Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Codepfad von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturandere38249996
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Molekularsieb
Der HS-Code für Molekularsieb lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.
Einreihung von Molekularsieb nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Molekularsieben in Position 3824 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) nach dem Wortlaut der Positionen und der AV 6 für die Unterebenen. Maßgeblich ist, dass es sich um chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie handelt, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Molekularsieb
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4mm, oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm | 3824.99.96.65.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit Durchmesser 1,6-3,4mm oder 4-6mm | 3824.99.96.65.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Molekularsieb (3824) ≠ Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4mm, oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Molekularsieb bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Molekularsieb (3824) ≠ Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit Durchmesser 1,6-3,4mm oder 4-6mm (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Molekularsieb bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nicht in Betracht, da es sich bei Molekularsieben um chemische Zubereitungen handelt. Einzige Ausnahme wären natürliche Zeolithe, die in Kapitel 25 (Waren mineralischen Ursprungs) fallen können.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur für natürliche Zeolithe, keine synthetischen Molekularsiebeandere Mineralstoffe (für natürliche Zeolithe) | 2530.90.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Molekularsieb (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19898/17-1 | Molekularsieb (Zeolithe, Aluminiumnatriumsilicat) Porengröße 4A als Strangextrudat 1,6-3,2mm | 3824.99.96.99.0 |
| DE16538/17-1 | Molekularsieb (Zeolithe) Porengröße 4A und 3A in Kugelform und Extrudat 0,5-6mm | 3824.99.96.99.0 |
| DE11111/17-1 | Molekularsieb (Aluminiumnatriumsilikat) Porengröße 4A und 10A in Kügelchen, sortiert, Durchmesser bis 5mm | 3824.99.96.65.0 |
| DEBTI8655/21-1 | Feuchtigkeitsabsorbierendes Molsieb aus Zeolith und Quarz, Trockensteine für Hörgeräte | 3824.99.96.99.0 |
| DEBTI36087/22-1 | Trockenmittelperlen (rotbraune Kügelchen 2,5mm) zur Drucklufttrocknung | 3824.99.96.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Molekularsieb
Berechnen Sie hier die Einfuhrabgaben für Ihr Molekularsieb aus China oder anderen Drittländern. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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