Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Position 3304 erfasst zubereitete Schönheitsmittel, Erzeugnisse zum Schminken, Zubereitungen zur Hautpflege sowie Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre. Nagellackentferner fällt als Maniküre-Zubereitung unter die Unterposition 3304.3000.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- Position: 3304 - Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Zolltarifnummer: 3304 3000 00 0 - Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und Aufmachung des Produkts ab. Nutzen Sie für eine verbindliche Auskunft den interaktiven Klassifikator oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der Generalzolldirektion.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nagellackentferner
Der HS-Code für Nagellackentferner lautet 3304.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3304.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3304.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.30.00.00.0.
Einreihung von Nagellackentferner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Nagellackentferner erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nagellackentferner
Alternative Einreihung
Andere Schönheitsmittel – Auffangposition, wenn nicht spezifisch als Maniküre-/Pediküre-Zubereitung einreihbar. Für Nagellackentferner nicht einschlägig, da dieser explizit der Maniküre dient.
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken – technische Lösemittel, nicht als kosmetische Mittel aufgemacht.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Nagellackentferner (3304) ≠ Andere Schönheitsmittel – Auffangposition, wenn nicht spezifisch als Maniküre-/Pediküre-Zubereitung einreihbar. Für Nagellackentferner nicht einschlägig, da dieser explizit der Maniküre dient. (3304)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nagellackentferner bleibt die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Nagellackentferner (3304) ≠ Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken – technische Lösemittel, nicht als kosmetische Mittel aufgemacht. (3814)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nagellackentferner bleibt die Zolltarifnummer 3304.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Die nachstehenden Codes liegen außerhalb der exakten Unterposition, kommen aber bei bestimmten Produktvarianten in Betracht.
Alternative Einreihung
Andere Schönheitsmittel – Auffangposition, wenn nicht spezifisch als Maniküre-/Pediküre-Zubereitung einreihbar. Für Nagellackentferner nicht einschlägig, da dieser explizit der Maniküre dient.
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken – technische Lösemittel, nicht als kosmetische Mittel aufgemacht.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nagellackentferner ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nagellackentferner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
nicht ermittelt
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und -kontrollen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Nagellackentferner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Nagellackentferner mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Kosmetik & Pflege
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Kosmetik- und Pflegebereich mit deren Zolltarifnummern.
