Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Codepfad von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9996 - andere
Zolltarifnummer: 3824 9996 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 für Molekularsieb basiert auf verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA). Für Ihre spezifische Wareneinfuhr empfehlen wir eine Prüfung mit unserem Klassifizierungstool. Maßgeblich sind die genaue Produktform, die Porengröße und das Herstellverfahren.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Molekularsieb
Der HS-Code für Molekularsieb lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.
Einreihung von Molekularsieb nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Molekularsieben in Position 3824 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) nach dem Wortlaut der Positionen und der AV 6 für die Unterebenen. Maßgeblich ist, dass es sich um chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie handelt, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Molekularsieb
Alternative Einreihung
Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4mm, oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit Durchmesser 1,6-3,4mm oder 4-6mm
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Molekularsieb (3824) ≠ Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4mm, oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Molekularsieb bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Molekularsieb (3824) ≠ Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit Durchmesser 1,6-3,4mm oder 4-6mm (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Molekularsieb bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nicht in Betracht, da es sich bei Molekularsieben um chemische Zubereitungen handelt. Einzige Ausnahme wären natürliche Zeolithe, die in Kapitel 25 (Waren mineralischen Ursprungs) fallen können.
Nur für natürliche Zeolithe, keine synthetischen Molekularsiebe
andere Mineralstoffe (für natürliche Zeolithe)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Molekularsieb ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Molekularsieb (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Molekularsieb
Berechnen Sie hier die Einfuhrabgaben für Ihr Molekularsieb aus China oder anderen Drittländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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