Hierarchie der Zolltarifnummer
Nudeln und Teigwaren werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1902 umfasst alle Teigwaren einschließlich Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und Cannelloni:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1902 - Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- Unterposition: 1902 19 - andere (weder Eier enthaltend)
Kombinierte Nomenklatur: 1902 1910 - weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend
Zolltarifnummer: 1902 1910 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Nudel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nudel
Der HS-Code für Nudeln ist 1902.19 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1902.19.10 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1902.19.10.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.19.10.90.0 .
Einreihung von Nudel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nudeln können je nach Zutaten, Herstellungsverfahren und Zustand unter verschiedene Unterpositionen von 1902 fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob Eier enthalten sind, welches Mehl verwendet wurde und ob die Nudeln vorgekocht wurden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nudel
Spaghetti, Penne, Fusilli aus Hartweizengrieß – nicht vorgekocht, keine Eier
Teigwaren, ungekocht, keine Eier, kein Weichweizen, kein Reis (Hartweizennudeln, Hülsenfruchtnudeln)
Eiernudeln, Bandnudeln mit Ei – ungekocht und nicht vorgekocht
Teigwaren, ungekocht, Eier enthaltend, andere (nicht Reis)
Udon- oder Soba-Nudeln aus Weichweizenmehl – keine Eier, nicht vorgekocht
Teigwaren, ungekocht, keine Eier, Weichweizenmehl enthaltend, kein Reis (Udon, Soba)
Vorgekochte und dann getrocknete Nudeln – z. B. asiatische Instantnudeln oder Teigwarenmischungen
Andere Teigwaren (vorgekocht/zubereitet), getrocknet, andere (nicht Reis, nicht Glasnudeln)
Ravioli, Tortellini mit Fleisch- oder Käsefüllung – gefüllt und gekocht
Gefüllte Teigwaren, gekocht, tierische Erzeugnisse enthaltend, kein Reis
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Teigwaren (1902) ≠ Backmischungen (1901)
Fertige Teig- und Backmischungen fallen unter Position 1901. Maßgeblich ist, ob ein verzehrfertiges Teigwaren-Produkt oder eine Zubereitungsmischung vorliegt.
Ungekochte Nudeln (1902.19) ≠ Vorgekochte Nudeln (1902.30)
Vorgekochte (gedämpfte) und dann getrocknete Nudeln fallen unter 1902.30. Die Unterscheidung erfolgt nach dem Herstellungsverfahren: nie thermisch behandelt vs. vorgekocht.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle nudelähnlichen Produkte fallen unter Position 1902. Fertige Mischungen zur Herstellung von Teigwaren fallen unter eine andere Position:
Fertige Teigmischungen zur Herstellung von Backwaren oder Teigwaren – anderes Kapitel!
Teig- und Backmischungen (Kapitel 19, Position 1901)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nudel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zutatenliste, Herstellungsverfahren, Mehltyp und Zustand (roh, vorgekocht, getrocknet). Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nudel (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Nudeln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Spaghetti aus Hartweizengrieß (500 g) – gelbe, getrocknete Spaghetti (ca. 25,5 cm). Keine Eier, kein Weichweizenmehl, kein Reis. Teigwaren, weder gekocht noch gefüllt.
AV 1, Pos. 1902.19
Spaghetti aus Hartweizenvollkorngrieß (500 g) – braune, getrocknete Spaghetti. Keine Eier, kein Weichweizenmehl. Teigwaren, weder gekocht noch gefüllt.
AV 1, Pos. 1902.19
Nudeln mit Käsesoße – Warenzusammenstellung: Spaghetti aus Hartweizengrieß (nicht vorgekocht) + Schmelzkäse-Saucenpulver. Charakter bestimmend: Teigwaren.
AV 1, 3b, Pos. 1902.19
Nudeln mit Tomatensoße – Spaghetti aus Hartweizengrieß + Tomatenmark + Gewürzmischung + Käse. Keine Eier, kein Weichweizen, kein Reis. Charakter: Nudeln.
AV 1, 3b, Pos. 1902.19
Nudeln aus Erbsenmehl – olivgrüne, getrocknete Penne aus grünen Erbsen (250 g). Keine Eier, kein Weichweizenmehl. Teigwaren, weder gekocht noch gefüllt.
AV 1, Pos. 1902.19
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China7,7 %Drittlandszoll
USA7,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei7,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea4,2 %EU-KR Freihandel (Präferenz)
Indien7,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand7,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Für ökologische/biologische Erzeugnisse ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich.
Lebensmittel tierischen Ursprungs müssen bei der Einfuhr kontrolliert werden. Bei reinen Hartweizennudeln in der Regel nicht relevant.
Eine bestimmte Menge kann zum reduzierten Kontingent-Zollsatz von 11 % eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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