Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Nudeln gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1902 - Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z.|B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
- Unterposition: 1902 11 - Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
- Unterposition: 1902 19 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1902 1910 - weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend
Zolltarifnummer: 1902 1910 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Nudeln hängt von der genauen Zusammensetzung und Verarbeitung ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nudel
Der HS-Code für Nudel lautet 1902.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1902.19.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1902.19.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.19.10.90.0.
Einreihung von Nudel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Nudeln erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist der objektive Warencharakter als ungekochte, ungefüllte Teigwaren ohne Eier und ohne Weichweizen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nudel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Spaghetti, Penne, Fusilli aus Hartweizengrieß – nicht vorgekocht, keine EierTeigwaren, ungekocht, keine Eier, kein Weichweizen, kein Reis (Hartweizennudeln, Hülsenfruchtnudeln) | 1902.19.10.90.0 | 7,7 % |
| Eiernudeln, Bandnudeln mit Ei – ungekocht und nicht vorgekochtTeigwaren, ungekocht, Eier enthaltend, andere (nicht Reis) | 1902.11.00.90.0 | 7,7 % |
| Udon- oder Soba-Nudeln aus Weichweizenmehl – keine Eier, nicht vorgekochtTeigwaren, ungekocht, keine Eier, Weichweizenmehl enthaltend, kein Reis (Udon, Soba) | 1902.19.90.90.0 | 7,7 % |
| Vorgekochte und dann getrocknete Nudeln – z. B. asiatische Instantnudeln oder TeigwarenmischungenAndere Teigwaren (vorgekocht/zubereitet), getrocknet, andere (nicht Reis, nicht Glasnudeln) | 1902.30.10.80.0 | 7,7 % |
| Ravioli, Tortellini mit Fleisch- oder Käsefüllung – gefüllt und gekochtGefüllte Teigwaren, gekocht, tierische Erzeugnisse enthaltend, kein Reis | 1902.20.91.00.0 | 9,0 % |
| Fertige Teigmischungen zur Herstellung von Backwaren oder Teigwaren – anderes Kapitel!Teig- und Backmischungen (Kapitel 19, Position 1901) | 1901.20.00.00.0 | 6,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Nudel (1902) ≠ Teigwaren, ungekocht, Eier enthaltend, andere (nicht Reis) (1902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Eiernudeln, Bandnudeln mit Ei – ungekocht und nicht vorgekocht. Für Nudel bleibt die Zolltarifnummer 1902.19.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nudel (1902) ≠ Teigwaren, ungekocht, keine Eier, Weichweizenmehl enthaltend, kein Reis (Udon, Soba) (1902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Udon- oder Soba-Nudeln aus Weichweizenmehl – keine Eier, nicht vorgekocht. Für Nudel bleibt die Zolltarifnummer 1902.19.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nudel (1902) ≠ Andere Teigwaren (vorgekocht/zubereitet), getrocknet, andere (nicht Reis, nicht Glasnudeln) (1902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Vorgekochte und dann getrocknete Nudeln – z. B. asiatische Instantnudeln oder Teigwarenmischungen. Für Nudel bleibt die Zolltarifnummer 1902.19.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Nudeln aus Hartweizengrieß nicht üblich. Als Beispiel für eine abweichende Zusammensetzung:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Eiernudeln, Bandnudeln mit Ei – ungekocht und nicht vorgekochtTeigwaren, ungekocht, Eier enthaltend, andere (nicht Reis) | 1902.11.00.90.0 | 7,7 % |
| Udon- oder Soba-Nudeln aus Weichweizenmehl – keine Eier, nicht vorgekochtTeigwaren, ungekocht, keine Eier, Weichweizenmehl enthaltend, kein Reis (Udon, Soba) | 1902.19.90.90.0 | 7,7 % |
| Vorgekochte und dann getrocknete Nudeln – z. B. asiatische Instantnudeln oder TeigwarenmischungenAndere Teigwaren (vorgekocht/zubereitet), getrocknet, andere (nicht Reis, nicht Glasnudeln) | 1902.30.10.80.0 | 7,7 % |
| Ravioli, Tortellini mit Fleisch- oder Käsefüllung – gefüllt und gekochtGefüllte Teigwaren, gekocht, tierische Erzeugnisse enthaltend, kein Reis | 1902.20.91.00.0 | 9,0 % |
| Fertige Teigmischungen zur Herstellung von Backwaren oder Teigwaren – anderes Kapitel!Teig- und Backmischungen (Kapitel 19, Position 1901) | 1901.20.00.00.0 | 6,1 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Nudel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nudel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20983/23-1 | Spaghetti, getrocknet, aus Hartweizengrieß, keine Eier, kein Weichweizen, kein Reis | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI20987/23-1 | Spaghetti, getrocknet, aus Hartweizenvollkorngrieß, keine Eier, kein Weichweizen | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI19108/24-1 | Nudeln mit Käsesoße (Warenzusammenstellung, Charakter durch Nudeln bestimmt) | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI41606/24-1 | Nudeln mit Tomatensoße (Warenzusammenstellung, Charakter durch Nudeln bestimmt) | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI19102/24-1 | Nudeln mit Pilzsauce (Warenzusammenstellung) | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI19097/24-1 | Nudeln mit Käse-Kräuter-Soße (Warenzusammenstellung) | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI22389/21-1 | Faden-Weizennudeln, getrocknet | 1902.19.10.90.0 |
| DEBTI26214/21-1 | Soba Nudeln, getrocknet | 1902.19.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| GVO-Einfuhrkontrolle | Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Bio-Einfuhrkontrolle | Für ökologische/biologische Erzeugnisse ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich. |
| Veterinärkontrolle | Lebensmittel tierischen Ursprungs müssen bei der Einfuhr kontrolliert werden. Bei reinen Hartweizennudeln in der Regel nicht relevant. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge kann zum reduzierten Kontingent-Zollsatz von 11 % eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Nudeln mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren Zolltarifnummern.
Rindfleisch-Trockenfleisch
0210.20.90.99.0 · 15,4 %
Kollagen-Pulver
3504.00.90.90.0 · 3,4 %
Getrocknete Seegurke
0308.19.00.00.0 · 11 %
Cranberry-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Gummi-Arabicum
1301.20.00.00.0 · 0 %
Kuvertüre
1806.20.10.90.0 · 8,3 %
Sirup
2106.90.59.99.0 · 0,4 %
Zitronengras
0910.99.91.00.0 · 0 %
Kreatin
2925.29.00.90.0 · 6.5 %
