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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat: 2835.39.00.00.0

Natriumsäure-pyrophosphat (Dinatriumdiphosphat, E450i) ist ein anorganisches Diphosphat der Summenformel Na₂H₂P₂O₇. Es wird als Säureregulator, Backtriebmittel und Emulgator in der Lebensmittelindustrie sowie als Puffermittel in der Fleischverarbeitung eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt als Polyphosphat unter der Codenummer 2835.39.00.00.0.

Natriumsäure-pyrophosphat Produktbild

Die korrekte Einreihung von Natriumsäure-pyrophosphat erfordert die Abgrenzung zu anderen Phosphaten. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat eingeben...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2835.39.00.00.0 ist in der Kombinierten Nomenklatur wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2835 - Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich
  • Unterposition: 2835 31 - Polyphosphate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2835 3900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Natriumsäure-pyrophosphat in die Zolltarifnummer 2835.39.00.00.0 wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Bei Zweifeln an der korrekten Klassifizierung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat

Der HS-Code für Natriumsäure-pyrophosphat lautet 2835.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2835.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2835.39.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2835.39.00.00.0.

Einreihung von Natriumsäure-pyrophosphat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Natriumsäure-pyrophosphat folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Natriumsäure-pyrophosphat ist ein chemisch definiertes anorganisches Diphosphat (Pyrophosphat) und fällt als Polyphosphat unter Position 2835. AV 3a (spezifischere Beschreibung) ist nicht anwendbar, da keine Mischung oder Zusammenstellung vorliegt. Die Unterposition 283531 erfasst spezifisch Natriumtriphosphat; alle anderen Polyphosphate, einschließlich Diphosphate, werden in 283539 eingereiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat

Alternative Einreihung

2835.22.00.00.0 5,5 %

Phosphate – Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat

Alternative Einreihung

2835.31.00.00.0 5,5 %

Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Natriumsäure-pyrophosphat (2835) ≠ Phosphate – Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat (2835)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Natriumsäure-pyrophosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Natriumsäure-pyrophosphat (2835) ≠ Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat) (2835)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Natriumsäure-pyrophosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel der Kombinierten Nomenklatur kommt nicht in Betracht, da Natriumsäure-pyrophosphat ein anorganisches Salz ist. Nachfolgend eine dennoch denkbare Fehleinreihung:

Alternative Einreihung

2835.22.00.00.0 5,5 %

Phosphate – Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat

Alternative Einreihung

2835.31.00.00.0 5,5 %

Natriumtriphosphat (Natriumtripolyphosphat)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Natriumsäure-pyrophosphat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12703/11-12835.39.00.00.0
Natriumdiphosphat (E 450) – Kutterhilfsmittel zur Herstellung von Brühwurst
DE368/12-12835.39.00.00.0
Natriumdiphosphat (E 450) – Kutterhilfsmittel zur Herstellung von Brühwurst
DEBTI46386/24-12835.39.00.00.0
Mischung aus Natrium-Tripoly-, Di- und Polyphosphaten (E451, E450, E452)
DEBTI18718/22-12835.39.00.00.0
Natriumpolyphosphat, CAS 68915-31-1
DEK/1314/06-12835.39.00.00.0
Kaliumpyrophosphat (K4P2O7) – chemisch einheitliches anderes Polyphosphat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Natriumsäure-pyrophosphat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Natriumsäure-pyrophosphat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphate

Welche Zolltarifnummer hat Natriumsäure-pyrophosphat?

Natriumsäure-pyrophosphat (Dinatriumdiphosphat, E450i) wird unter der Zolltarifnummer 2835.39.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland und basiert auf dem TARIC-Code 2835390000. Die Einreihung erfolgt als „anderes Polyphosphat“ in der Unterposition 283539 der Kombinierten Nomenklatur.

Welchen HS-Code hat Natriumsäure-pyrophosphat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Natriumsäure-pyrophosphat lautet 283539. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Er umfasst alle Polyphosphate, die nicht spezifisch als Natriumtriphosphat (283531) erfasst sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Natriumsäure-pyrophosphat?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Natriumsäure-pyrophosphat der Zolltarifnummer 2835.39.00.00.0 beträgt 5,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Natriumsäure-pyrophosphat zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Natriumsäure-pyrophosphat erfolgt gegenüber Orthophosphaten (283522) und Natriumtriphosphat (283531). Orthophosphate enthalten nur eine Phosphatgruppe, während Natriumsäure-pyrophosphat eine Diphosphat-Gruppe (P-O-P) aufweist. Natriumtriphosphat ist ein lineares Triphosphat. Als Alternative kommt daher nur die Unterposition 283539 (andere Polyphosphate) in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Natriumsäure-pyrophosphat?

Ja, für Natriumsäure-pyrophosphat gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Es unterliegt der allgemeinen Einfuhrkontrolle (714) und der REACH-Einfuhrkontrolle (761), da es sich um einen chemischen Stoff handelt. Zudem ist eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (755) möglich, falls das Produkt als Abfall deklariert wird. Für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (478) erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat?

Die Zolltarifnummer für Natriumsäure-pyrophosphat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem HS-Code (6 Stellen), dem KN-Code (2 weitere Stellen) und den TARIC-Code (2 weitere Stellen) sowie einer zusätzlichen nationalen Untergliederung (1 Stelle) zusammensetzt. Die vollständige Nummer lautet 2835.39.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Natriumsäure-pyrophosphat?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Für Natriumsäure-pyrophosphat ist die Position 283539 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen der KN und des TARIC prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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