautet 9029.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9029.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9029.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9029.10.00.90.0.

Einreihung von Messrad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Ein Messrad mit Zählwerk fällt unter Position 9029 (Kilometerzähler), da es die zurückgelegte Strecke summiert. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen und der Zolltarifnummer; hier ist die Codenummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Messrad

Alternative Einreihung

9017.80.90.00.0 1,9 %

Längenmessinstrumente für den Handgebrauch (Position 9017) – hierher gehören Maßstäbe, Maßbänder, Lineale und vergleichbare Geräte ohne Zählwerk. Das vZTA DEBTI3726/24-1 grenzt Messräder mit Zählwerk ausdrücklich ab, da sie Längen zusammenzählen und damit als Kilometerzähler (Position 9029) einzureihen sind.

Alternative Einreihung

9015.10.00.00.0 1,9 %

Entfernungsmesser (Position 9015) – optische Instrumente zur Messung der Entfernung zwischen Instrument und Zielpunkt. Das vZTA schließt Position 9015 ausdrücklich aus, da ein Messrad nicht optisch arbeitet.

Alternative Einreihung

9029.90.00.90.0 1,9 %

Teile für Tachometer (vZTA DEBTI209/20-1) – betrifft reine Messrad-Teile (Radkörper) als Zubehör für Handtachometer, nicht komplette Messräder mit Zählwerk.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Messrad (9029) ≠ Längenmessinstrumente für den Handgebrauch (Position 9017) – hierher gehören Maßstäbe, Maßbänder, Lineale und vergleichbare Geräte ohne Zählwerk. Das vZTA DEBTI3726/24-1 grenzt Messräder mit Zählwerk ausdrücklich ab, da sie Längen zusammenzählen und damit als Kilometerzähler (Position 9029) einzureihen sind. (9017)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messrad bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Messrad (9029) ≠ Entfernungsmesser (Position 9015) – optische Instrumente zur Messung der Entfernung zwischen Instrument und Zielpunkt. Das vZTA schließt Position 9015 ausdrücklich aus, da ein Messrad nicht optisch arbeitet. (9015)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messrad bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Messrad (9029) ≠ Teile für Tachometer (vZTA DEBTI209/20-1) – betrifft reine Messrad-Teile (Radkörper) als Zubehör für Handtachometer, nicht komplette Messräder mit Zählwerk. (9029)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Messrad bleibt die Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist nur bei grundlegend anderer Bauart oder Funktion möglich. Nachfolgend eine mögliche Alternative außerhalb der Position 9029:

Alternative Einreihung

9017.80.90.00.0 1,9 %

Längenmessinstrumente für den Handgebrauch (Position 9017) – hierher gehören Maßstäbe, Maßbänder, Lineale und vergleichbare Geräte ohne Zählwerk. Das vZTA DEBTI3726/24-1 grenzt Messräder mit Zählwerk ausdrücklich ab, da sie Längen zusammenzählen und damit als Kilometerzähler (Position 9029) einzureihen sind.

Alternative Einreihung

9015.10.00.00.0 1,9 %

Entfernungsmesser (Position 9015) – optische Instrumente zur Messung der Entfernung zwischen Instrument und Zielpunkt. Das vZTA schließt Position 9015 ausdrücklich aus, da ein Messrad nicht optisch arbeitet.

Alternative Einreihung

9029.90.00.90.0 1,9 %

Teile für Tachometer (vZTA DEBTI209/20-1) – betrifft reine Messrad-Teile (Radkörper) als Zubehör für Handtachometer, nicht komplette Messräder mit Zählwerk.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Messrad ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Messrad (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI3726/24-19029.10.00.90.0
Schul-Rolltacho in Form eines Messrades – Rad mit Skala, Führungsstange, mechanischem Zählwerk. Eingereiht in 9029.10.00.90.0 als Kilometerzähler.
DEBTI209/20-19029.10.00.90.0
Messrad als Teil (Radkörper) für Handtachometer. Eingereiht in 9029.90.00.90.0.
DEB/1141/06-19029.10.00.90.0
Längenmessinstrument mit Antriebsrad (Count and Roll). Eingereiht in 9017.80.90.00.0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

1,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,9 %

Drittlandszoll

USA1,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Messrad mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um die anfallenden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Messräder

Welche Zolltarifnummer hat ein Messrad?

Ein Messrad wird unter der Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Kilometerzähler und andere Zähler, die Wegstrecken automatisch summieren. Die Einreihung wird durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI3726/24-1 bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Messrad?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für ein Messrad lautet 902910. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Messrad?

Der Drittlandszollsatz für ein Messrad (Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0) beträgt 1,9 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China oder die USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich ein Messrad zolltechnisch von anderen Messinstrumenten?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Messrads zu anderen Messinstrumenten erfolgt über die Funktion: Ein Messrad summiert Wegstrecken automatisch (Kilometerzähler, Position 9029). Eine Alternative wäre ein einfaches Längenmessinstrument ohne Zählwerk (Position 9017) oder ein optischer Entfernungsmesser (Position 9015).

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Messrad verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Messräder?

Für Messräder (Zolltarifnummer 9029.10.00.90.0) gelten bei der Ausfuhr Beschränkungen: Es besteht eine Ausfuhrgenehmigungspflicht durch das BAFA (Maßnahme 473) sowie eine allgemeine Ausfuhrbeschränkung (Maßnahme 467). Bei der Einfuhr gibt es eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Messrad?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für ein Messrad lautet 9029.10.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (902910), der 8-stelligen KN (90291000), dem 10-stelligen TARIC-Code (9029100090) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Messräder?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte größere Änderung für Messräder liegt einige Jahre zurück. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar veröffentlicht. Eine regelmäßige Prüfung der gültigen Nummer wird empfohlen.

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